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Verfasst am: 08.04.08, 17:07 Titel: Wahl der Grundschule
Familie F wohnt im Bundesland H.
Vater ist Deutscher und Angestellter. Mutter Brasilianerin, Muttersprache Portugiesisch, Hausfrau. Gemeinsame Tochter T. 6.Jahre alt, bilingual aufgewachsen(bessere Portugiesisch als Deutschkenntnisse). Tochter T wurde für das kommende Schuljahr an Schule D angemeldet. Bedingt durch Umzug der Familie in einen anderen Schulbezirk
müsste Tochter T nun die Schule A besuchen. Familie F wünscht sich jedoch, das Tochter T Schule D besucht, da dort der
a) der Ausländeranteil signifikant geringer ist
b) bessere Hortmöglichkeiten nach Schulschluss bestehen (Mutter sucht nach Job)
c) aus Kindergarten gewachsene Freundeskreis der Tochter erhalten bleibt.
Familie F befürchtet, dass bedingt durch den hohen Ausländeranteil an Schule A, sich die Deutschkenntnisse nicht verbessern werden.
Was kann Familie F tun, wenn der Gestattungsantrag die Schule D zu besuchen abgelehnt wird.
Ergänzung. Schule D liegt trotz grössere Entfernung verkehrsgünstiger an dem neuen Wohnort.
In Bayern stellt man einen sogenannten "Gastschulantrag". Wie das in "Bundesland H" ist, kann ich nicht feststellen - da gibt die Suchmaschine des Vertrauens kein Schulrecht her. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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