Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Koerperverletzung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Koerperverletzung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jougetsu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 21:23    Titel: Koerperverletzung? Antworten mit Zitat

Hallo recht.de ,

Folgender Sachverhalt :


Person A geht den Gehweg entlang. Ploetzlich hoert Person A eine Person hinter sich laufen. Den naechsten Augenblick drueckt Person B, Person A mit dem Ellbogen an die Wand, schreit Person A an und moechte seine "Ventilkappen". Person A steht unter Schock und weiss nicht weiter. Kurzen Augenblick spaeter kommt die Zivilpolizei und fragt was los sei, woraufhin Person B loslaesst. [...]Polizei durchsucht Person A (Ventilkappen), fragt nur Person A nach einem Ausweis und wird nicht fuendig.
Daraufhin fragt die Zivilpolizei, ob Person B Strafanzeige erstatten will, Person B verneint und entschuldigt sich bei Person A.

Person B handelte nur aus Vermutung heraus, da Person A sich in der naehe des Autos mit den Ventilkappen befand und waehrend dessen telefonierte.


Nun zu meiner Frage :

Mir ist klar das Person A, praktisch nichts mehr machen kann. Allerdings moechte ich wissen, ob es nicht Aufgabe des Polizisten war, diesen koerperlichen Angriff zu erwaehnen.

Die andere Frage ist jedoch, was passiert waere wenn sich Person A gewehrt haette?
Denn Person A wird, nichts wissend ueberrascht, ist im ersten Moment schockiert und weiss nicht was los ist.


Danke Leute
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Lol stell mir gerade vor, dass so ein Wahnsinniger angelaufen kommt und "VENTILKAPPEN" ruft. Sehr amüsant. Smilie

Zum Thema:
Person B hat sich m.E. der Nötigung schuldig gemacht. Vllt noch versuchte KV. Aber ich weiß nicht ob das der Wille Bs war. Außerdem kommt vllt noch Freiheitsberaubung in betracht. Da bin ich mir aber nicht sicher ab wann man der Freiheit beraubt ist.
Zitat:

Die andere Frage ist jedoch, was passiert waere wenn sich Person A gewehrt haette?


Notwehr i.S.d. StGB §32
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Definition ist mit Sicherheit falsch. Gegenbeispiele:
- Ich will da in das militaerische Sperrgebiet gehen.
- Ich will in den Tresorraum der Bank.
- Ich will in die Wohnung der Kanzlerin
Und es gibt noch so viele Orte wo ich hingehen will und nicht kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Winken Ich ueberleg noch Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jougetsu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 02.04.08, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Schoen, dass ich euch amüsieren konnte Winken
Fuers naechste Mal weiss ich auf jeden Fall Bescheid, dankeschoeeeeeen..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.