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A will morgens zur Arbeit fahren und findet die Ausfahrt seiner Garage durch den Wagen des B zugeparkt vor.
Durch Nachfragen in den umliegenden Nachbarhäusern findet A heraus, dass B grade beim benachbarten Arzt in Behandlung ist. B ist nicht bereit die Behandlung zu unterbrechen sondern verlangt von A die halbe Stunde bis zum Ende der Behandlung zu warten.
Daraufhin droht A dem B mit dem Abschleppen seines Wagens. B verweigert jegliche Bezahlung der entstehenden Abschleppkosten.
A beauftragt dennoch das Abschleppunternehmen C-GmbH, den Wagen des B von seiner Garagenausfahrt zu entfernen.
C schickt den mit guten Zeugnissen grade neu eingestellten Mitarbeiter D, der auch nach zehn Minuten erscheint, sodass A seine Weg zur Arbeit antreten kann.
Allerdings verhält sich D beim Abschleppen von B's Wagen so ungeschickt, dass er das Fahrzeug und auch noch den ordnungsgemäß geparkten Wagen des E nicht unerheblich beschädigt.
Den Abschlepplohn stellt C dem A mit 207 € in Rechnung. B und E wollen ihren Schaden bei C geltend machen, allerdings ist bei C nichts zu holen und es kann auch nicht ermittelt werden bei welcher Haftpflichtversicherung C seine Fahrzeuge versichert hat.
C besteht auf Bezahlung der Abschlepprechnung gegenüber A. A wendet sich deswegen an B, der allerdings davon nichts wissen will und darauf hinweist, dass A höchstens 70 € hätte bezahlen müssen, wenn er mit dem Taxi zur Arbeit gefahren wäre. Dem widerspricht A nicht.
Welche Ansprüche haben A, B und E gegeneinander bzw. wie ist die Rechtslage?
Soll das mal wieder eine Examensarbeit eines angehenden Juristen sein? _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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