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Verfasst am: 31.03.08, 00:11 Titel: Privatschule (Ausbildung) hält sich nicht an Vertrag
Hallo Leute ich besuche derzeit eine Privatschule und mache dort eine Ausbildung. Im Vertrag haben Sie uns viele Sachen versprochen wie z.B. Dozenten mit langjähriger Berufserfahrung, moderne Einzelplatzrechner mit (Wortsperre: Firma) (Wortsperre: Produktname) und PC und aktuelle Versionen der praxisüblichen Software etc.
Im nachhinein hatten wir nur einen Dozenten für ein ganzes Jahr, der ohne Bücher keine Ahnung vom Stoff hatte. Den Dozenten haben sie im zweiten Ausbildungsjahr gewechselt, da wir uns schon drei mal beschwert hatten.
Der (Wortsperre: Firma) wurde uns erst im zweiten Ausbildunglehrjahr gestellt, erst nach mehrmaligen Aufforderungen von uns.
Wir haben nur mit Freeware Software gearbeitet.
Als Fachinformatiker hatten wir mehr BWL gemacht als alles andere. Dementsprechend ist die Zwischenprüfung nicht erfolgreich ausgegangen. Aus 15 Schülern haben nur drei Leute bestanden der Rest alles durchgefallen!
Naja wir waren auch schon bei der IHK die kann nichts machen, da es sich um eine Privatschule handelt wo wir Geld bezahlen.
Naja kommen wir zum Punkt bzw. meiner eigentlichen Frage:
Mein Kumpel hat sich jetzt ein Anwalt genommen, mit dem er jetzt eine Eidesstattliche Versicherung gemacht haben. Dort steht was die Schule uns alles versprochen hat und was wir tatsächlich nur bekommen haben.
Dies soll jetzt von uns jeder unterschreiben. Ich stimme dem Schreiben allgemein zu, nur dort steht was mit: Strafbarkeit einer falschen Eidesstattlichen Versicherung.
Muss ich davor Angst haben? Also meiner Meinung stimmt das was dort steht, kann es im Gericht dann irgendwie so gedreht werden, dass es sich um eine Lüge handelt. Oder wenn er verlieren sollte die Argumente einfach nur abgeschlagen werden?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 31.03.08, 02:52 Titel:
FM hat folgendes geschrieben::
Seit wann ist denn ein Rechtsanwalt eine für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung zuständige Behörde?
Nie gewesen, aber da auf die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung doch erhebliche Strafmaße stehen, empfiehlt es sich, diese von einem RA formulieren, jedenfalls aber überprüfen zu lassen, bevor man sie in einen Rechtsstreit einführt.
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