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Verfasst am: 09.04.08, 21:18 Titel: Abmahnung wegen Werbe- und Umfragemails
Hallo,
sorry wenn falsches Forum, dann bitte verschieben!
Folgende Problemstellung:
Person A war einmal bei einem ISP (InternetServiceProvider). Nach Rechnungstreitigkeiten hat Person A sich vom ISP getrennt und den ISP mehrmals schriftlich aufgefordert auf keinem Weg der elektronischen Medien mehr mit Werbung oder Umfragen behelligt zu werden.
Der ISP schickt aber in längeren Abständen weiterhin Umfragen oder Werbung.
Kann Person A den ISP abmahen oder ist dieser Weg zu verrufen und unmoralisch und Person A sollte eine einstweilige Verfügung gegen den ISP erwirken? Was für Lösungen gibt es, damit Person A nicht mehr vom ISP kontaktiert wird außer per Post oder max. Fax?
Man sollte diesen Provider mal perönlich und eingehend anschreiben und auf eine qualifizierte Antwort bestehen, bezüglich dieses Problem.
Darin sollte enthalten sein auf welcher Grundlage diese E-Mails weiterhin gesendet werden, eventuell hat man nur vergessen auch die Erlaubnis E-Mails zu senden, zurück zu ziehen.
Es sind ja mehrere eingehende und vom Ton auch unmissverständliche Briefe und Faxe an den ISP gegangen.
Das man von den schwarzen Schafen in der Branche nie eine Antwort bekommt sollte ja bekannt sein!
Es sind ja mehrere eingehende und vom Ton auch unmissverständliche Briefe und Faxe an den ISP gegangen.
Das man von den schwarzen Schafen in der Branche nie eine Antwort bekommt sollte ja bekannt sein!
Die Frage ist wirklich ernst gemeint. Wurde diese Werbezustimmung eventuell garnicht mit dem ISP geschlossen über die AGBs geschlossen.(Was ich natürlich auch für eine Sauerei halte)
Deswegen sollte man nach einer qualifizierten Antwort fragen, wieso diese Spammails überhaupt noch kommen.
Ich sehe es von dem Standpunkt, das dich eine Unterlassungserklärung erstmal Geld kostet.
Es sollte eine Instution gefunden werden, die dabei hilft:
Eventuell kann die Bundesnetzagnetur dabei helfen(Weiß aber nicht ob die auch hier zuständig ist), wenn es immer mehr Beschwerden über einen gibt, muss auch gehandelt werdern(weiß aber nicht ob die das auch machen).
Einzelne Unterlassungserklärungen sind denen egal. Solange nur 1. von 1. Millionen klagt.
Ja, nach den Sachverhaltsangaben liegt grds. ein Eingriff ins allgem. Persönlichkeitsrecht oder den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor. Das bedeutet, dass ein Anspruch auf Unterlassen und Schadensersatz entstanden ist. Diesen kann man im Rahmen einer Abmahnung, einstw. Verfügung oder Hauptsacheklage durchsetzen.
Eine Abmahnung kostet Geld, wenn das ein RA macht. Die Kosten sind aber, sofern die Abmahnung begründet ist, von der Gegenseite zu tragen. Zahlt die nicht freiwillig, muss zusätzlich noch auf Zahlung geklagt werden, da sich der RA, sofern die Gegenseite nicht zahlt, an seinen Mandanten halten wird. _________________ Null Komma
***
nix
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