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zensur wird nachträglich verschlechtert

 
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duschdas110
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 15:11    Titel: zensur wird nachträglich verschlechtert Antworten mit Zitat

hab da ein problem.hab heute meine deutsch klausur zurückbekommen und mit meiner lehrerin über die zensur gestritten.das resultad des gesprächs war, das sie mir die zensur gestrichen hat und mir eine 2(12 punkte)eingeschriben hat.mein problem ist nur das sich eine klassenkameradin darüber aufgeregt hat und nun meine 2 wieder aus dem notenbuch und von meiner klausur gestrichen wurde.dachte aber es gibt die regel das eine zensur nicht mehr zum nachteil des schülers geändert werden kann,stimmt das und gibt es dieses "recht"wirklich?
ch danke euer david
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 17:11    Titel: Re: zensur wird nachträglich verschlechtert Antworten mit Zitat

duschdas110 hat folgendes geschrieben::
hab da ein problem.hab heute meine deutsch klausur zurückbekommen und mit meiner lehrerin über die zensur gestritten.das resultad des gesprächs war, das sie mir die zensur gestrichen hat und mir eine 2(12 punkte)eingeschriben hat.mein problem ist nur das sich eine klassenkameradin darüber aufgeregt hat und nun meine 2 wieder aus dem notenbuch und von meiner klausur gestrichen wurde.dachte aber es gibt die regel das eine zensur nicht mehr zum nachteil des schülers geändert werden kann,stimmt das und gibt es dieses "recht"wirklich?
ch danke euer david


Ich hoffe mal, dass das Ganze eine Veräppelung ist. Wäre echt traurig, wenn man mit den gezeigten Grammatik-, Orthographie- und Stilistikfähigkeiten - womöglich noch auf einem Gymnasium?! - 12 Punkte (!) erhalten kann...
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt darauf an wie geändert wurde.

Einfach sagen "wenn du nicht aufhörst zu meckern dann finde ich schon noch ein, zwei Fehler damit du noch die schlechtere Note bekommst" darf ein Lehrer natürlich nicht.

Aber fg gibt es ja genaue Richtlinien für die Bewertung, wenn du dann einen Punkt mehr erhälst für die gleiche Aufgabe wie deine Mitschülerin und deine Mitschülerin richtig bewertet wurde darf sie dir den Punkt wieder abziehen.

Das Bundesland könnte vielleicht eine Rolle spielen
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ExtremCoxer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

ach leute, hört doch auf so dumme moralantworten zu geben von wegen "schau mal wie du schreibst" oder ähnlichem. die leute wollen hier nur wissen wie die rechtslage aussieht. und die sache, die er (oder sie? habe nicht drauf geachtet) schildert ist doch sehr problematisch !
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Uber-Pea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Schonmal die Juriquette gelesen ExtremCover?
Da, mach mal und überlege wo hier ein Problem liegen könnte...
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
ist hier oft der Fall, leider...
Und der Text ist schon ne gewisse Zumutung für nen Oberstüfler? Wenn ich es als Mittelstüfler schaffe hier ne akzeptable Grammatik hinzulegen und Rechtschreibfehler zu unterbinden kann man es doch wohl auch ihm zumuten, oder?

Gruß
uber-Pea
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M.P.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

@ Uber-Pea

Solange ein Beitrag so verfasst worden ist, dass man ihn verstehen und ihm seinen Sinn richtig entnehmen kann, ist meines Erachtens die Ortographie und Grammatik nicht entscheidend. Solange keine signifikanter Diskrepanz zwischem dem Gemeinten und tatsächlich Geschriebenen herrscht, ist es nicht angebracht sich darüber zu mokieren.
Oft verwendet man der Bequemlichkeit halber die Kleinschreibung und achtet nicht besonders auf Interpunktion und Stilistik. Man sollte sich auch nicht über andere erheben, besonders, weil der von Ihenen verwendete Stil ebenfalls umgangsprachliche Anklänge enhält. Wir wollen den interessierten Fragestellern helfen und mit ihnen diskutieren und nicht die Ortographie Stein des Anstoßes sein lassen. Juristisch gesehen,stimme ich ihnen vollkommen zu. Eine Änderung der Note zum Negativen ist ebenso fair, wie diese zum Positiven zu ändern.
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Freiheit ist immer die Freiheit des anders Denkenden
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Meine hoffentlich helfende Aussage hatte ich schon zuvor getroffen, diese zweite kam nur wegen Cover Auf den Arm nehmen

Reine Kleinschreibung nutze ich mitunter auch, nicht schlimm, aber die Rechtschreibung selbst sollte nicht vernachlässtigt werden, da man keine klare Grenze setzen kann (was bei reiner Kleinschreibung kein Problem darstellt Auf den Arm nehmen)

oda würden siesich freun wen hir jez alleso schreiben? es könte teoretisch so weid aussarten, also beser zu frü als zu späd daraufaufmergsam gemacht!

Gruß
Uber-Pea
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

ExtremCoxer hat folgendes geschrieben::
die leute wollen hier nur wissen wie die rechtslage aussieht.


Ja, das wollen sicherlich viele Leute hier. Aber wenn man sich an ein Diskussionsforum wendet, kann man nicht den anderen Diskussionsteilnehmern vorschreiben, welche Meinungen sie äußern dürfen oder nicht.

Der besorgte Schüler müßte sich, wenn er unerwünschte Meinungsäußerungen nicht hören will, an einen Rechtsanwalt wenden. Sollte dieser ebenfalls einen ähnlichen Kommentar abgeben, kann man ihm sofort das Mandat entziehen.

Erschreckend ist es schon, wenn ein Kollegstufenschüler mit diesen Rechtschreibschwächen im Fach Deutsch eine 2 bekommt. Und insofern ist auch das Argument berechtigt, daß diese Lehrerin sich bereits bei der ersten Korrektur besser überlegen sollte, welche Bewertung angemessen ist.
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Dr. Christian Birnbaum
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.03.05, 05:27    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner der hier geschriebenen Beiträge hat etwas mit der gestellten Frage zu tun. Ich finde es erschreckend - und abschreckend -, dass man in dieses Forum keinen Beitrag, keine Frage stellen kann, ohne dass zunächst einmal die individuelle Ausdrucksfähigkeit und Rechtschreibung von selbsternannten Experten zerpflückt wird. Wäre ich der Fragesteller, ich würde mich hier nie wieder blicken lassen.

Das betrifft nicht nur diesen Thread, das ist ein grundsätzliches Problem in diesem Forum. Ich weiß nicht, ob dies in anderen Foren auch so üblich ist. Vielleicht lädt ja auch das Thema "Schulrecht" zu einem solchen Vorgehen ein.

Zur Frage der Notenverschlechterung: Das ist rechtlich alles ziemlich umstritten, dazu könnte man eine wissenschaftliche Arbeit schreiben. Wenn die Note besonders wichtig ist - für Versetzung, Abitur, Abschluss usw. -, ist sie ein Verwaltungsakt. Sie kann dann zwar zurückgenommen oder widerrufen werden, aber nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen. Normiert ist das in §§ 48, 49 VwVfG. Ich denke, dass dies entsprechend auch für die nachträgliche Abänderung sonstiger Noten gilt. Die erteilte Note kann demnach im Prinzip nur geändert werden, wenn sie rechtswidrig war. Dies wird nur selten der Fall sein. Klar ist, dass die Abänderung einer Note als Sanktion ausgeschlossen ist.

Birnbaum
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