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Im Strafgesetzbuch findet man den §225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen.
Hier findet es in Absatz 3 die Schädigung der körperlichen und seelischen Entwicklung Erwähnung.
Fragestellung 1:
Kann der §225 Anwendung, wenn eine Obhut habende Person (Elternteil, Lehrer, Ausbilder o.ä.) durch ihr Verhalten aktiv die Therapie einer minderjährigen Person psychisch erkrankten Person behindert oder gar vereitelt?
Fragestellung 2:
Ist die Therapievereitelung u.U. auch Körperverletzung nach §§ 223 und 224 ?
Theoretisch möglich wäre beides... _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Okay, die Fragestellung war vielleicht zu vage.
Generell sehe ich zunächst bei Therapievereitelung das Problem, den objektiven Tatbestand festzustellen. Bei somatischen Erkrankungen dürfte dies leichter sein als bei psychischen, zumal bei psychoschen Erkrankungen die Schädigung oft erst zukünftig zu erwarten ist.
Ich versuche einmal drei fiktive Fälle zu konstruieren und bitte um Meinungen dazu:
Fall 1)
Ein Schüler ist juveniler Diabetiker und muss sich mehrmals täglich Insulin injizieren.
Der Schüler ist darin im Rahmen der Therapie geschult, der Klassenlehrer informiert.
Der Klassenlehrer nimmt nun dem Schüler das Insulinbesteck fort und untersagt die Injektion während der Schulzeit mit der Begründung, die anderen Schüler würden durch die Injektion gestört.
In der Mittagspause bricht der junge Diabetiker aufgrund zu hohem Blutzuckers zusammen.
Liegt in diesem fiktiven Beispiel eine Straftat vor, wenn ja welche?
Fall 2)
Bei einem Kind im Grundschulalter wird ADHS mit diversen Verhaltenstörungen diagnotiziert. Im Rahmen einer stationären Therapie werden bestimmte Regelungen zur Alltagsstrukturierung vorgegeben.
Die Eltern des Kindes sind geschieden, gemeinsames Sorgerecht. Das Kind lebt bei Elternteil A, Elternteil B hat Besuchsrecht.
Elternteil B hält die oben erwähnten Regelungen für zu streng und fordert das Kind aktiv auf, sich nicht daran zu halten.
Nach einigen Wochen zeigen sich verstärkte Verhaltensauffälligkeiten (Schulverweigerung, Tätlichkeiten gegen andere Kinder), die behandelnden Therapeuten erwägen eine stationäre Behandlung.
Liegt in diesem fiktiven Beispiel eine Straftat vor, wenn ja welche?
Fall 3)
Eine jugendliche Auszubildende leidet unter Depressionen und wurde nach einem Suizidversuch stationär psychiatrisch behandelt.
Im Rahmen der Wiedereingliederung wird der Ausbilder über die Problematik informiert.
In der Folgezeit achtet dieser verstärkt auf Fehler der Auszubildenden und weist diese jedesmal darauf hin, wobei er laut und zum Teil beleidigend wird.
Gegen Ende der Ausbildungszeit eröffnet ihr der Ausbilder, dass sie aufgrund ihrer krankheitsbedingten Leistungsschwäche die Ausbildung nicht erfolgreich abschließen werde. Die Auszubildende begeht nach diesem Gespräch Suizid.
Liegt in diesem fiktiven Beispiel eine Straftat vor, wenn ja welche?
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