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Wasserschaden/Rohrbruch wer haftet ?

 
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familiefred
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.03.05, 05:05    Titel: Wasserschaden/Rohrbruch wer haftet ? Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,
gestern Nachmittag kam ein verzweifelter Anruf meiner Tochter das in unsere Küche unter Wasser steht. Wie sich herausstellte hatten wir es mit einen Rohrbruch zu tun.Ich habe dann einen Installateurnotdienst angerufen. Nun ist der Holzboden aufgequollen, sowie die Küchenschränke. und noch einiges mehr.
Unser Vermieter besitzt zwar 2 Handys ist aber nicht erreichbar, ich habe ihm auf die Mailbox gesprochen aber ohne Reaktion. Ich habe dann heute einen Einschreibebrief mit Rückschein zur Post gebracht, mit dem Hinweis auf die Schäden die sich auf ca 900 Euro belaufen.Die Küche stinkt mittlerweile Moderig.Ich besitze nur eine Haftpflichtversicherung. Meine Frage ist ," Wer kommt für die Schäden an meinen Eigentum auf" ?Ist dafür grundsätzlich die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig ? Wer ist für die Sanierung verantwortlich ?
Laut meinen recherchen bei Google sieht es schlecht für mich aus das die Gebäudehaftpflicht des Vermieters für meine Privaten Dinge Küchenschrank,Holzboden etc da einspringt. Ist das richtig?
Ich stehe ziemlich ratlos da. Kann mir da einer helfen ? Danke fred
Ps .Wir haben leider keine Hausratversicherung
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.03.05, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Fred,

wenn ihr keine Hausratversicherung habt, dürfte es schlecht aussehen mit eurem Schadenersatz. Ihr könnt Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter nur dann stellen, wenn er den Schaden verschuldet hat, und das dürfte bei Rohrbruch schwer nachzuweisen sein
.
Für die Sanierung des Gebäudes ist der Gebäudeeigentümer bzw. dessen
Gebäude-Leitungswasser-Versicherung verantwortlich.

Für die Dauer der Unbenutzbarkeit der Küche könnt ihr ggf. die Miete mindern.

Das hilft euch jetzt nicht wirklich, aber glaube, mehr könnt ihr nicht erreichen (vielleicht prüfen, ob der Rohrbruch durch Verschulden des Vermieters entstanden ist, z.B. unterlassene Reparaturen bei bekannt maroden Wasserleitungen, aber wie schon gesagt, das ist wenig aussichtsreich)

Und denkt dran, für künftige derartige Fälle: Hausratversicherung abschließen!

Grüße, Mogli
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familiefred
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.03.05, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke für die wirklich ausführliche und hilfreiche Antwort.
Gruss familiefred
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