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Schulpflicht obwohl Selbständig?

 
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 20:52    Titel: Schulpflicht obwohl Selbständig? Antworten mit Zitat

Hallo,

(fiktiver Fall!!!!)

A (Schüler 16 Jahre alt) hat seit Januar 2007 ein Gewerbe welches auch vom Vormundschaftsgericht genehmigt worden ist. Dass Gewerbe läuft gut und A würde gerne nahc der Schulzeit viel Zeit darin investieren.
Derzeit ist A noch Schüler und dabei in der 10. Klasse seinen erweiterten Realschulabschluss zu machen. Eigentlich wäre er noch 2 Jahre Schulpflichtig und müsste nach der 10. Klasse normalerweise die BBS besuchen. A könnte keine Ausbildung machen, da er gerne ein Beruf im IT-Beriech amchen möchte, er jedoch auch im IT-Bereich tätig ist und keine Firma die eigene Konkurrenz einstellen würde.

Könnte A jedoch nun sagen ich widme meine Zeit nun aktiv dem Gewerbe oder muss A noch die 2 Jahre zur BBS?

Viele Grüße
Eber-Jimmy
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Bundesland?
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 13.03.08, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Wohnort "WHV" dürfte Wilhelmshaven gemeint sein, das liegt in Niedersachsen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 02:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja Niedersachsen ist gemeint
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Eber-Jimmy,
Zitat:
A könnte keine Ausbildung machen, da er gerne ein Beruf im IT-Beriech machen möchte, er jedoch auch im IT-Bereich tätig ist und keine Firma die eigene Konkurrenz einstellen würde.
Ich sage mal, wer es wirklich will, der kann eine verwandte Branche finden, in der er zumindest für sein Gewerbe nützliche kaufmännische Kenntnisse erwerben könnte, ohne in direkte Konkurrenz zu treten. Im Zweifelsfall bei irgendeiner Bank.

Zitat:
Könnte A jedoch nun sagen ich widme meine Zeit nun aktiv dem Gewerbe oder muss A noch die 2 Jahre zur BBS?
Er könnte eine Feststellung nach § 65, Abs. (2) des Niedersächsischen Schulgesetzes beantragen.
Außerdem scheint § 70, Abs. (4) Punkt 3. die Berufsschulpflicht auf ein Jahr zu begrenzen.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Hallo Eber-Jimmy,
Zitat:
A könnte keine Ausbildung machen, da er gerne ein Beruf im IT-Beriech machen möchte, er jedoch auch im IT-Bereich tätig ist und keine Firma die eigene Konkurrenz einstellen würde.
Ich sage mal, wer es wirklich will, der kann eine verwandte Branche finden, in der er zumindest für sein Gewerbe nützliche kaufmännische Kenntnisse erwerben könnte, ohne in direkte Konkurrenz zu treten. Im Zweifelsfall bei irgendeiner Bank.

Schöne Grüße
Kurt


Er möchte jedoch eine Ausbildung im IT-Bereich machen z.B. fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration oder IT-Systemelektroniker, da ihm eher alles technische inbesondere die Informations- und Telekommunikationssysteme liegt , diese sind für sien Gewerbe eher von Vorteil als eine Ausbildung als Bankkauffmann, da man da nicht viel bzgl. Computer, Softwareentwicklung,... lernt.
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d-harry
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 04:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
zuerst mal finde ich es wirklich gut, wenn Jugendliche Verantwortung übernehmen wollen. In diesem Fall erscheint mir dieses Engagement allerdings etwas verfrüht.
Mir fallen da neben der eigentlichen IT Technik, die der Jugendliche wirklich drauf hat, noch einige Sachen ein, die für die Aufstellung und den Zusammenbau von IT Systemen zu Lernen sind, die kein 16 Jähriger wissen kann.
Als Beispiel nehmen wir einfach mal das CE Siegel. Jedes (zusammengestellte) Gerät, das in den Handel gelangt muss damit gekennzeichnet sein. Dafür ist aber unter anderem die Prüfung durch eine fachkundige (gelernter Elektriker) oder sachkundige(Meister, Techniker oder Ing.) Person notwendig.
Auch wenn das in der IT Branche zur Zeit häufig nicht ordnungsgemäß gehandhabt wird, wird es doch immer wichtiger. Als Beispiel kann ich anführen, das ich vor 2 Monaten den langfristigen IT Wartungsvertrag fristlos gekündigt habe, weil die Bescheinigten Prüfungen nicht von der Firma durchgeführt werden durften!
Das Beispiel hier sollte nur zum Nachdenken anregen, das halt noch einiges zu Lernen ist, das ein Jugendlicher einfach noch nicht wissen kann.

An deiner Stelle würde ich mich als Kaufmann, oder noch besser als Elektriker Ausbilden lassen. Als Kaufmann musst du noch jemanden einstellen für die Elektrik, hast aber den ganzen Kaufmännischen Kram drauf, als Elektriker bekommst du (noch mal) das Grundwissen IT, Sicherheit, Elektrik beigebracht, und musst dir den kaufmännischen Krempel aneignen.

gruß

Harald
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Eber-Jimmy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sagt dass ich das bin???? Mit den Augen rollen

Aber das ist sowieso jetzt Nebensache A bietet keine Computerreparaturen oder ähnliches an sondern Internetdienstleistungen wie (Root/Game/....)Server, Webspace, Programmierung usw. an.

Außerdem könnte A auch IT-Systemelektroniker lernen dann wäre er eine Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 1000-10. Fachinformatiker sind keine Elektrofachkräfte.

Ich glaube wenn man IT-Systemelektroniker lernt brauch man bestimmt keinen Elektriker und alles kaufmännische kann man durch Weiterbildungen (VHS) erlernen.

Außerdem frage ich mich wieso sollte man A Kaufmann aufbrummen, wenn er lieber sich für technische Sachen interessiert, als Bankkaufmann lernst du nichts mit IT sondern nur kaufmännische Sachen. Als IT-Systemelektroniker oder Fachinformatiker (Fachrichtung Systemintegration) lernt man auch kaufmännische Grundlagen, zwar nicht in dem Umfang wie als Bankkaufmann.

Das Problem besteht nur, A kann keine Ausbildung im IT-Bereich machen, da er dort selbst auch sein Gewerbe hat, er könnte höchstens studieren, dafür benötigt er jedoch die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife.
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hoai
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Kein rechtlicher, aber ein praktischer Vorschlag:
A sollte sich eine Ausbildungsstelle im IT-Bereich suchen. Wenn er eine solche im Bereich des öffentlichen Dienstes finden würde (Universitäten, Ministerien, Kommunalverwaltungen etc. oder halböffentliche wie Max-Planck-Institut etc.), dann hat er wohl kein Problem, sein Gewerbe als Nebentätigkeit (ist dem Arbeitgeber lediglich anzuzeigen) fortzuführen. Natürlich in einem zeitlichen Rahmen, der die Ausbildung nicht gefährdet.
Das Konkurrenzproblem würde also wegfallen.

hoai
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ich vertrete hier nur meine herrschende mindermeinung!
meine wenigkeit freut sich dennoch über grüne punkte. Winken
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mach doch eine rein schulische Ausbildung zB zum Datenverarbeitungskaufmann, da hat man DV + Kaufmann. Möglich ist auch Assistent für DV. Diese Ausbildungen sind an staatl. Schulen kostenfrei und es gibt Bafög. Da gibt es sicherlich noch weitere rein schulische Ausbildungen. Wenn man sich richtig für EDV interessiert wäre es wohl besser das Abitur noch zu machen und zu studieren. Ich denke mal, in den Ausbildungen lernt man auch nicht viel mehr als man als richtig interessierter Informatiker schon kann.

Falls ein Studium in Betracht gezogen werden sollte empfehle ich, sich frühzeitig zu überlegen, ob eine FH oder lieber eine Uni, da davon die Wahl der Schule abhäng (Gym. oder Fachoberschule).
_________________
mfg
Klaus
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 24.03.08, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keinen Datenverarbeitungskaufmann mehr, dieser wurde von anderen Ausbildungsberufen abgelöst.

In Wilhelmshaven gibt es nur die Fachoberschule echnik Fachrichtung informatik nur die Klasse 12 und diese kann man nur mit Realschulabschluss und einer abgeschlossener Ausbildung besuchen.
Dies würde also wegfallen.

A könnte höchstens einjährige Berufsachschule Technik in Informatik besuchen, um den erweiterten Realschulabschluss zu machen, um danach auf das Fachgymnasium zu gehen.
Oder halt eine schulische Ausbildung.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

laut Internet wird der erweiterte Realschulabschluss bei einem Bildungsdurchschnitt von 3,0 in Ma, D, Engl. und einem Durchschnitt 3,0 in den anderen Fächern verliehen.

Ich würde dann schon lieber das Abitur empfehlen, zumal dadurch die Studienmöglichkeit eröffnet wird. Irgendwelche schulischen Ausbildungsberufe bringen nicht viel, da der Lerninhalt hier nicht sehr hoch ist und für jemanden der in einem Fach gut ist, nur ein bisschen Oberflächekratzen ist. Ich denke, da dürfte der Unterricht beim Fachgymnasium intensiver sein.
_________________
mfg
Klaus
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