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Verfasst am: 28.02.05, 13:55 Titel: Pflicht des Anwalts, Mandanten zu "bremsen"
Hallo,
Angenommen, die Anfangs-Forderung beläuft sich auf ca. EUR 4000,--, die Gegenseite will nur EUR 2000,-- zahlen. Nach 5 Monaten vergeblichen, emotional hochkochenden Vergleichsangeboten mit anwaltlicher Hilfe beiderseits liegt die Forderung bei EUR 7000,-- und die Gegenseite will gar nichts mehr zahlen.
Nun möchte der Anwalt - nachdem auf eine Gerichtsverhandlung verzichtet wird - Geschäfts- und Besprechungsgebühr auf Basis von EUR 7000,--.
Wäre es nicht Aufgabe der Anwälte gewesen, hier einzulenken? Irgendwas müssen sie in Ihren vielen Besprechungen doch sinnvolles geredet haben.
Wahrscheinlich hätten die beiden Streithähne dann den Anwälten das Mandat entzogen Motto "Sie sind nicht auf meiner Seite! Sie wollen doch der Gegenseite nicht nachgeben, oder ?!?" das vermittelnde Element ist bei Anwälten sicher wichtig, wird aber auch seine Grenzen haben. Offenbar wollten die Parteien ja den Streit, dann kann man sich auch nicht über die Rechung beschweren.
Sicher haben die Vermittlungsbemühungen ihre Grenzen.
Aber im beschriebenen Fall gehen wir mal davon aus, dass die Vergleichsangebote aufgrund der Komplexität der Sache (Software-Entwicklung) von den Mandanten selbst erstellt bzw. beurteilt und von den Anwälten (beide Fachgebiet Strafrecht) ohne Kommentar entsprechend umgesetzt wurden. Und das solange, bis es nichts mehr zu vergleichen gab.
Hier stellt sich zudem die Frage, was tatsächlich Inhalt der anwaltlichen Besprechungen war. Mandanten und Anwälte sind im Übrigen alle aus dem selben Ort.
Beim Schreiben stelle ich fest, dass die Mandanten ziemliche Idioten sein müssen.
Anwälte als Sachwalter müssen grds. nicht den Mandanten deren explizite Vorgaben ausreden. Ob sie´s dann trotzdem machen is ´ne Frage der Umstände. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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