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Verfasst am: 18.04.08, 07:20 Titel: Missachtung des Rechts auf Information
Hallo,
seit bereits längerer Zeit arbeite ich (nunmehr) als freiberuflicher Journalist und Mitglied des Journalistenverbandes ohne Anbindung an eine Redaktion.
Ich hatte mir einfach gedacht, dass ich damit nicht (mehr) so sehr dem Lobbyismus verfallen bin und nach aussen hin objektiver berichten kann. Seit dieser Zeit aber stelle ich immer wieder fest, dass mir Informationen aus den öffentlichen Einrichtungen heraus verweigert werden:
Hinweis: Sie recherchieren ohne Auftrag einer Redaktion, und deshalb müssen SIe als normaler Bürger gewertet werden, und als ein normaler Bürger haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Informationen, die den Journalisten mit Redaktionshintergrund bzw. entsprechendem Mandat vorbehalten sind.
Meine Frage(n):
1) Sind diese Ansichten durch das Gesetz abgedeckt und wenn ja, wo kann dies nachgelesen werden (Anm.: Das Pressegesetz gibt eine Isolche nterpretation durch einschlägige Hinweise meines Wissens nicht her)
2. Widerspricht diese Auffassung nicht dem Pressegesetz, dass öffentliche Einbrichtungen zur Information verpflichtet seien? (Anm: Nicht jede Anfrage einer Redaktion findet ja schliesslich nach einer entsprechenden Anrecherche ihren Niederschlag in einer Veröffentlichung, aber eine gute Recherche kann einer Redaktion zum Abdruck angeboten werden.)
3) Wird mit dieser Informationsverweigerung trotz entsprechender Legitimation als Journalist (sowohl für die nationale als auch internationale Berichtertattung) ´der freiberuflich tätige Journalsit nicht schlecher gestellt als seine Kollegen, die (noch) in einer Redaktion arbeiten bzw. für diese auf Honorarbasis arbeiten?
4) ... oder muss ein freiberuflich täiger und anerkannter Journalist (neuerdings) einen (eigenen) Verlag gründen, sich dann in ihm selbst als Chefredakteur einsetzen und damit nach aussen hin seine Berechtigung als Informatuionsempfänger signalisieren)
Für eine Antwort dfanke ich an dieser Stelle schon einmal recht herzlich. Ich denke, dass Rechtssicherheit auch in solchen Fragen gebraucht wird, um für die Öffentlichkeit auch wirksam berichten zu können.
....trotz entsprechender Legitimation als Journalist ....
Bundeseinheitlicher Presseausweis?
Dann dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Ich arbeite als freier Fotojournalist mit dem BPA und weder ich noch andere mir bekannte freie Kollegen haben irgendwelche Probleme oder fühlen uns schlechter behandelt als feste Kollegen (bzw. "feste Freie") irgendwelcher Redaktionen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.04.08, 19:32 Titel:
Zitat:
Hinweis: Sie recherchieren ohne Auftrag einer Redaktion, und deshalb müssen SIe als normaler Bürger gewertet werden, und als ein normaler Bürger haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Informationen, die den Journalisten mit Redaktionshintergrund bzw. entsprechendem Mandat vorbehalten sind.
Welche formalen Regelungen es gibt, ist mir leider nicht umfassend geläufig, ich benögtigte sie auch nie als Freier, da dies weitgehend informell geregelt wird.
Auch ohne Ausweis kriegt man meist die nötigen Informationen, mehr natürlich, wenn einen guten Ruf hat und auf gutem Fuß steht mit den Behörden.
Auf Kriegsfuß und mit schlechtem Leumund muss man dann eben zu rechtlichen Mitteln greifen. Dienstaufsichtsbeschwerde? Informationsfreiheitsgesetz? Landespressegesetz?
Der DPV bietet doch auch Rechtsberatung, oder nur die dju bei Ver.di?
[Auch ohne Ausweis kriegt man meist die nötigen Informationen, mehr natürlich, wenn einen guten Ruf hat und auf gutem Fuß steht mit den Behörden.
Völlig richtig.
Aber gerade am Anfang kann der BPA durchaus hilfreich sein. Habe eben erst gesehen, dass der TE seit "längerer Zeit" tätig ist, da sollte der Ausweis allerdings in der Regel in der Tasche bleiben können.
Nur bei der Anmerkung "entsprechender Legitimation als Journalist" stellt sich mir immer die Frage, was gemeint ist. Habe es selbst erlebt, dass Leute mit dem "B...-Leserreporter-Ausweis" Zugang zu akkreditierungspflichtigen Veranstaltungen begehrten _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
wenn ich also ein Newsportal aufbauen möchte, in punkto Sport, Stars etc. könnte ich mich die ganze Zeit ängstigen, dass ich nicht ne Abmahnung bekomme, da ich als privater Bürger keine News veröffentlichen darf?
Hab ich das falsch verstanden?
Unser Newsportal würd sich vor allem um Sport, Promis, Games und teilweise vlt. um das Weltgeschehen (Politik etc.) drehen.
Wäre ein kommerzielles Newsportal im Laufe der Zeit. (Bannerwerbung, google adsense etc.)
Mfg Halligalli
Edit: Aber Informationen darf man als Privatperson wohl ohne Probleme raufstellen?
Ich meine damit, dass ich auf meine Webseite über sagen wir Christina Stürmer eine Biografie schreiben darf, ohne Angst haben zu müßen, dass ich abgemahnt werde?
Oder dass ich all ihre Alben und Erfolge aufzähl. Ähnlich wie bei Wiki.
So wollen wir dies bei unserem Portal nämlich handhaben.
Wir picken uns einige Stars raus und schreiben da alles über die rein, was wichtig ist. Vor allem auch Statistken, da es eben auch ein Statistikportal wird.
Naja, gibt ja auch 100.000 Fanseiten. Klar verstoßen da viele gegen das Rechtssystem mit Copyrightbruch und fehlendem Impressum, aber ich denk, dass es kein Gesetz gibt, welches mir als Privatperson verbietet, welcher ein kommerzielles Portal führen möcht, dass ich keine Infos über Stars auf meiner Page anbieten darf?
Wenn die Rechtslage mit den News echt so is, dürfen wir eben keine News anbieten wenn wir sonst abgemahnt werden könnten.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.04.08, 08:47 Titel:
Im vorliegenden Fall ging es nicht um das Veröffentlichen von Nachrichten und Meinungen, sondern um die Informationspflichten von Behörden: Sind diese gegenüber Privatpersonen und Amateur-Journalisten geringer als gegenüber akreditierten Profi-Journalisten?
Veröffentlichen dürfen aber alle Alles, das ergibt sich aus der Meinungs- und der Pressefreiheit. Aber auch mit den selben Verpflichtungen, also Impressum, Gegendarstellungsrecht usw. Und Gewerbeanmeldungs- und Steuersachen, sobald eine Sache geschäftsmäßig usw. abläuft.
Der kleinste Nenner geht bei einem kostenlosen Flugblatt los: Es muss ein "Verantwortlicher im Sinne des Presserechts" benannt werden, mit Name und ladungsfähiger Anschrift. Und endet dann bei einem Großverlag mit zu benennenden Ressort-Verantwortlichen.
Da ist man auf der sicheren Seite, wenn man sie selbst erstellt hat oder vom Urheber ein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen hat und sie nicht einfach aus einer Zeitschrift klaut.
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