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Nachträglich bei Klausuren Noten ändern?

 
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 14:41    Titel: Nachträglich bei Klausuren Noten ändern? Antworten mit Zitat

Hallo,

man hört ja immer, dass Lehrer angeblich nachträglich (nach dem eine Klausur ausgeteilt wurde), Noten nicht mehr ändern dürften. Aber trifft das tatsächlich zu, bspw. wenn falsch gewichtet wurde oder bei einigen falsch ausgerechnet wurde oder sogar bei individuellen Fehlern?

Vielen Dank
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Prinzipiell muss man sich in solchen Fragen die jeweiligen Landesgesetze, Prüfungsordnungen etc. ansehen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass (Rechen-)Fehler in der Notenberechnung, übersehene Fehler, Täuschungsversuch etc. schon korrigiert werden dürfen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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darchr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Achso hatte ich völlig vergessen - NIedersachsen, gym. Oberstufe.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Prinzipiell muss man sich in solchen Fragen die jeweiligen Landesgesetze, Prüfungsordnungen etc. ansehen.
Dort wird man aber nicht viel zu dem Thema finden - es sei denn, es handelt sich um Täuschung oder Täuschungsversuch.

Zitat:
Grundsätzlich ist es aber so, dass (Rechen-)Fehler in der Notenberechnung, übersehene Fehler, Täuschungsversuch etc. schon korrigiert werden dürfen.
Richtig. Und die Noten dürfen in der Regel auch geändert werden - und zwar sowohl zum Besseren als auch zum Schlechteren.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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maxelinia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die gängige Praxis dürfte aber so sein, dass nachträglich meistens noch Punkte gegeben werden, wenn es gerechtfertigt ist, nicht aber abgezogen.

(Welcher Schüler geht auch nochmal zum Lehrerm, und fragt, ob er nicht etwas zu gut bewertet wurde)
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn überhaupt, dürfte in der Regel nur die Neubewertung unzulässig sein, nicht jedoch die Korrektur eines Übermittlungsfehlers - falsche Übertragung aus dem Notenheft (Fritz kriegt die Eins von Moni statt "seine" Vier), falsche Zuordnung Punktzahl<->Note (Steffi kriegt eine Eins für 0 Punkte) etc.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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