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Verfasst am: 10.04.08, 15:58 Titel: Lehrer wirft Schüler Täuschung vor - was kann er tun?
Hallo
Bei der Rückgabe einer Englischarbeit (letzte Arbeit vor den Prüfungen des Fachabiturs, also wichtig für den Schüler) wirft der Lehrer dem Schüler vor ein vorgeschriebenes Blatt in die Arbeit gelegt zu haben.
Er begründet dies damit, das 2-3 Sätze 1:1 mit Sätzen aus dem Internet übereinstimmen, und zeigt das dem Schüler auch.
Außerdem soll es auf anderem Papier als auf den ausgeteilten Bögen geschrieben worden sein. Der Schüler gibt das zu, und verweist darauf das der Lehrer erlaubt habe eigene Schmierzettel zu benutzen, und der Schüler meint das er dann aus versehen doch einen ganzen Text auf dem Schmierzettel verfasst habe, und er das öfters mache, da dann doch keine Zeit mehr zum übertragen sei.
Weiter meint der Lehrer das der Schüler nicht zu solch stilistisch anspruchsvollen fähig sei, der Schüler verweist jedoch auf seine Note 2 im Fach Englisch, und ist in der KLasse als einer der besten im Fach Englisch bekannt.
Weiter ist er der Meinung das die verdächtigen Sätze inhaltlich nicht passen würden, der Schüler ist jedoch der Meinung dsa der Inhalt sehr wohl einen Bezug hat, und weiss das der Lehrer den Tipp gegeben hatte das man alles Wissen mit einbringen solle, das man im Unterricht gelernt habe.
Der Schüler beteuert, das er mit diesen Internetseiten vorher viel gelernt hat, da er sie thematisch und stilistisch sehr passen für das Thema fand.
In der Arbeit habe er sein Wissen niedergeschrieben, und wenn die Sätze dann 1:1 mit dem Internet übereinstimmen sei das durch häufiges Lesen und auch etwas Zufall passiert.
Hätte der Lehrer den Schüler auf "frischer Tat" im Unterricht ertappen müssen?
Der Lehrer erkennt die verdächtigen Stellen nun nicht an, und bewertet die Arbeit zusätzlich noch schlechter.
Was hat der Schüler für eine Handhabe, wenn überhaupt?
Kann er mit einer Chance rechnen wenn er dem Rektor vorspricht bzw. einen Brief schreibt?
1. Welches Bundesland?
2. Ist der Schüler volljährig?
"Brief schreiben" dauert viel zu lange. Gleich zum Schulleiter. Wenn der Schüler die beanstandeten Sätze auswendig und richtig hinschreiben kann, ist schon viel für ihn gewonnen - das kann er selber anbieten.
Wenn der Lehrer ihm nicht glaubt, kann in mehreren Bundesländern (nicht in allen!) die Prüfung wiederholt werden. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wenn der Lehrer ihn nicht auf frischer Tat erwischt hat, unterliegt er einer Beweispflicht.
2-3 identische Sätze aus einer Internetseite reichen hierfür definitiv nicht aus.
1. Welches Bundesland?
2. Ist der Schüler volljährig?
"Brief schreiben" dauert viel zu lange. Gleich zum Schulleiter. Wenn der Schüler die beanstandeten Sätze auswendig und richtig hinschreiben kann, ist schon viel für ihn gewonnen - das kann er selber anbieten.
Wenn der Lehrer ihm nicht glaubt, kann in mehreren Bundesländern (nicht in allen!) die Prüfung wiederholt werden.
Hessen
Der Schüler ist volljährig.
Zitat:
Wenn der Lehrer ihn nicht auf frischer Tat erwischt hat, unterliegt er einer Beweispflicht.
2-3 identische Sätze aus einer Internetseite reichen hierfür definitiv nicht aus.
Also müsste der Lehrer dem Schüler nicht einmal glauben!?
Bezüglich der Geweispflicht - der Paragrap wäre toll!
Hättest du mal auf den von mir verweisten Link geklickt, hättest du folgendes gefunden:
ac-hr hat folgendes geschrieben::
Im §24 des hessischen Schulgesetzes ist folgendes zu finden:
Zitat:
(1) Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei einem Leistungsnachweis nicht ausdrücklich zugelassener Hilfsmittel oder fremder Hilfe oder täuscht sie oder er in anderer Weise über den nachzuweisenden Leistungsstand, entscheidet die Fachlehrerin oder der Fachlehrer, bei schriftlichen Arbeiten nach § 25 Abs. 2 die aufsichtsführende Lehrerin oder der aufsichtsführende Lehrer nach pflichtmäßigem Ermessen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die zu treffende Maßnahme. Als solche Maßnahme kommt in Betracht:
1. Ermahnung und Androhung einer der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen;
2. Beendigung des Leistungsnachweises und anteilige Bewertung des bearbeiteten Teils, auf den sich die Täuschungshandlung nicht bezieht;
3. Beendigung des Leistungsnachweises ohne Bewertung, wobei zugleich der Schülerin oder dem Schüler Gelegenheit gegeben wird, den Leistungsnachweis unter gleichen Bedingungen, jedoch mit veränderter Themen- oder Aufgabenstellung aus der gleichen Unterrichtseinheit zu wiederholen. In diesem Fall findet § 26 Abs. 1 keine Anwendung;
4. Beendigung des Leistungsnachweises und Erteilung der Note "ungenügend" oder null Punkte.
Wenn der Lehrer die Klausur mit 0 Punkten bewertet, so muss er nach der o.a. Regelung nachweisen können, dass der Schüler sich nicht zugelassener Hilfsmittel bedient hat.
Es wäre jetzt hilfreich zu wissen, um welches Fach es sich handelt. Denn so kann ich mir auf Anhieb nicht vorstellen, wie der Lehrer bei der Durchsicht der Arbeit zu der Erkenntnis kommt, dass nicht zugelassene Hilfsmittel benutzt wurden.
Spätestens dann, wenn es zum Einspruch gegen die Note kommt, müsste der Lehrer dies offenlegen.
Also, -> Einspruch gegen die Klausurbewertung einlegen.
Wenn der Lehrer ihn nicht auf frischer Tat erwischt hat, unterliegt er einer Beweispflicht.
2-3 identische Sätze aus einer Internetseite reichen hierfür definitiv nicht aus.
Also müsste der Lehrer dem Schüler nicht einmal glauben!?
Bezüglich der Geweispflicht - der Paragrap wäre toll!
Die "Beweispflicht" kann durchaus beim Vorliegen von "2-3 identische Sätze<n> aus einer Internetseite" bereits erfüllt sein - "Indizienbeweis". Der Schüler müsste nun diese Indizien entkräften. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 10.04.08, 21:40 Titel: Re: Lehrer wirft Schüler Täuschung vor - was kann er tun?
Albas hat folgendes geschrieben::
Außerdem soll es auf anderem Papier als auf den ausgeteilten Bögen geschrieben worden sein. Der Schüler gibt das zu, und verweist darauf das der Lehrer erlaubt habe eigene Schmierzettel zu benutzen, und der Schüler meint das er dann aus versehen doch einen ganzen Text auf dem Schmierzettel verfasst habe, und er das öfters mache, da dann doch keine Zeit mehr zum übertragen sei.
Wenn für die eigentliche Lösung bestimmtes ausgegebenes Papier vorgeschrieben war, müßte der Lehrer eigentlich alles als ungültig bewerten, was auf anderem Papier steht.
Ob man ihm nun einen Vorwurf daraus machen kann, daß er stattdessen nur einige wenige Sätze davon beanstandet, erscheint mir zweifelhaft. Wer betrunken mit dem Auto fährt und das Blinken vergißt, kann sich ja aucht beschweren wenn er nur eine Verwarnung über 20 Euro statt Führerscheinentzug und hohe Geldstrafe bekommt, weil der Polizist die Trunkenheit nicht beachtet hatte.
Verfasst am: 10.04.08, 22:34 Titel: Re: Lehrer wirft Schüler Täuschung vor - was kann er tun?
FM hat folgendes geschrieben::
Wenn für die eigentliche Lösung bestimmtes ausgegebenes Papier vorgeschrieben war, müßte der Lehrer eigentlich alles als ungültig bewerten, was auf anderem Papier steht.
Eine Regelung im Schulrecht oder in einer Prüfungsordnung hierzu gibt es nur für die Klausuren der Abschlussprüfung, für "normale" Klausuren aber nicht. Also gelten die Anordnungen des Lehrers - und da muss er das Zulassen von "privatem" Konzeptpapier gegen sich gelten lassen bzw. es wäre zu prüfen, ob bei anderen Mitschülern die auf Konzeptpapier erbrachte Prüfungsleistung ebenfalls nicht oder nur teilweise gewertet wurde. Gleiches Recht für alle. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wenn der Lehrer ihn nicht auf frischer Tat erwischt hat, unterliegt er einer Beweispflicht.
2-3 identische Sätze aus einer Internetseite reichen hierfür definitiv nicht aus.
Also müsste der Lehrer dem Schüler nicht einmal glauben!?
Bezüglich der Geweispflicht - der Paragrap wäre toll!
Die "Beweispflicht" kann durchaus beim Vorliegen von "2-3 identische Sätze<n> aus einer Internetseite" bereits erfüllt sein - "Indizienbeweis". Der Schüler müsste nun diese Indizien entkräften.
Und es ist auch zu berücksichtigen wie diese Aufgabenlösung von den anderen abweicht.
Hätte man auf dem vorgegebem Papier geschrieben, hätte sich der Lehrer keine Mühe gemacht weiter zu forschen.
Zuletzt bearbeitet von elcativa am 11.04.08, 00:14, insgesamt 2-mal bearbeitet
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