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- Welche Kriterien sollte ein Richter bei der Wahl von Zeugen und Gutachtern einhalten?
- "Verstößt" er gegen unserer Rechtssystem, wenn er sich einseitig informiert.
Es geht mir nicht primär um einen konkreten Fall, sondern um eine allgemeine Aussage. Wäre es falsch allgemein zu sagen, dass unparteiische Zeugen und unparteiische Gutachten unserem Rechtssystem entsprechen?
- Welche Kriterien sollte ein Richter bei der Wahl von Zeugen und Gutachtern einhalten?
(Ich stelle jetzt mal ein paar Überlegungen an. Soll nicht abschließend oder Lehrbuchniveau sein.)
Zeugen:
- zweckdienliche Hinweise (nach Möglichkeit nicht Hörensagen)
- möglichst neutral (lieber den unbeteiligten Spaziergänger als die auch anwesende Ehefrau)
- wenn nicht neutral, dann wenigstens möglichst unabhängig/glaubwürdig(lieber den Geschäftsfreund des Angeklagten als die angestellte Putzhilfe, die aus Angst um ihre Arbeitsstelle vielleicht lügt)
Gutachter:
- Erfahrung, Kompetenz
- bestmögliche Sachkunde (nicht jemand der das neben seinem eigentlichen Fachgebiet "auch kann")
- Unabhängigkeit
Allerdings ist die Auswahlmöglichkeit des Richters oft nicht so groß, da er eben den vernimmt, der von der jeweiligen Seite gehört werden möchte. Erst wenn die Zahl zu groß wird oder der Eindruck entsteht, der Prozess soll verzögert werden, dürfte eine Auswahl ins Spiel kommen.
Otto 33 hat folgendes geschrieben::
- "Verstößt" er gegen unserer Rechtssystem, wenn er sich einseitig informiert.
Unter Umständen schon. Es gibt ein Recht auf [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliches_Gehör]rechtliches Gehör[/url] und andere entsprechende Vorschriften in der StPO in der Art, dass seine Sicher der Dinge und eben eventuell auch seine Zeugen/Beweismittel gehört werden müssen. Bewusst solche Ambitionen einer Seite zu ignorieren, könnte ein Verfahrensfehler sein und ein gefälltes Urteil angreifbar machen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Was die Zeugen angeht, so ist der Richter im Zivilprozess auf die Vernehmung derjenigen Personen begrenzt, die von den Parteien als Zeugen benannt werden. Im Strafprozess ist die Stellung des Richters freier. Er wird normalerweise alle Personen heranziehen, von denen er annimmt, dass sie möglicherweise sachdienliche Beobachtungen gemacht haben. Wie glaubhaft eine Zeugenaussage ist, ist eine erst danach anzustellende Frage im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung.
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