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Ist das versuchter Betrug?

 
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mirfälltnixein
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 10:20    Titel: Ist das versuchter Betrug? Antworten mit Zitat

Hallo ihr lieben.

Person XY hat auf einer Internethandelsplattform einen Artikel, Preis etwas mehr als 250 Euro, ersteigert.
Dieser Artikel wies aber, als er ankam, einen Mangel auf, ein Teil war abgebrochen.
Nun wurde von Person XY versucht, den Schaden vom Zustelldienst, von dieser Internethandelsplattform und auch von dem Verkäufer erstatten zu lassen, alles mehr oder weniger zeitnah und gleichzeitig.

Jetzt kommt der Vorwurf, Person XY hätte da versucht, zu betrügen bzw. sich unrechtmäßig zu bereichern und es wird mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht.

Nun zur Frage.
Wie ist die Rechtslage nun dazu?
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist das versuchter Betrug?


Nein, denn bei der Absicht (siehe unten) scheitert es m.E. schon.
Zitat:

§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
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mirfälltnixein
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

ThePhil hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ist das versuchter Betrug?


Nein, denn bei der Absicht (siehe unten) scheitert es m.E. schon.
Zitat:

§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,


Zitat:
§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit...


Das sagt der 1. Abschnitt des Paragrafen aus.
Was denken denn vielleicht andere über den Fall?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="mirfälltnixein"]
ThePhil hat folgendes geschrieben::

Zitat:
§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit...


Das sagt der 1. Abschnitt des Paragrafen aus.
Was denken denn vielleicht andere über den Fall?
Das ist doch eindeutig. Warum sollte man da anders denken?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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mirfälltnixein
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sagen wir es mal anders.

Ich mit meinem kleinen Menschenverstand verstehe es wie folgt.

ThePhil antwortet auf meine Frage mit, ist es versuchter Betrug, mit "Nein," und führt danach den § 263 an.

Lese ich nun den § 263 für sich, würde ich es als "Ja" definieren, das es versuchter Betrug ist.

Damit habe ich nichts verstanden und kann nun losen, ob so oder so.

Was sagt denn nun das Gesetz genau?
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort von ThePhil fiel eigentlich deutlicher als nur ein reines Nein aus!

Um einen Betrug zu begehen (oder auch einen versuchten Bertug), muss man absichtlich handeln. Da aber keine Bereicherungsabsicht vorhanden war, liegt auch noch nicht mal ein versuchter Betrug vor. Oder einfacher: es ist das gute Recht eines jeden, Schadenersatz zu fordern (oder Preisnachlass usw.). Ein Betrug läge vor, wenn man sich von mehr als einer der in Frage kommenden Anlaufstellen "auszahlen" lässt. Also z. B. für die Beschädigung vom Zustelldienst und vom Verkäufer jeweils eine Entschädigungszahlung bekommt - das wäre u. U. schon wieder als Betrug zu werten!

MfG
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Absolut richtig was Nino gesagt hat. Es fehlt einfach die kriminelle Energie. Person XYZ hatte (nach ihrer Beschreibung) nie vor sich zu bereichern und gleichzeitig einen anderen zu schaden.
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mirfälltnixein
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

ThePhil hat folgendes geschrieben::
Absolut richtig was Nino gesagt hat. Es fehlt einfach die kriminelle Energie. Person XYZ hatte (nach ihrer Beschreibung) nie vor sich zu bereichern und gleichzeitig einen anderen zu schaden.


Ja dank Nino habe ich deine Worte nun auch eindeutig verstanden, ohne Wenn und Aber.

Aber trotzdem jetzt nochmal nachgefragt.
Wenn nun die Ware mit Mangel behalten wird und auch gleichzeitig von einer, zwei oder drei Stellen der Kaufpreis zurück kommt, ist das keine Bereicherung und gleichzeitig jemand anderem ein Schaden zugefügt?
Immerhin wird die Ware und auch der volle Kaufpreis am Ende in einer Hand sein.

Was wäre, wenn vorher behauptet wird, Verkäufer sei Schuld, das beispielsweise der Zustelldienst nicht für den Schaden aufkommt, da eine Frist versäumt wurde und später stellt sich das Gegenteil raus, würde sowas am Betrugsversuch eine Änderung bewirken?
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