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Angenommen Person X uberweist via Western Union in einem zeitraum von 5 Monaten einen betrag von 80.000Euro ins aussereuropaische Ausland , da er sich eine Ferienwohnung gekauft hat und wird nun von der Dienststelle fur Finanzermittlungen vorgeladen als beschuldigter nach 261StGb , das uberwiesene Geld ist sein eigentum gewesen und auch durch die Bankauszuge und andere belege nachweisbar , wie sollte Person X sich verhalten? ist das eine routineuberprufung? wer hat da vermutlich eine Strafanzeige gestellt? vielen dank im vorraus fur alle antworten.
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