Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Name eines gemeinnützigen Vereins
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Name eines gemeinnützigen Vereins

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hyperbel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.04.08, 11:14    Titel: Name eines gemeinnützigen Vereins Antworten mit Zitat

Hi und erstmal vielen Dank für eure Beiträge,

angenommen es gibt einen gemeinnützigen Verein, der einen Namen wie z.B. Kinderinsel hat.
Eines 'Tages kommt ein schreiben mit einer Unterlassungsbitte, da jemand anderes den Namen "kinderinsel" angeblich schützen lassen hat... der Verein hat sein Standortnamen jedoch hinter "kinderinsel" gehängt,
meine Frage ist nun, ob man überhaupt diese allgemein gebräuchlichen Worte schützen lassen kann und ob der Anhang des Standortes diese eventuell gegebene Rechtsverletzung nichtig macht???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.04.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

1. Natürlich kann man auch ein "allgemeingebräuchliches Wort" schützen lassen (Mars, Kinder, Limone) - nur nicht in den Klassen, in denen es glatt beschreibend ist.

2. Wie ist denn die zeitliche Priorität?

3. Für welche Klassen ist der Begriff denn geschützt?

4. Ist "Kinderinsel" eine eingetragene Marke für Bekleidung, wäre der Vertrieb von Bekleidung auch unter der Marke "Kinderinsel-Berlin" unzulässig (da "Berlin" nicht prägend ist). Gegen den Vertrieb von Kaugummi unter der Bezeichnung "Kinderinsel Bielefeld" könnte sich der Markeninhaber hingegen nicht wehren.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hyperbel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.04.08, 14:06    Titel: Klassen... Antworten mit Zitat

es sind die klassen 09; 14; 16;18;25;39;41;42;
sowie bildklassen 02.07.25;18.03.25;10.03.10;05.01.12;01.07.06;24.17.01;01.15.24;29.01.12;27.05
geschütz worden

dazu zu sagen ist noch, dass der Verein ein eigenes Logo erstellt hat, dass keinerlei Ähnlichkeit, außer natürlich "kinderinsel" beinhaltet und der Verein ausschließlich Dienstleistung wie kostenlose Fahrradreperatueren, Pausenverpflegung und betreuung von sozial benachteiligter Kinder anbietet.

vielen dank für die schnelle Beantwortung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hyperbel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 10:21    Titel: nachtrag Antworten mit Zitat

Hallo Juris,

ich möchte nur wissen, ob man trotz dieser Klassen Dienstleistung überhaupt anbieten darf!!!

vielen dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath wollte wissen, wann die Marke angemeldet wurde und wann der Verein eingetragen wurde. Wenn der Verein vor der Markeneintragung bereits existiert hat, könnte der Markeninhaber nicht gegen den Verein vorgehen. Umgekehrt könnte vermutlich der Verein aus seinem älteren und dmit besseren Namensrecht aus § 12 BGB die Löschung der Marke erlangen.

Ansonsten müsste mal jemand einen Kommentar zum Markengesetz zur Hand nehmen (ich habe gerade keinen Zugang) und nachsehen, ob die Verfolgung des Zwecks eines Vereins bereits ein Handeln im geschäftlichen Verkehr i.S. des MarkenG darstellt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hyperbel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 10:52    Titel: anmeldung Antworten mit Zitat

also der verein ist wesentlich später eingetragen wurden...
in den dokumenten der anwältin der gegenpartei steht aber unter den klassen nichts von dienstleistungen, die ja aber nicht wirklich den namen kinderinsel tragen, sondern nur von dieser mit ortsangabe angeboten werden...

danke nochmals
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.