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Aufsichtspflicht verletzt? Schüler weggelaufen

 
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dsev
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 05.04.08, 19:21    Titel: Aufsichtspflicht verletzt? Schüler weggelaufen Antworten mit Zitat

Habe mal eine Frage bezüglich Aufsichtspflicht von Lehrpersonal:

Ein Schüler wurde in der Klasse während des Lehrerwechsels verprügelt und ist daraufhin weggelaufen und hat das Schulgelände verlassen. Das Lehrpersonal und die Schulleitung hat ihn nicht verfolgt und auch nicht suchen lassen.

Einzig der Klassenlehrer hat die Eltern angerufen und mitgeteilt, dass das Kind weggelaufen wäre, und die Eltern es jetzt suchen müssten.

Ich denke, hier ist es egal, in welchem Bundesland das geschehen ist, denn dieses Procedere kann nicht in Ordnung sein.

Welche Möglichkeiten haben nun die Eltern und die hinzugezogene Klassenpflegschaft, etwas zu unternehmen?

Das Kind hat sich zum Glück wohlbehalten wieder eingefunden, ist aber total verstört.
_________________
Viele Grüße
D.S.
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flokon
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 05.04.08, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Welches Alter bzw. in welche Klasse geht den fiktives Kind?
Denn aus meiner Laiensicht dürfte es rechtlich schon einen unterschied machen, ob sich ein 6-jähriger 1. Klässler vom Acker macht oder ein 16-jähriger 10. Klässler.
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dsev
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 05.04.08, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Das Kind soll 12 Jahre alt sein und die 6. Klasse besuchen.
_________________
Viele Grüße
D.S.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.04.08, 21:26    Titel: Re: Aufsichtspflicht verletzt? Schüler weggelaufen Antworten mit Zitat

dsev hat folgendes geschrieben::
Habe mal eine Frage bezüglich Aufsichtspflicht von Lehrpersonal:

Ein Schüler wurde in der Klasse während des Lehrerwechsels verprügelt und ist daraufhin weggelaufen und hat das Schulgelände verlassen. Das Lehrpersonal und die Schulleitung hat ihn nicht verfolgt und auch nicht suchen lassen.

Einzig der Klassenlehrer hat die Eltern angerufen und mitgeteilt, dass das Kind weggelaufen wäre, und die Eltern es jetzt suchen müssten.
Ein Anruf reicht doch. Oder hätte das ganze Kollegium nacheinander anrufen sollen? den "Freund und Helfer" können die Eltern auch selber einschalten, wenn das Kind nicht zu Hause ankommt.

Zitat:
Ich denke, hier ist es egal, in welchem Bundesland das geschehen ist, denn dieses Procedere kann nicht in Ordnung sein.
Was sonst hätte denn die Lehrerschaft machen sollen? Alle Lehrer schwärmen aus und suchen den einen Schüler, während alle anderen 200 oder 1000 Schüler unbeaufsichtigt bleiben und weiterprügeln oder das Schulgebäude in Brand stecken? Lehrer haben die Aufsichtspflicht auf dem Schulgelände, aber nicht außerhalb. Und wenn ein Schüler pflichtwidrig das Schulgelände verlässt, statt sich im Lehrerzimmer Hilfe zu holen, kann das nicht den Lehrern angelastet werden.

Zitat:
Welche Möglichkeiten haben nun die Eltern und die hinzugezogene Klassenpflegschaft, etwas zu unternehmen?
Kann ich nicht beantworten - weiß nicht, welches Bundesland.

Zitat:
Das Kind hat sich zum Glück wohlbehalten wieder eingefunden, ist aber total verstört.
Warum? Wegen der Prügelei? Oder weil es (zu Recht!) wegen unerlaubten Verlassens des Schulgeländes bestraft wurde?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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dsev
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Warum? Wegen der Prügelei? Oder weil es (zu Recht!) wegen unerlaubten Verlassens des Schulgeländes bestraft wurde?

... das Kind war verstört, weil es verprügelt wurde und keiner geholfen hatte.

Selbstverständlich kann nicht das gesamte Lehrpersonal das Kind suchen, die Eltern haben aber angenommen, dass wenigstens die Polizei informiert worden wäre.

Die Eltern wollen sich jetzt an das Schulamt wenden. Die Klassenpflegschaft hat sich inzwischen zurückgezogen, da der Schule ja kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.
_________________
Viele Grüße
D.S.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

dsev hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Warum? Wegen der Prügelei? Oder weil es (zu Recht!) wegen unerlaubten Verlassens des Schulgeländes bestraft wurde?

... das Kind war verstört, weil es verprügelt wurde und keiner geholfen hatte.
Dann sollten die Eltern dem Kind vielleicht klar machen, dass es selber Hilfe holen muss, wenn ihm sonst keiner hilft: Weglaufen ja, aber ins Sekretariat Lehrerzimmer oder Rektorat!

Zitat:
Selbstverständlich kann nicht das gesamte Lehrpersonal das Kind suchen, die Eltern haben aber angenommen, dass wenigstens die Polizei informiert worden wäre.
Warum machen die Eltern irgendwelche Annahmen, statt mit dem anrufenden Klassenlehrer darüber zu sprechen? Es gibt durchaus Eltern, die in einem solchen Fall die Polizei ausdrücklich nicht einschalten wollen, denn was würden bloß die Nachbarn sagen, wenn das Kind im Polizeiauto heimgebracht würde!

Zitat:
Die Eltern wollen sich jetzt an das Schulamt wenden. Die Klassenpflegschaft hat sich inzwischen zurückgezogen, da der Schule ja kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.
Was wollen die Eltern beim Schulamt erreichen?
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Planloser
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Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mal Hand aufs Herz; mit 12 bin ich ab und an schonmal lieber wo anders hin gegangen, als in die Schule. Und ich war bestimmt noch harmlos.
Das man sich regelmäßig darüber Gedanken macht, dass die Schulen hier anders handeln sollten ist aktuelles politisches Tagesgeschäft.
In "Problembereichen" fehlen halbe Schulklassen. Ja, auch schon mit 12; später natürlich mehr. Die Schulen sagen da zu recht, sie könnten das nicht leisten. Teilweise gibt es in Großstädten Sonderstreifen etc.
Das die Eltern überhaupt noch am selben Tag benachrichtigt wurden ist leider fast als vorbildlich zu bezeichnen.
Grüße
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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