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Verfasst am: 09.04.08, 17:16 Titel: Ausländische Firma - Inländischer Gerichtsstand
Hallo zusammen,
angenommen eine Firma hat ihren Sitz innerhalb der europäischen Union, nennt aber in ihren AGB als Gerichtsstand eine Stadt in Deutschland. Würde ein Gerichtsverfahren mit dieser Firma genauso ablaufen, als wäre es eine "inländische Rechtsstreitigkeit"?
Wie sieht es mit der Vollstreckung eines Urteils aus, wenn sich die beklagte Firma im (europ.) Ausland befindet?
angenommen eine Firma hat ihren Sitz innerhalb der europäischen Union, nennt aber in ihren AGB als Gerichtsstand eine Stadt in Deutschland. Würde ein Gerichtsverfahren mit dieser Firma genauso ablaufen, als wäre es eine "inländische Rechtsstreitigkeit"?
Grundsätzlich ja, aber immer unter der Voraussetzung, dass die AGB-Regelung auch wirksam ist. Und es kann immer sein, dass im Verfahren ausländisches Recht zur Anwendung kommt, obwohl es vor einem deutschen Gericht geführt wird. Um diese Fragen abschließend zu beantworten, wären mehr Details erforderlich...
Zitat:
Wie sieht es mit der Vollstreckung eines Urteils aus, wenn sich die beklagte Firma im (europ.) Ausland befindet?
Kein großes Problem, solange Vermögenswerte im Inland verwertet werden sollen. Ansonsten muss das deutsche Urteil im Ausland für vollstreckbar erklärt werden. Innerhalb der EU ist das wiederum nicht so schwierig, weil das Gericht des betreffenden Staates das deutsche Urteil nicht inhaltlich hinterfragen darf, sondern mehr oder weniger "unbesehen" akzeptieren muss. Anders kann dies sein, wenn es um ein Nicht-EU-Land geht.
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