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Verfasst am: 30.03.08, 16:59 Titel: Rechtliche Grundlagen des Kaufvertrags
Prüfen sie nach folgendem Schema:
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor?
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor?
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten?
(4) kann Schadensersatz gefordert werden?
a) Tomas hat sich bei Sport-Versand Stern Inline-Skates bestelt. Auf dem Bestellformular hat er in der Spalte Anzahl eine 2 eingetragen in der Annahme, er müsse einen linken und einen rechten Skate-Schuh bestellen. Daraufhin bekommt er zwei Paar Inline-Skates geliefert.
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Ja.
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor? Irrtum über die Bedeutung.
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten? unverzüglich.
(4) kann Schadensersatz gefordert werden? Ja.
b) Gerd wollte sich bei Sport-Versand Stern auch Inline-Skates bestellen. Er verschreibt sich bei der Artikelnummer: Statt 223314 schreibt er 223311 und bekommst statt der Skates Knieschoner.
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Ja.
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor? Irrtum in der Erklärungshandlung.
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten? Nein.
(4) kann Schadensersatz gefordert werden? Ja.
c)Katrin will ihre Freundin Michaela am 2.1. d.H. telefonisch bitten, ihre (Katrins) Ellenbogenschoner zu verkaufen. Da Michaela nicht daheim ist, nimmt die Mutter das Telefongespräch entgegen und schreibt ihrer Tochter Michaela eine Nachricht: "Kaufe für Katrin Ellenbogenschoner".
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Nein.
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor? Irrtum bei der Übermittlung.
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten? unverzüglich.
(4) kann Schadensersatz gefordert werden? Ja.
d) Holger will einen neuen Trainer für den Club einstellen. Der Bewerber, Herr Häuber, erzählt ihm beim Vorstellungsgespräch am 10.1.d.J., dass er den sog. "Führerschein für Inline-Skater des Deutschen Inline-Skate-Verbandes e.V." habe. Holger hält ihn deswegen von allen Bewerbern für den geeignetsten und stellt ihn ein. Eine Woche später erfährt er, dass Herr Häuber einen solchen Führerschein gar nicht besitzt.
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Ja.
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor? Arglistige Täuschung.
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten? Innerhalb eines Jahres.
(4) kann Schadensersatz gefordert werden? Ja.
e) Martina ist im Verein zuständig für die Werbung neuer Mitglieder. Da es dem Verein finanziell nicht gut geht, brauchtder Verein dringend neue beitragszahlende Mitglieder. Martina erreicht, dass Samuel den Mitgliedsantrag unterschreibt, indem sie ihm droht, seinen Eltern zu erzählen, dass der vorgestern die Schule geschwänz hat. Samuel unterschreibt den Antrag, da er nicht will, dass seine Eltern von seinem Schulschwänzen erfahren.
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Nein
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor? Widerrechtliche Drohung-
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten? Nein.
(4) kann Schadensersatz gefordert werden? Ja.
f) Frank kauft von Frau Gomper eine Zeitungsannonce am 5.12.d.J. Inline-Skates für 60€. Frau Gomper versichert ihm wider besseres Wissen dass der Preis für die gebrauchten Skates gerechtfertigt sei, da die Skates hochwertige Fiberglas-Rollen hätten, die eine optimale Speed-Technik und ein optimales Bremsverhalten ermöglichten. Als Frank die Skates am 10.1. in den Club mitbringt, lacht sein Freund Heiko ihn aus und erklärt ihm, dass die Rollen aus billigem Plastik sein.
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Nein.
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor?Irrtum wesentlicher Eigenschaften.
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten? Ja.
(4) kann Schadensersatz gefordert werden? Ja.
g) Rita kauft im Auftrag der Clubmitglieder einen Traininsanzug als Geburtstagsgeschenk für Mario. Rita hat den Anzug ub Größe 38 gekauft in der Hoffnung, dass er Mario passt. Leider hat sie sich verschätzt, der Anzug ist für Marion viel zu groß.
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Ja.
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor? Irrtum über wesentliche Eigenschaften.
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten? Ja.
(4) kann Schadensersatz gefordert werden? Ja.
h) Es fängt wie aus Kannen zu regnen an. Ayse kauft im nächstbesten Geschäft einen Regenschirm. Als sie den Laden verlässt, hat es aufgehört zu regnen. Sie macht kehrt und will den Regenschirm wieder zurückgeben.
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Ja, Zwei übereinst. WE´s.
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor? Irrtum über die Bedeutung.
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten? Ja. (unverzüglich)
(4) kann Schadensersatz gefordert werden? Ja.
i) Kai Blume verkauft ein Grundtsück. Im Verkaufsgespräch behauptet er, dass das Grundtsück baureif sei. Nach Abschluss des Kaufvertrags stellt sie heraus, dass das Grundstück nicht bebaut werden darf.
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Ja.
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor? Arglistige Täuschung.
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten? Nein.
(4) kann Schadensersatz gefordert werden? Ja.
j) Martin Burger (5 Jahre alt) kauft sich bei einem Spielwarenmarkt ein Computerspiel für 29€. Das Geld stammt aus seinem Sparschwein. Seine Eltern sind mit dem Kauf nicht einverstanden.
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Nein.
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor? Geschäft mit Geschäftsunfähigen.
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten? Nein.
(4) kann Schadensersatz gefordert werden? Ja.
k) Anna König zeichnet eine Ware aus Versehen mit 250€ aus. Der kalkulierte Verkaufspreis beträgt 520€. Der Käufer besteht aus dem niedrigen Preis.
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Ja.
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor? Irrtum in der Erkläungshandlung.
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten? Ja.
(4) kann Schadensersatz gefordert werden? Ja.
l) Sabrina Welte verkauft ihr Sportcabrio an Klaus Kuhn gegen Ratenzahlung. Klaus Kuhn kann die Raten nicht aufbringen.
(1) Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Nein.
(2) Liegt ein Anfechtungsgrund vor? Verstoß gegen die guten Sitten.
(3) Wurde die Anfechtungsfrist eingehalten? Ja.
(4) kann Schadensersatz gefordert werden?Nein
Eigentlich ziemlich alberne Aufgaben, so kurz vorm Fachabitur, aber ich komm´ bei den Aufgabe einfach nicht weiter. Ich hoffe auf schnelle und klare Verbesserungen (Anworten).
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.03.08, 19:26 Titel:
g, h: beides Motivirrtümer, also unbeachtlich, also keine Anfechtung
l: Begründung? Ein Ratenvertrag ist nicht deswegen ein Verstoß gegen die guten Sitten, weil der Vertragspartner es sich nicht leisten kann. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 31.03.08, 11:32 Titel:
Warum sollten wir Ihr Fachabitur für Sie machen? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Wie soll man bspw. eine Aussage darüber treffen, ob fristgemäß angefochten wurde, wenn kein SV dazu Stellung bezieht?
Die Schadenersatzfrage kann nur dann bejaht werden, wenn
1. ein Anfechtungsgrund nach § 119, 120 BGB vorliegt (§ 118 BGB berücksichtigen)
2. die Anfechtung fristgemäß war.
Dann kann der Anfechtungsgegner SE nach § 122 BGB fordern.
Liegt eine Anfechtung nach § 123 BGB vor, so hat der Anfechtungsgegner nie Anspruch auf SE. SE könnte dem Anfechtendem nach § 311, 280 BGB (c.i.c.) zustehen.
@ Clark: Vllt. solltest Du nicht einfach mit JA/Nein antworten, sondern erklären, warum Du dieser Meinung bist.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
l: Begründung? Ein Ratenvertrag ist nicht deswegen ein Verstoß gegen die guten Sitten, weil der Vertragspartner es sich nicht leisten kann.
Würde mich auch interessieren. Evtl. liegt eher ein Straftatbestand seitens des Kääufers vor, wenn er den Vertrag geschlossen hat, obwohl er wusste, dass er nicht zahlen kann. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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