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Silver1985 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 31.03.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 31.03.08, 17:43 Titel: Bekannte gibt Auto nicht raus |
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Guten Nabend, mein Freund hat einer Bekannten sein Auto zum Tunen gegeben, was sie teils auch gemacht hat. Nun möchte mein Freund sein Auto wieder haben aber er bekommt sie nicht erreicht. Auf Anrufe, SMS reagiert nicht. Wir haben es auch schon über die Eltern probiert aber da reagiert nun auch niemand mehr und es öffnet niemand die Tür. Leider hat sie den Schlüssel, so das wir das Auto auch nicht holen können bzw. wir brauchen den Schlüssel ja trotzdem und sie hat auch noch andere Dinge die mein Freund wieder haben möchte. Was können wir noch versuchen um das Auto wiederzubekommen. Sind schon seit einem Monat hinterher. Wissen echt nicht mehr was wir noch tun können. Kann man da etwas machen? Wie ist die Rechtslage?
Gruß |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 31.03.08, 18:08 Titel: |
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Hallo,
jemand hat sich mit einem fremden Auto aus dem Staub gemacht?
Und nun überlegt ihr, was man da machen kann?
Hmmmmm,
*PLING*
Wie wäre es denn, mal die uniformierten "Freunde und Helfer" zu Rate zu ziehen?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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Silver1985 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 31.03.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 31.03.08, 18:19 Titel: |
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Achso vielleicht sollt ich noch dazu schreiben, dass das Auto bei ihr auf dem Grundstück vor der Garage steht u. ihr´s davor. So das man an das Auto gar nicht ran kommt außer man würde ihr´s wegtragen . Was könnte die Polizei denn da machen? Wenn wir selbst dort zu keiner Tageszeit jemanden erreicht bekommen, schaffen die es doch auch net oder doch? Sorry, habe leider nicht allzu viel Ahnung von Polizeiarbeit , is vielleicht auch gut so. |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 31.03.08, 18:30 Titel: |
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Es gibt da so merkwürdige Fahrzeuge ...
Die können von den "Freunden und Helfern" bestellt werden. |
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Silver1985 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 31.03.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 31.03.08, 18:35 Titel: |
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| Ach und die "Freunde und Helfer" können dann einfach so dahin und das Auto holen??? Das eine dann weg schieben und unser raus holen. |
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flokon FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2007 Beiträge: 1569 Wohnort: Witten/Ruhr
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Verfasst am: 31.03.08, 18:36 Titel: |
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Naja ganz so einfach wirds wohl doch nicht werden, hoffe ich zumindest
Die Bekannte wird wohl vorher angehört werden und die Eigentumsrechte müssen ja auch erstmal festgestellt werden. |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 31.03.08, 18:38 Titel: |
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Man muss schon beweisen, dass einem der Wagen gehört. (Fahrzeugbrief mitnehmen, oder den Finanzierungsvertrag mit der Bank oder so). Sonst könnte sich ja jeder einfach den Jaguar von nebenan "rausholen lassen" . _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Silver1985 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 31.03.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 31.03.08, 18:50 Titel: |
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| Also am Besten denn direkt zur Polizei hin? Vielen Dank für die Antworten |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 01.04.08, 07:13 Titel: |
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Ich will mich nicht festlegen, aber:
Die öffentliche Verwaltung (wozu auch die Polizei gehört) ist nicht dazu gedacht, privatrechtliche Ansprüche (um nichts anderes geht es hier) durchzusetzen.
Der Eigentümer müsste vielmehr auf Herausgabe klagen und dann den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Urteils beauftragen - dieser kann dann die Polizei hinzuziehen.
Das selbständige Abschleppen könnte sogar ein Rechtsbruch sein (verbotene Eigenmacht). |
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