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Person A geht den Gehweg entlang. Ploetzlich hoert Person A eine Person hinter sich laufen. Den naechsten Augenblick drueckt Person B, Person A mit dem Ellbogen an die Wand, schreit Person A an und moechte seine "Ventilkappen". Person A steht unter Schock und weiss nicht weiter. Kurzen Augenblick spaeter kommt die Zivilpolizei und fragt was los sei, woraufhin Person B loslaesst. [...]Polizei durchsucht Person A (Ventilkappen), fragt nur Person A nach einem Ausweis und wird nicht fuendig.
Daraufhin fragt die Zivilpolizei, ob Person B Strafanzeige erstatten will, Person B verneint und entschuldigt sich bei Person A.
Person B handelte nur aus Vermutung heraus, da Person A sich in der naehe des Autos mit den Ventilkappen befand und waehrend dessen telefonierte.
Nun zu meiner Frage :
Mir ist klar das Person A, praktisch nichts mehr machen kann. Allerdings moechte ich wissen, ob es nicht Aufgabe des Polizisten war, diesen koerperlichen Angriff zu erwaehnen.
Die andere Frage ist jedoch, was passiert waere wenn sich Person A gewehrt haette?
Denn Person A wird, nichts wissend ueberrascht, ist im ersten Moment schockiert und weiss nicht was los ist.
Lol stell mir gerade vor, dass so ein Wahnsinniger angelaufen kommt und "VENTILKAPPEN" ruft. Sehr amüsant.
Zum Thema:
Person B hat sich m.E. der Nötigung schuldig gemacht. Vllt noch versuchte KV. Aber ich weiß nicht ob das der Wille Bs war. Außerdem kommt vllt noch Freiheitsberaubung in betracht. Da bin ich mir aber nicht sicher ab wann man der Freiheit beraubt ist.
Zitat:
Die andere Frage ist jedoch, was passiert waere wenn sich Person A gewehrt haette?
Die Definition ist mit Sicherheit falsch. Gegenbeispiele:
- Ich will da in das militaerische Sperrgebiet gehen.
- Ich will in den Tresorraum der Bank.
- Ich will in die Wohnung der Kanzlerin
Und es gibt noch so viele Orte wo ich hingehen will und nicht kann.
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