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Anwaltskosten höher als Vers. zahlt

 
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RuHe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2004
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 10:11    Titel: Anwaltskosten höher als Vers. zahlt Antworten mit Zitat

hallo, ich weiss nicht, ob das hierher gehört:
folg. problem:
hatte einen anhörungsbogen ( 50 € +3 punkte ), wegen abbiegen bei grünem pfeil. habe eine rechtsschutzvers., welche mir deckung mit anwalt zusagte. mein anwalt ( Prof. Dr. ) konnte mir helfen, und hat mit der vers. abgerechnet.
die vers. hat aber 65 € weniger gezahlt, als der anwalt haben will. der will nicht mehr mit der vers. sprechen, sondern verlangt von mir das geld!!
mein anwalt meint aber, ich solle nicht zahlen, dann würde er das vor gericht klären lassen, ob seine forderungen rechtens sind! ich hätte in jedem fall keine nachteile und müßte da nichts zahlen!!
meine vers. sagt, die forderungen sind nicht rechtens!!
ich stehe mittendrin!
bin ich da der depp? soll ich das geld bezahlen?
hätte ich bei der klage meines anwaltes wirklich keine kosten/nachteile?
ich finde das ist der helle wahnsinn, wegen der paar €

werde nach dem ganzen theater die vers. kündigen und wechseln[Unerwünschte / -erlaubte Frage gelöscht. Biber]

ich hoffe, ich habe mich gut ausgedrückt,
und bin für jeden tipp dankbar!
danke euch

RuHe
30.03.2008
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 16:45    Titel: Re: Anwaltskosten höher als Vers. zahlt Antworten mit Zitat

RuHe hat folgendes geschrieben::
hallo, ich weiss nicht, ob das hierher gehört
Definitiv nicht. Könnte im Versicherungsrecht passen, aber Anwaltsrecht scheint passender zu sein - verschiebibert.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Der Rechtsanwalt hat gegenüber der Rechtsschutzversicherung keinen direkten Zahlungsanspruch, das wird nur aus Praktikabilitätsgründen so gehandhabt, daß der RA mit der Versicherung direkt abrechnet.

Eigentlich hat der Rechtsanwalt einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Mandanten und der wiederum einen Erstattungsanspruch gegen seine Rechtsschutzversicherung (vorausgesetzt, es besteht Deckungsschutz und die Kosten sind vom Rechtsschutzumfang gedeckt (Reisekosten sind es z. B. nicht)).

Wenn also die RS meint, der RA habe keinen weiteren Gebührenanspruch und die Zahlung verweigert, wird sich der RA an seinen Mandanten wenden. Wenn der nicht freiwillig zahlt, wird der RA den Mandanten verklagen. Gewinnt der Anwalt, hat die Rechtsschutzversicherung dem Mandanten aus Vertrauensschutzgründen den ihm entstandenen Schaden zu erstatten und die weiteren Gebühren an den RA zu zahlen. Der Mandant hat also in der Tat bei so einer Konstellation praktisch kein Risiko.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Jim Panse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::

Wenn also die RS meint, der RA habe keinen weiteren Gebührenanspruch und die Zahlung verweigert, wird sich der RA an seinen Mandanten wenden. Wenn der nicht freiwillig zahlt, wird der RA den Mandanten verklagen. Gewinnt der Anwalt, hat die Rechtsschutzversicherung dem Mandanten aus Vertrauensschutzgründen den ihm entstandenen Schaden zu erstatten und die weiteren Gebühren an den RA zu zahlen. Der Mandant hat also in der Tat bei so einer Konstellation praktisch kein Risiko.
Metzing


Allerdings mit kleinen Einschränkungen:
Differenzen aus Anwaltsgebühr und Erstattung der RSV können sich aus einer vereinbarten Selbstbeteiligung oder daraus ergeben, dass zwischen Anwalt und Mandant eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung abgeschlossen wurde.

Gruß
JP
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Jim Panse hat folgendes geschrieben::
Differenzen aus Anwaltsgebühr und Erstattung der RSV können sich aus einer vereinbarten Selbstbeteiligung oder daraus ergeben, dass zwischen Anwalt und Mandant eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung abgeschlossen wurde.

Grundsätzlich möglich, hier allerdings sehr unwahrscheinlich. Kein Anwalt wird seinen Mandanten einen Rechtsstreit wegen der vereinbarten Selbstbeteiligung führen lassen! Ebenso ist jedem Anwalt klar, daß die Versicherung natürlich nur die gesetzlichen Gebühren zahlt und nicht für die Zahlung aus Honorarvereinbarungen eintrittspflichtig ist. Mit den Augen rollen

Sehr viel wahrscheinlicher ist, daß die RSV versucht - wie leider üblich - die Rahmengebühren des Anwaltes zu kürzen, weil sie meint, der Anwalt habe sein Ermessen bei Bestimmung der Gebührenhöhe falsch ausgeübt und daß nur sie (die RSV) in der Lage sei, dieses richtig zu machen (was ansich ja schon vollkommen ungmöglich ist). Dies alles selbstverständlich zum Nachteil des Anwaltes. Es ist bei RSV wie bei anderen Versicherungen auch: Es wird versucht, die Versicherungsleistung so gering wie möglich zu halten. Daß RSV immer wieder von Gerichten in Rechtsstreiten mit ihren Versicherungsnehmern (bzw. mit deren Anwälten, wenn die Forderung abgetreten ist) deswegen eins zwischen die Hörner kriegen, d. h. letzendlich zahlen müssen, zusätzlich zu den völlig unnötigen Verfahrenskosten - egal. Es wird immer wieder versucht und darauf spekuliert, daß die Versicherungsnehmer sich nicht wehren und das restliche Anwaltshonorar aus eigener Tasche bezahlen.
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Glucke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Viele Rechtsschutzversicherung kürzen auch standardmäßig die Gebührensätze: bei einer 1,5 reduzieren sie auf 1,3, bei 1,3 auf 0,8 und bei Betragsrahmengebühren entsprechend. Wenn der RA dagegen vorgehen will, sieht es mir nach so einer (willkürlichen) Kürzung aus. Ich habe den Eindruck, dass manche Versicherungen das bewusst machen, denn viele RAe verzichten auf die kleinen Beträge, weil sich der Aufwand nicht lohnt oder aber den Mandanten ist das peinlich, und die zahlen die Differenz.
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