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Zunächst einmal: Ich hoffe, dass ich hier bei "Schulrecht" richtig bin. Konnte mich nicht ganz entscheiden.
Wie die Überschrift schon verrät: Zusammen mit einer anderen Person habe ich vor ein Gebäude aufzukaufen und eine Malschule daraus zu machen. Diese Schule soll eine Art OGS (Offene Ganztags Schule) darstellen, also die Kinder und Jugendlichen können gleich nach der Schule (aber wenn sie wollen auch später) in diese Kunstschule kommen.
Es wird KEIN "festes" Essen geben, nur spontan/individuell kann gekocht werden. (2 Kochräume snd vorhanden).
Auf dem Schulhof werden sich einige Wildgänse und Kaninchen/Meerschweinchen befinden (beide haben auch Stallungen).
Nun wüssten wir gerne wie es mit der Versicherung aussieht und auch, was für "Pflichten" eine private Schule zu erfüllen hat.
Am wichtigsten sind die Fragen:
1.: Müssen Fluchtwege und Sprenkleranlage vorhanden sein?
2.: Kann anhand einer Unterschrift der Eltern abgesichert werden, dass bei eventuellen Verletzungen etc. keine Haftung genommen wird?
3. Müssen getrennte Toiletten vorhanden sein? (vermutlich ja?)
4: Was muss vom Gesundheitsamt abgescheckt werden?
Über eine grobe Hilfe/einen groben Übersicht, was alles zu beachten ist, wäre ich sehr dankbar!!
2.: Kann anhand einer Unterschrift der Eltern abgesichert werden, dass bei eventuellen Verletzungen etc. keine Haftung genommen wird?
Nein. Man kann nicht von den Eltern verlangen, dass sie von vorneherein auf ein vernünftiges Maß an Aufsicht verzichten oder von vorneherein auf ihr Recht verzichten, das Maß an Aufsicht juristisch nachprüfen zu lassen.
Zitat:
Diese Schule soll eine Art OGS (Offene Ganztags Schule) darstellen
Es wird KEIN "festes" Essen geben, nur spontan/individuell kann gekocht werden.
Na ja. So billig würden die Kommunen bei uns auch gern wegkommen.
Zitat:
Über eine grobe Hilfe/einen groben Übersicht, was alles zu beachten ist, wäre ich sehr dankbar!
Zunächst einmal: Ich hoffe, dass ich hier bei "Schulrecht" richtig bin. Konnte mich nicht ganz entscheiden.
Vermutlich nicht - nach bayerischer Rechtslage ganz gewiss nicht.
Zitat:
Wie die Überschrift schon verrät: Zusammen mit einer anderen Person habe ich vor ein Gebäude aufzukaufen und eine Malschule daraus zu machen. Diese Schule soll eine Art OGS (Offene Ganztags Schule) darstellen, also die Kinder und Jugendlichen können gleich nach der Schule (aber wenn sie wollen auch später) in diese Kunstschule kommen.
Nach Bayerischer Lesart wäre dies keine "Offene Ganztagsschule" (ich unterrichte an einer), sondern ein privater Hort. An der "Offenen Ganztagsschule" können die Kinder (vormittags) ihre Schulpflicht erfüllen, erhalten (gegen Bezahlung) Mittagessen und können unter Aufsicht/fachlicher Betreuung Hausaufgaben machen und die Freizeit gemeinsam gestalten. Entsprechende Schulen in privater Trägerschaft müssen die Bedingungen des Privatschulgesetzes erfüllen und sich um eine staatliche Unterrichtsgenehmigung bemühen. andere Bundesländer haben andere Regelungen. Um welches Bundesland geht es?
Zitat:
Es wird KEIN "festes" Essen geben, nur spontan/individuell kann gekocht werden. (2 Kochräume snd vorhanden).
Das entspräche nicht den (bayerischen) Anforderungen.
Zitat:
Nun wüssten wir gerne wie es mit der Versicherung aussieht und auch, was für "Pflichten" eine private Schule zu erfüllen hat.
Siehe Schulrecht des betreffenden Bundeslandes - oder Kindergarten- bzw. Kinderbetreuungs-Gesetze/-Ordnungen.
Zitat:
Am wichtigsten sind die Fragen:
1.: Müssen Fluchtwege und Sprenkleranlage vorhanden sein?
Fluchtweg: Definitiv ja; Sprinkleranlage bitte mit der örtlichen Feuerwehr absprechen - oder mit dem zuständigen Bauamt.
Zitat:
2.: Kann anhand einer Unterschrift der Eltern abgesichert werden, dass bei eventuellen Verletzungen etc. keine Haftung genommen wird?
Nein. Der Abschluss einer Berufshaftpflicht-Versicherung ist dringend zu empfehlen.
Ja, sowohl für Lehrer als auch für Schüler (oder ist das Ganze nicht-koedukativ geplant?)
Zitat:
4: Was muss vom Gesundheitsamt abgescheckt werden?
Die Verpflegung wird wohl regelmäßig kontrolliert werden, außerdem ist das Amt zu benachrichtigen, wenn meldepflichtige Krankheiten oder Parasiten auftreten (Kopfläuse z. B.)
Zitat:
Über eine grobe Hilfe/einen groben Übersicht, was alles zu beachten ist, wäre ich sehr dankbar!!
Eine ziemliche Unmöglichkeit: Schulgesetze sind in jedem Bundesland anders; für Kinderbetreuung etc. sind teils die Kommunen, teils der Landkreis, teils das Land zuständig; Bauvorschriften sind regional ebenfalls unterschiedlich; Bebauungspläne können sich von einer Straße zur anderen unterscheiden. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Könntest du das bitte mit dem Essen genauer erläutern? (Warum es nicht die Anforderungen entspräche)
Na, das hier:
Zitat:
Es wird KEIN "festes" Essen geben, nur spontan/individuell kann gekocht werden. (2 Kochräume snd vorhanden).
ginge nicht. Wer Kinder täglich bis 16 oder 17 Uhr betreut, der muss sie auch zuverlässig verpflegen. Und es muss mindestens 2 Gerichte geben, davon mindestens eines vegetarisch oder schweinefleischfrei (Moslems). Quellen spar' ich mir - NRW hat sicher irgendwie abweichende Regeln.
Passende Stichworte wären wohl eher "Jugendamt", "Sozialgesetzbuch", "Jugendhilfe" oder "Baurecht". Das zuständige Ministerium ist möglicherweise dieses: http://www.mgffi.nrw.de/kinder-und-jugend/index.html
Bevor man tätig wird, könnte es auch sinnvoll sein, im "zuständigen" Rathaus vorbei zu schauen - Stichworte Kooperation mit Schulen oder kommunalen Bldungseinrichtungen, Zuschüsse, Bauamt ... _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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