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Alles erweckt den Anschein, dass die beiden "untrennbar" miteinander verbunden sind, bis auf die Tatsache, dass man es auch einzeln bestellen kann.
*lol* Lesen Sie den Satz noch mal und sagen Sie mir, was damit nicht stimmt.
flipmow hat folgendes geschrieben::
Angenommen man bestellt die Vorbesteller-Box und nutzt die Inhalte, muss man dann Schadensersatz leisten, wenn man die Sammler-Edition vor Veröffentlichung wieder abbestellt?
Wieso sollte man irgendwem Schadensersatz leisten müssen, wenn man
a) ein Produkt bestellt, was einzeln erhältlich ist (dabei ist irrelevant, was der Hersteller von seinen Händlern verlangt oder wovon "überall die Rede ist"; den Käufer binden solche Regeln oder deren Verletzung nicht)
b) von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, solange das gesetzlich zulässig ist (ein "verbundener Vertrag" liegt wohl nicht vor, wenn man mehrere Artikel zusammen bestellt, die man auch einzeln erhalten kann)
Von daher alles andere als kompliziert, sondern sehr klar. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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