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4 Punkte Abzug, weil Bleistift benutzt (6.Klasse)
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stejen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Erde

BeitragVerfasst am: 25.03.08, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Und ein regelmäßiges Nachfüllen setzt zumindest auch einen regelmäßigen Gebrauch voraus, der ebenfalls ein Eintrocknen verhindert. Womit schreibt das Kind denn sonst im Unterricht?
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Solstice
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2008
Beiträge: 14
Wohnort: Rom .... CD-Rom

BeitragVerfasst am: 25.03.08, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mich interressiert das Thema wirklich brennend, und fass mal kurz für mich zusammen:

Nr.1
Der Lehrer hat, was seine Verordnung angeht recht, auch mit den Konsequenzen.
Der Grund hierfür: Bleistiftarbeiten können im Nachhinein gefälscht werden.

Nr.2
Der Schüler verliert die Punkte zurecht(s.o.) obwohl er unmöglichkeit angibt.
Unmöglichkeit ein geeignetes Schreibwerkzeug aufzutreiben?


Auch wenn ich die Situation verstehe, in der sich der Schüler befindet( so eine ähnliche Situation hatte ich schon mal erlebt), muss ich dem Lehrer recht geben.
Man kann die Anweisungen lesen, und (ich gehe davon aus, der Schüler sagte in punkto Füller die Wahrheit) sich von Kollegen ein geeignetes Schreibwerkzeug besorgen.

Letzte Alternative:
Den Lehrer um Stellung eines solchen Schreibwerkzeugs bitten oder den Bleistift ausnahmsweise genehmigen lassen.

mfg,
Sol

Ps.: Bloß dumm, dass die meisten Schüler keinen blassen Dunst von Recht haben.
Deshalb würde ich persönlich Gnade vor Recht ergehen lassen, vorrausgesetzt der Schüler hatte sich in seiner Vorgeschichte nicht unglaubwürdig gemacht.
_________________
Immer ernst und albern zugleich
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu prüfen ist, inwieweit Verwaltungsvorschriften die Formbewertung konkretisieren. Jedenfalls ist es nicht in Ordnung Bleistiftschrift gleich gar nicht zu bewerten wie es vorgeschlagen wurde (da geht die Formbewertung zu weit).

Im Übrigen hätte ich da nicht so viel Aufregung betrieben. Der Lehrer hätte einfach die Arbeit kopieren sollen und dann zurückgegeben. Da kann keiner mit Radierungen kommen. Im Übrigen kann man Füller auch mit Tintenlöscher wegmachen (zB zu viel gesetze Kommas im Deutschaufsatz). Somt müsste man einen dokumentenechten Stift verlangen.

Der Lehrer hat einen Beurteilungsspielraum, wie er den Formverstoß werten will.
_________________
mfg
Klaus
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