Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schadensersatz gegen Airline denkbar???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schadensersatz gegen Airline denkbar???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nong
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 07.04.08, 07:45    Titel: Schadensersatz gegen Airline denkbar??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, es wäre schön wenn ich Rückmeldungen zu nachstehenden theoretischem Fall erhielte. Eine Familie fliegt mit einer Airline nach Asien. Es war geplant dass ein Elternteil mit dem schulpflichtigen Kind (10 Jahre) alt z.B. am 06.04. nach Deutschland zurückfliegt. Leider musste jedoch dieses Eltenteil unvorhergesehenerweise vorher zurückfliegen und hat vor Ort sein Ticket umgebucht. Das Problem ist nun dass der 10 Jährige sozusagen alleine zurückfliegen musste. Eigentlich sollte dies kein Problem darstellen, befördern doch die Airlines auch alleinreisende Kinder mit einerm geringen Zuschlag.Jedoch: Die betreffende Airline war nicht bereit durch einen ansonst üblichen Zuschlag von 30$ das Kind "betreut"zum Gate zu geleiten da vor Reiseantritt ein Ethnictarif gewählt worden sei, der diese zubuchbare Leistung nicht zuliess. INunmehr in Kenntnis dessen, wenn auch auf Unverständnis stoßend, wurde vor Ort nach einer Lösungsmöglichkeit gesucht und in der Gestalt gefunden, dass bei Abflug ein anderer Fluggast den 10-Jährigen bis zum Gate begleitet; somit wäre die Sache geklärt. Jedoch: Beim Checkin des Reisegepäcks mit Sitzplatzvergabe wurde mitgeteilt, dass eine Mittnahme des Jungen nicht erfolge, weil kein Elternteil mitfliegen würde und die zubuchbare Leistung "Betreuung" der Airline aufgrund des Ethnictarifs nicht möglich sei. Wenn eine Beförderung erfolgen solle, müsse ein neues Ticket gekauft werden. In Anbetracht der bevorstehenden Schulpflicht wurde der "Erpressung" nachgegeben und ein Onewayticket für 900€ (!!!Kind) gekauft.Eine Gegenrechnung mit dem bereits vorliegenden Ticket erflogte nicht. Auch wurde bei der Umbuchung des an sich zum Mitflug vorgesehenen Elternteils keinerlei Hinweis gegeben dass Probleme bei alleiniger Rückreise des Kindes entstünden; auch wurde bei Flugbuchung auf vorgenannte Restriktionen nicht hingewiesen und ggf. bestehende Bestimmungen nicht zur Kenntnis gebracht. Unwissenheit schützt zwar vor Schaden nicht, jedoch frage ich mich schon ob nicht doch ein Schadensersatzanspruch bestehen könnte sodass ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen ist. Aber vielleicht gibt es ja irgendwelche Einschätzungen oder Tips wie man sich vehalten könne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Vorab, die Airline hat sich korrekt, entsprechend dem gebuchten Ethnictarif, verhalten.
Wer so einen superbilligen Tarif bucht muß logischerweise auch die entsprechenden Einschränkungen aktzeptieren. Dazu gehört eben auch, das nichts erstattet oder "verrechnet" wird.
Geiz ist nun mal nicht immer geil.

Ich sehe nur einen einzigen Ansatzpunkt: Nunmehr in Kenntnis dessen, ... wurde vor Ort nach einer Lösungsmöglichkeit gesucht und in der Gestalt gefunden, dass bei Abflug ein anderer Fluggast den 10-Jährigen bis zum Gate begleitet; somit wäre die Sache geklärt.

Sollte dieses eindeutig(!) beweisbar sein, kann man eventuell über Schadenersatz nachdenken. Wobei ich vermute, das es dann nicht mal mehr um deutsches, sondern um thailändisches(?) Recht geht.

Ich würde die Finger davon lassen und kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen.
Eine höfliche aber bestimmte Kulanzanfrage bei der Airline könnte man allerdings versuchen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vorab, die Airline hat sich korrekt, entsprechend dem gebuchten Ethnictarif, verhalten.

Das würde ich keinesfalls so stehen lassen. Kennen wir die Tarifbedingungen des Ethnic-Tarifes? Nein.

Zitat:
Wer so einen superbilligen Tarif bucht muß logischerweise auch die entsprechenden Einschränkungen aktzeptieren.

Nich unbedingt. Siehe oben.

Zitat:
Ich sehe nur einen einzigen Ansatzpunkt: Nunmehr in Kenntnis dessen, ... wurde vor Ort nach einer Lösungsmöglichkeit gesucht und in der Gestalt gefunden, dass bei Abflug ein anderer Fluggast den 10-Jährigen bis zum Gate begleitet; somit wäre die Sache geklärt.

Und genau hier sehe ich keinen Ansatzpunkt. Ethnic-Tarife sind spezielle Tarife für ausländische Mitbürger, die auch von mitreisenden Ehepartnern und Kindern in Anspruch genommen werden dürfen. Meist ist Bedingung dafür, dass die gesamte Flugstrecke gemeinsam geflogen wird, was hier nicht der Fall war.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nong
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 12:18    Titel: Bewerbung Ethnictarif Antworten mit Zitat

In de Bewerbung zum Ethnictarif heisst es dass man entweder der Nationalität des Ziellandes haben muss oder aber die Abreise ab Deutschland gemeinsam erfolgt.

In der genauen mir jetzt vorliegenden Beschreibung heiss es jetzt: "Nur anwendbar für Personen, die die Nationalität haben oder im Zielland geboren sind, sowie deren Ehepartner und Kinder, sofern sie einen festen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben!!! 1 Strecke(Hin- oder Rückflug) muss gemeinsam erfolgen. Der Tarif sei nicht anwendbar für unbegleitete Kinder!!! (Das ist nur den Einzelbestimmungen zu entnehmen, die mir nie zur Kenntnis gelangten!!)


Meine Interpretation ist nun wie folgt: Mit Reiseantritt ist der Tarif zur Anwendung gebracht worden. Die Klausel kann sich meines Erachtens nur darauf erstrecken, wenn von vornherein bei Buchung bereits feststeht, dass es sich um ein alleinfliegendes Kind handelt. In einer Situation, die unvorhergesehen enstanden ist und man das Kind die Flugreise hat antreten lassen sollte da nicht ein "betreutes Fliegen" ableitbar sein. Der Tarif wurde letztlich zur Anwendung gebracht und man kann nicht plötzlich bei Rückreise feststellen dass das Kind eigentlich unbegleitet ist. Fakt ist dass meine Frau bei Abflug in Deutschland nicht beim Einchecken gefragt wurde wie denn die Rückreise des Kindes abgesichert ist; die unterschiedlichen Rückflugtermine von meiner Frau und meinem Sohn waren da bereits bekannt und dass ich nicht wie vorgesehen am 06.04.08 zurückfliegen konnte war der Airline durch meine Stornierung bzw. Umbuchung auch bekannt. Mit keinem Wort erhielt ich in Thailand am Stornierungszeitpunk (06.03.0Cool einen Hinweise dass es Probleme bei der Rückreise meines Sohnes geben könne, wenn er allein fliegen müsse. Ich hoffe ich konnte mit vorstehendem nicht nur komplizieren. Für jede Rückmeldung bin ich dankbar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Meine Interpretation ist nun wie folgt: Mit Reiseantritt ist der Tarif zur Anwendung gebracht worden.

Das ist richtig.

Zitat:
Die Klausel kann sich meines Erachtens nur darauf erstrecken, wenn von vornherein bei Buchung bereits feststeht, dass es sich um ein alleinfliegendes Kind handelt.

Nein, warum ? Die Aussage ist Bestandteil der Tarifbedingung und isoliert zu betrachten.

Zitat:
Der Tarif wurde letztlich zur Anwendung gebracht und man kann nicht plötzlich bei Rückreise feststellen dass das Kind eigentlich unbegleitet ist.

Doch, kann man. Die Umbuchung wurde durch den Passagier veranlasst; nur hierdurch hat es sich ergeben, dass das Kind jetzt alleine reisen muss.
Bereits bei der Änderung der Reservierung hätte durch den Passagier der Hinweis erfolgen müssen, dass das Kind alleine zurückreisen wird, weil das hier
Zitat:
Die betreffende Airline war nicht bereit durch einen ansonst üblichen Zuschlag von 30$ das Kind "betreut"zum Gate zu geleiten da vor Reiseantritt ein Ethnictarif gewählt worden sei
spekulativ vom Reiseteilnehmer vorausgesetzt wurde. Im Gegenteil, so wie geschildert wurde erst "vor Ort", d.h. am Flughafen, eine fremde Person gesucht, die sich dem Kind annimmt.

Man kann hier nur auf Kulanz der Airline hoffen.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.