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Ausländerbehörde können Sie sich alles erlauben?
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Ziya62
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 10:06    Titel: Ausländerbehörde können Sie sich alles erlauben? Antworten mit Zitat

Hallo erstmal,
In einen Fall das eine Freundin betrifft, hätte ich folgende fragen.

1.
Welches Amt ist zuständig, wenn man eine Beschwerde gegen das verhalten von Sachbearbeitern hat.
Der vorgesetzte Abteilungsleiter ist schlimmer als der Sachbearbeiter selbst.

2.
Ist es überhaupt Ratsam so etwas zu machen.

fg Ziya
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Antwort ist juristisch eindeutig:

es kommt darauf an .

Was wurde von wem gegen wen veranlasst und welcher Sachverhalt wäre fiktiv zu regeln gewesen.?

Einfachste Vorgehensweise:

Aufsuchen des Rechtsbeistandes des Vertrauens , auf gut Deutsch :

Fragen Sie Ihren Anwalt Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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yamato
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

1. Wenn man mit dem Verhalten des SB nicht einverstanden ist, bleibt die Dienstaufsichtsbeschwerde in der Regel an die selbe Behörde ggf. die Leitung derselbigen.
Passen einem die Entscheidungen nicht, steht der Verwaltungsrechtsweg offen.

2. Dienstaufsichtsbeschwerden bringen einen in der Regel nicht weiter, wenn man etwas erreichen will. Sind sie begründet (meistens eher nicht) schaden sie höchstens dem SB sofern er mal die Behörde wechseln will.
_________________
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Ziya62
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die antworten.
Die ganze Geschichte hier nieder zu schreiben würde ein wenig aufwendig werden.
Ich denke leider auch das man sich nur schaden würde wenn man etwas zu diesem Zeitpunkt unternehmen würde.
Kurz erzählt, Es geht um die eine Aufenthaltserlaubnis, die eigentlich nach §25 Abs. 3 erteilt werden müsste. Die Problematik besteht darin, dass Sie noch keine Wohnung hat und Unglücklicher weise bei Ihrer Cousine unter gekommen ist die noch unglücklicher weise in einen anderen Bundesland wohnhaft ist.
Eine Wohnung kann sie auf den freien Markt aus finanziellen gründen nicht bekommen. Eine Sozial-Wohnung bekommt sie nicht weil sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis von min. 1 Jahr braucht. Genau diese Aufenthaltserlaubnis bekommt sie aber nicht, weil sie keine Wohnung hat.
Was bitte schön soll man tun?

lg Ziya
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yamato
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte sich eine Hauptmannsuniform der Bundeswehr besorgen und das Bezirksamt Köpenick überfallen Ironie Smiley Ironie Smiley Ironie Smiley

Sorry zum fachlichen kann ich nichts sagen Weinen
_________________
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Ziya62
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

schon ok.. ähnliches habe ich auch schon gedacht...
Das schlimme an der ganzen Sache ist nur, das die Sachbearbeiterin sie vier mal nach weg geschickt hat um so wichtige unterlagen wie Mietvertrag und Meldebescheinigung der Cousine vorzulegen. Natürlich nicht alle erforderlichen Unterlagen auf einmal angefordert, sonder schön in raten damit sie auch in Ihren traurigen dasein was zu tun hat, um ihr dann anschießen zu sagen das sie unter diesen Umständen keine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Schlimmer noch, Sie wurde sozusagen angemahnt, weil sie ja das Bundesland verlassen hat, was sie ja auch nicht darf.
Gnädiger weise hat sie noch eine Erlaubnis bekommen für 14 Tage das Bundesland zu verlassen um ihre Wohnverhätnisse zu klären.
Wer als Harz IV Empfänger mal eine Wohnung gesucht hat, wird wissen das 14 Tage viel zu lang sind. Diese Menschen sind auf dem Wohnungsmarkt sehr beliebt und werden vor den Türen des Sozialamtes abgefangen, damit sie ihnen eine wohnung vermieten können.

Ironie Aus!!!

lg Ziya
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elcativa
Gast





BeitragVerfasst am: 28.03.08, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ziya62 hat folgendes geschrieben::
Danke erstmal für die antworten.
Die ganze Geschichte hier nieder zu schreiben würde ein wenig aufwendig werden.
Ich denke leider auch das man sich nur schaden würde wenn man etwas zu diesem Zeitpunkt unternehmen würde.
Kurz erzählt, Es geht um die eine Aufenthaltserlaubnis, die eigentlich nach §25 Abs. 3 erteilt werden müsste. Die Problematik besteht darin, dass Sie noch keine Wohnung hat und Unglücklicher weise bei Ihrer Cousine unter gekommen ist die noch unglücklicher weise in einen anderen Bundesland wohnhaft ist.
Eine Wohnung kann sie auf den freien Markt aus finanziellen gründen nicht bekommen. Eine Sozial-Wohnung bekommt sie nicht weil sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis von min. 1 Jahr braucht. Genau diese Aufenthaltserlaubnis bekommt sie aber nicht, weil sie keine Wohnung hat.
Was bitte schön soll man tun?

lg Ziya


Inwie fern ist sein Leben denn bedroht? Ein bisserl ins Detail müsste man schon gehen.
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Ziya62
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um eine Freundin, die eine 4 Jährigen Sohn hat. Von Leben bedroht habe ich eigentlich noch nichts geschrieben. Sollte es das aus den § den ich erwähnt habe ausgehen, kann ich nur sagen das ich es aus dem Gerichtsbeschluß raus geschrieben habe.
Ich bin kein Anwalt und kenne mich nicht aus.
OK. Fakt ist das sie vor mehr als 4 Jahen Asyl in Deutschland beantragt hat. Sie war damals schon schwanger. Der kleine und Sie haben in ein Wohnheim gelebt, bis ihr Ehemann auch dazu gekommen ist. Gewalt war an der Tagesordnung und soviel ich weiß ist sie auch von Ihn vergewaltigt worden.
Nach einigen Wochen ist sie dann von der Polizei in ein Frauenhaus gebracht worden.
In dieser Zeit wurde Sie immer wieder von ihren Ex-Ehemann belästigt und bedroht.
Sogar das Kind hat er versucht zu entführen.

Als sie dann eine Wohnung mit hilfe des Frauenhauses bekommen hat, hatte sie erstmal ruhe.
Sie reichte die Scheidung ein und wurde auch geschieden. Dumm war nur, das die Wohnung gegen über von dem Amtsgericht war und ihr Mann wie es der Zufall will, am Scheidungstag sie gesehen hat als sie aus dem Haus gekommen ist um den Kleinen zur der Tagesmutter zu bringen. Er lauerte ihr auf und bedrohte sie ständig.
Aus Angst, dass er Ihr oder ihren Sohn was antun könnte, hat sie diese Wohnung verlassen. Sie ist bei Ihrer Cousine unter gekommen, die leider in einen anderen Bundesland lebt. Die Wohnung wurde aufgegeben, weil sie da nicht mehr sicher war.

Es ist gar nicht so lange her, wo in den Zeitungen zu lesen war, das ein Türkische Mädchen der Ehre wegen ermordet wurde.
Die ganzen Schilderungen des falls, scheinen jedoch die Ausländerbehörde nicht zu interessieren. Die erlassenen Gesetze lassen keine ausnahmen scheinbar zu. Alles wird streng nach $ sowieso abgehandelt.
Als sie nun endlich Ihre Verdandlungstermin hatte wegen der Asyl Angelegenheit und der Richter ihren Antrag bewilligt hat, glaube sie, das sie nun endlich anfangen sich und ihren Sohn ein neues Leben aufzubauen. Aber, in meinen Augen, unmenschliche Sachbearbeiter machen ihr das Leben immer noch schwer.
Wenn ein Gericht entschieden hat, das sie bleiben darf, kann doch ein Amt ihr nicht noch Steine in den weg legen.

Klar ist das auch sie ihre Regeln habe, an die sie sich halten müssen. Aber einen Menschen vier mal wegschicken um unterlagen herbei zu schaffen und dann ihr sagen haha du bekommt deine Aufenthaltsgenehmigung nicht, weil du keine Wohnung hast. Das grenzt in meinen Augen schon an Böswilligkeit.

Der Rat ihres Anwalts war übrigens zu versuchen mit den Leuten in irgend einer Form klar zu kommen. Ein Rechtlicher schritt würde die Angelegenheit nur hinaus zögern.

Diese wollen wir auch versuchen. Was ich nicht möchte, ist alles auf sich beruhen lassen. Es kann nicht sein das ein Amt seine Machtstellung in dieser form ausnutz.
Deswegen meine am Anfang gestellte Frage. An wem muß man sich wenden, um solche fälle zu melden. Gibt es nicht eine Anlaufstelle, die sich auch kümmern und nicht in einen Aktenberg verschwinden lassen.
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elcativa
Gast





BeitragVerfasst am: 29.03.08, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn dass wirklich ehrlich gemeint ist!

Wieso dann diese Aussagen,

Asyl,

Tagesmutter,

Türkisch,

Anwalt(der/die auch keine Ahnung hat).

Muss hier ein Experte ran.
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Ziya62
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

also die letzte Antwort verstehe ich nicht,
ehrlich ist alles, und der Anwalt soll einer der besten in seinem Gebiet sein.

lg Ziya
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ratte1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Man könnte sich eine Hauptmannsuniform der Bundeswehr besorgen und das Bezirksamt Köpenick überfallen Ironie Smiley Ironie Smiley Ironie Smiley :


Lachen Lachen Lachen

diesen Einfall hatte ich auch gleich beim Lesen...

Gruß

ratte1
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Mount'N'Update
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Man könnte sich eine Hauptmannsuniform der Bundeswehr besorgen und das Bezirksamt Köpenick überfallen Ironie Smiley Ironie Smiley Ironie Smiley

Sorry zum fachlichen kann ich nichts sagen Weinen


Hm... das ging damals schon schief. Wenn es Wilhelm Voigt wirklich auf einen Pass abgesehen hätte, wäre nicht Köpenick, sondern Teltow das "richtige" Rathaus gewesen. Also auch hier gilt: Auf Zuständigkeit achten! Cool

@Ziya62: Dass man für eine Sozialwohnung eine Aufenthaltserlaubnis braucht, ist mir ehrlich gesagt neu. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht in jedem Fall Sinn. Auf Grund der Aktenlage sollte die Arbeitsweise der Sachbearbeiter nachvollziehbar sein. Wir haben das in einem anderen, aber vom Beschwerdegrund her ähnlich gelagerten Fall auch schon einmal gemacht und damit doch einiges erreicht.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Ziya62
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Mount'N'Update es ist wirklich so,
in diesem Bundesland gibt es ein Gesetzt, daß sagt, jemand der eine Sozial-Wohnung haben will braucht eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr.
Das hatten wir schon geklärt, als sie noch vor Ihren Ehemann auf der flucht war und ihr Asyl-verfahren in der Schwebe stand. Eine Diensaufsichstbeschwerde würde was die Wohnung angeht nicht viel bringen. Die Sachbearbeiterin hat wirklich allles getan um Ihr damals zu helfen. Ihr waren nur auf Grund dieses Gesetztes die Hände gebunden.

Bei ihr haben wir auch am Montag einen Termin. Es sieht so aus, als ob sie eine Wohnung bekommen könnte, wenn die Ausländerbehörde ihr bescheinig, daß sie Ihre notwendige Aufenthaltserlaubnis bekommt, wenn sie eine Wohnung hat.

Ich werde dann berichten was daraus geworden ist.

lg Ziya
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Ziya62
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Termin hat erst heute statt gefunden. Folgendes hat sich ergeben. Wir sind zu doof gewesen, nein falsch zu ehrlich. Fakt soll sein, daß die Ausländerbehörde sicherstellen muss, daß ein geeigneter Wohnraum, vorhanden ist. Eigentlich eine positive Einstellung. Sie dürfen also niemanden eine Aufenthaltsgenehmigung ausstellen, der keine Wohnung hat, oder in akzeptablen Wohnverhältnissen lebt. Folgendes werden wir tun müssen. Sie muß zu den Freund ihrer Cousine ziehen, der im richtigen Bundesland wohnhaft ist. Dieser soll ihr bescheinigen, daß sie dort wohnen darf bis sie eine eigene Wohnung hat, dann soll der zuständige Abteilungsleiter bei der Ausländerbehörde entscheiden ob sie ihre Aufenthaltserlaubnis bekommt oder nicht.

Für mich stellt sich nur eine Frage. Was hätte die Ausländerbehörde gemacht, wenn sie keine Wohngelegenheit gehabt hätte. Sie abgeschoben?
Fakt ist nach wie vor, das ihr ein Sozialwohnraum zusteht, so lange sie keine Aufenthaltserlaubnis von min. 1 jahr hat. Und diese darf die Ausländerbehörde nicht ausstellen, weil sie keine Wohnung hat.

Ich fürchte nur das man ihr ein Ehe-ähnliches Verhältnis unterstellen wird, weil sie "gezungen" wird bei ein einen alleinstehenden Mann zu wohnen.
Mal sehen was passiert.
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Mount'N'Update"]
yamato hat folgendes geschrieben::
Man könnte sich eine Hauptmannsuniform der Bundeswehr besorgen und das Bezirksamt Köpenick überfallen Ironie Smiley Ironie Smiley Ironie Smiley

Sorry zum fachlichen kann ich nichts sagen Weinen


Hm... das ging damals schon schief. Wenn es Wilhelm Voigt wirklich auf einen Pass abgesehen hätte, wäre nicht Köpenick, sondern Teltow das "richtige" Rathaus gewesen. Also auch hier gilt: Auf Zuständigkeit achten! Cool [Ende Zitat]

Seit der Gebietsreform 1920 gehört ja aber Köpenick zu Berlin und somit ist das Bezirksamt Abt. Bürgerdienste für die Passbeantragung zuständig Sehr glücklich

Sorry OT
_________________
ausgezeichnet
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