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Haftung bei Klassenfahrt (Rechte)
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kwalke
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Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 14:11    Titel: Haftung bei Klassenfahrt (Rechte) Antworten mit Zitat

Guten Tag,

und zwar fährt mein Sohn nächste Woche auf Klassenfahrt.
Die Lehrerin ist ziemlich gemein zu den Schülern und verbietet immer einiges. Außerdem macht sie oft Extrastunden.

Wir Eltern mussten jetzt unterschreiben, das wir die Kosten für die Verfrühte Rücksendung wunserer Kinder tragen müssen, falls diese gegen die Regeln verstoßen.

1. Stehen auf dem Zettel keinerlei Regeln.
2. Teilt die Lehrerin keine Regeln mit.
3. Ist vor Antritt der Klassenfahrt (13:15) noch bis 12:55 Schule. Das heißt unser Sohn kann vorher nicht mal mehr zu Mittag essen...7 Stündige Fahrt nach Köln.

Meine Frage nun: Müssen wir tatsächlich die Kosten übernehmen, obwohl keine Regeln vereinbart sind? Die Lehrerin schickt ständig jemanden Nachhause, wenn dieser Schüler ihr Wiederworte auf Klassenfahrt gibt.

Ist es erlaubt, dass vor Antritt der Klassenfahrt noch Unterricht ist?


PS: Ich bin Elternvertreter für die Klasse meines Sohnes.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 21:10    Titel: Re: Haftung bei Klassenfahrt (Rechte) Antworten mit Zitat

kwalke hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,

und zwar fährt mein Sohn nächste Woche auf Klassenfahrt.
Die Lehrerin ist ziemlich gemein zu den Schülern
Wozu sonst wird man Lehrer? Ironie Smiley Mr. Green
Zitat:
und verbietet immer einiges.
Das darf sie. Schüler haben nicht das Recht, auf Klassenfahrten zu Rauchen, Alkohol zu sich zu nehmen, in fremden Beten zu nächtigen, fremdes Eigentum zu beschädigen ...... Die Liste lässt sich nahezu ins unendliche fortsetzen.
Zitat:
Außerdem macht sie oft Extrastunden.
Bewundernswertes Engagement.

Zitat:
Wir Eltern mussten jetzt unterschreiben, das wir die Kosten für die Verfrühte Rücksendung wunserer Kinder tragen müssen, falls diese gegen die Regeln verstoßen.
Das ist absoluter Standard, sonst tanzen die Schüler den Lehrern auf der Nase rum.

Zitat:
1. Stehen auf dem Zettel keinerlei Regeln.
2. Teilt die Lehrerin keine Regeln mit.
Es gelten Schulgesetz und Schulordnung des betreffenden Bundeslandes, außerdem die Hausordnung der Jugendherberge und die vor Ort vereinbarten Regeln, wie z. B. "in die Stadt dürfen die Schüler nur in 3-er-Gruppen oder in Begleitung eines Lehrers" oder "laute Musik in Schlafräumen und nach xx.yz Uhr ist nicht erlaubt"
Zitat:
3. Ist vor Antritt der Klassenfahrt (13:15) noch bis 12:55 Schule. Das heißt unser Sohn kann vorher nicht mal mehr zu Mittag essen...7 Stündige Fahrt nach Köln.
Dann packt man dem Kind halt nicht nur eine, sondern zwei oder drei Brotboxen ein. Einer meiner Schüler hatte bei der letzten Klassenfahrt sogar einen Rucksack mit fünf(!) Boxen dabei, eine mit Schokoriegeln, eine mit Gummibärchen, eine mit "Grünfutter" (Karotte, Gurke, Sellerie, Kohlrabi) und zwei mit Broten, außerdem noch zwei große PET-Flaschen (wobei unsere Fahrt nur 75 min gedauert hat).

Zitat:
Meine Frage nun: Müssen wir tatsächlich die Kosten übernehmen, obwohl keine Regeln vereinbart sind?
Die Regeln, die in der Schule gelten, gelten auch hier. Und wenn das Kind sich anständig benimmt, wird es auch nicht Nachhause geschickt.
Zitat:
Die Lehrerin schickt ständig jemanden Nachhause, wenn dieser Schüler ihr Wiederworte auf Klassenfahrt gibt.
Sehr geschickt von der Lehrerin, sich so ein "Monster"-Image aufzubauen. Im Übrigen kann der Schüler sich ja darauf einstellen. Statt Widerworte zu geben, entweder ein zackiges "Jawoll, Frau Z!" klickmich
oder einen anständigen Knicks (für die Mädchen - klickmich) oder einen Diener (für die Buben - klickmich) und ein devotes "ganz, wie Sie wünschen, Frau Z." Damit der Sprössling das auch hinbekommt und nicht vor lauter Lachen umkippt, sollte er vorher eine Runde üben - vielleicht mit den Eltern? "Junge, rück' die Fernbedienung raus!" "Jawoll, Papa!" (zackiges salutieren) oder: "Bub, bring deine Schmutzwäsche in den Waschkeller!" "ganz wie Du möchtest, liebste Mama!" (tiefe Verbeugung).
Zitat:
Ist es erlaubt, dass vor Antritt der Klassenfahrt noch Unterricht ist?
In Bayern oder NRW: Ja. Für andere Bundesländer müsste ich nachlesen.

Zitat:
PS: Ich bin Elternvertreter für die Klasse meines Sohnes.
Dann sollte man versuchen, zu einer guten Zusammenarbeit zu kommen und nicht auf Konfrontationskurs zu gehen.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 21:39    Titel: Re: Haftung bei Klassenfahrt (Rechte) Antworten mit Zitat

kwalke hat folgendes geschrieben::
...
Wir Eltern mussten jetzt unterschreiben, das wir die Kosten für die Verfrühte Rücksendung wunserer Kinder tragen müssen, falls diese gegen die Regeln verstoßen.
...

Diese Klausel ist auch bei Kinder- und Jugendfreizeiten üblich und hat etwas mit der Aufsichtspflicht und Haftung zu tun. Wenn Lehrer oder Jugendgruppenleiter es nicht mehr weiter verantworten können, daß ein Kind/Jugendlicher oder Schüler weiter an der Fahrt teilnimmt, dann wird der Minderjährige nach Hause geschickt. Diese Kosten sind dann in der Regel von den Eltern zu tragen. Reiner Ungehorsam wird aber nicht unbedingt ausreichen. Es muß schon das Gruppengeschehen erheblich gestört werden. Die Kinder und Jugendlichen, mit denen ich auf Fahrt war, waren immer sehr erstaunt, daß ich das meinte, was ich sagte. Die Lehrer werden ihre Schüler kennen und daher den Ausschluß eines Schülers sehr gut begründen können. Winken
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blossomy
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Anmeldungsdatum: 15.04.2007
Beiträge: 96
Wohnort: bei pooh zuhause

BeitragVerfasst am: 06.04.08, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Als Elternvertreterin würde ich die Lehrerin bitten,mir die Regeln zu geben damit ich sie an alle verteilen kann. So würden Missverständnisse vermieden werden. Smilie
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.04.08, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

blossomy hat folgendes geschrieben::
Als Elternvertreterin würde ich die Lehrerin bitten,mir die Regeln zu geben damit ich sie an alle verteilen kann. So würden Missverständnisse vermieden werden. Smilie

Schon klar. Und der Schüler schreit dann: "Ungerecht, hat doch gar nicht in den Regeln gestanden, dass man nicht in den Speisesaal k***en soll." Ironie Smiley
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blossomy
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Anmeldungsdatum: 15.04.2007
Beiträge: 96
Wohnort: bei pooh zuhause

BeitragVerfasst am: 06.04.08, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke da gibts nur Essensschlachten???? Mr. Green
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich müßte der Schüler selbst die Heimfahrt bezahlen. Da der aber in der Regel kein pfändbares Vermögen hat ist es zweckmäßig, die Eltern vertraglich in die Pflicht zu nehmen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo FM,

dies hat mit dem Vermögen wenig zu tun, sondern liegt daran, daß der Schüler minderjährig ist und die Eltern unterhaltspflichtig sind. Die Eltern können den Schüler entweder selbst abholen (dies wäre preiswerter) oder der Schüler wird gebracht. Per Gesetz/Vertrag hat die Schule die Aufsichtspflicht von den Eltern übernommen. Mit der vorzeitigen Rücksendung wird die Aufsichtspflicht rückübertragen.

Liebe Grüße

Klaus
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Die Eltern können den Schüler entweder selbst abholen (dies wäre preiswerter) oder der Schüler wird gebracht.
Oder der Schüler wird - mit Zustimmung der Eltern (und auf deren Kosten) - in den nächsten Zug Richtung Heimat gesetzt.
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mitternächtliche Grüße.


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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Die Eltern können den Schüler entweder selbst abholen (dies wäre preiswerter) oder der Schüler wird gebracht.
Oder der Schüler wird - mit Zustimmung der Eltern (und auf deren Kosten) - in den nächsten Zug Richtung Heimat gesetzt.
Dies hängt dann aber vom Alter und weiteren persönlichen Faktoren des Schülers ab. Aber keine Sorge, - jetzt kommt nichts weiteres zum Thema "Aufsichtspflicht und Haftung" von mir. Winken
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir hatten auch nie einen Zettel mit Regeln. Lediglich die Schwimmerlaubnis und die Berechtigung in einer Gruppe ohne Aufsichtsperson in der Stadt rumzulaufen mussten die Eltern unterschreiben.

Im Ürbigen kommt ein Ausschluss von der Fahrt nur bei sachlichen Gründen in Betracht. Hinsichtlich der Kosten steht Ihnen dann der Rechtsweg offen.
_________________
mfg
Klaus
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
...
Im Ürbigen kommt ein Ausschluss von der Fahrt nur bei sachlichen Gründen in Betracht. Hinsichtlich der Kosten steht Ihnen dann der Rechtsweg offen.

Hallo 0Klaus,

im Rahmen der Vertragsfreiheit ist einiges möglich. Unterschreiben die Eltern einen entsprechenden Passus nicht, dann bleibt der Schüler (und bei Kinder- und Jugendreisen der Minderjährige) eben Zuhause. Hintergrund ist der § 832 BGB (Haftung des Aufsichtspflichtigen).

Liebe Grüße

Klaus
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lisa63
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Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 126
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

@kwalke
Wie alt ist denn der Schüler?

Wenn er sich an die üblichen Regeln hält,
dürfte es doch gar keine Probleme geben, oder?

Also:
Anordnungen der Lehrkraft befolgen,
höflich sein,
nicht schlägern.
nicht rauchen,
keinen Alkohol trinken
nicht mit Mädelz/Jungs rummachen.

Außerdem solltet ihr froh sein, eine so engagierte Lehrkraft zu haben, die mit den Schülern eine Klassenfahrt macht.

Mal im Ernst:
Würdest du das mit dieser Truppe machen?
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallo 0Klaus,

im Rahmen der Vertragsfreiheit ist einiges möglich. Unterschreiben die Eltern einen entsprechenden Passus nicht, dann bleibt der Schüler (und bei Kinder- und Jugendreisen der Minderjährige) eben Zuhause. Hintergrund ist der § 832 BGB (Haftung des Aufsichtspflichtigen).

Liebe Grüße

Klaus


So einfach geht das nicht. Das Schulverhältnis ist ein duch Gesetz geregeltes öfftl.-rechtl. Verhältnis. Die Haftung der Lehrkraft ergibt sich unmittelbar aus § 832 BGB. Diese Haftung kann durch Vertrag weder eingeschränkt noch aufgehoben werden. Die Klassenfahrt dient formal nicht nur dem Spaß, sondern hat nach den entsprechenden Verwaltungsvorschriften pädagogischen Charakter (fremde Länder kennen lernen, Museen, Landschaft, sozialer Zusammenhalt usw.) und ist somit Unterricht in anderer Form. Daraus ergibt sich, dass ein Ausschluss nur bei sachlichen Gründen als Erziehungs/Ordnungs/Disziplinarmaßnahme zulässig ist und sich abschließend nach dem Gesetz richtet. Dabei ist es sicherlich auch möglich, dass die Eltern einseitig Einschränkungen machen (zB falls Kind Hauschnupfenanfall bekommt, sofort zurückbefördern). Die Schule kann jedoch meines Erachtens nicht einfach unter Abweichung vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von den Eltern eine Unterschrift erpressen und dort unangemessene Verhaltensregeln festlegen ("Wer mit den Lehrern diskutiert und eine Anweisung hinterfragt, muss sofort nach Hause") umgekehrt kann ein Lehrer auch nicht unangemenssene Erziehungsmaßnahmen anordnen, dh Rückreise. Der Schulträger macht sich dadurch Amtshaftungspflichtig.
_________________
mfg
Klaus
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Die Schule kann jedoch meines Erachtens nicht einfach unter Abweichung vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von den Eltern eine Unterschrift erpressen
Erpresst wird gar nichts - wenn die Eltern nicht unterschreiben, kann der Schüler eben nicht mitfahren. Das ist die freie Entscheidung der Eltern. Der Schüler wird dann eben in eine andere Klasse eingruppiert und nimmt dort am Unterricht teil, wenn er mit "seiner" Klasse nicht mitfahren kann.
Zitat:
und dort unangemessene Verhaltensregeln festlegen ("Wer mit den Lehrern diskutiert und eine Anweisung hinterfragt, muss sofort nach Hause")
Bei dieser Annahme handelt es sich ja lediglich um unbestätigte Gerüchte. Manche reden halt viel, wenn der Tag lang ist.
Zitat:
umgekehrt kann ein Lehrer auch nicht unangemenssene Erziehungsmaßnahmen anordnen, dh Rückreise.
Über die Angemessenheit der Maßnahme kann dann hinterher diskutiert werden - um im vorhinein alle Eventualitäten "durchzuspielen" reicht ohnehin meist die Phantasie nicht aus - es kommt sowieso anders, als man denkt.
Zitat:
Der Schulträger macht sich dadurch Amtshaftungspflichtig.
Nicht der Schulträger hat das "Amt", sondern die Lehrer.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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