Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 17.04.08, 18:08 Titel: Note nicht akzeptieren
Hallo,
gehen wir mal hypothetisch davon aus, dass Schüler A eine Leistungsüberprüfung (=Test) im Fach Mathematik geschrieben hat, die zeitlich zu knapp bemessen war. Dies betraf nicht nur Schüler A, sondern auch die Schüler B bis Z, also die gesamte Klasse, unter denen sich auch sonst eigentlich intelligente Schüler befinden, zu denen sich Schüler A nicht unbedingt zählen würde. Schüler A war jedoch gut vorbereitet und hätte mit mehr Zeit die Arbeit gut gemacht. Zeitliche Probleme hat Schüler A in bisher keiner Leistungsüberprüfung gehabt und auch in diesem Test hat Schüler A kontinuierlich ohne lange Pausen an der Lösung der Aufgaben gearbeitet.
Da dies also nicht nur einen Schüler, sondern die gesamte Klasse betrifft, welche Chancen und Möglichkeiten bestehen, die Note bzw. den Test anzufechten? Oder darf Lehrer A dennoch die Noten verteilen? Die Noten wurden noch nicht bekanntgegeben, aber Schüler A möchte sich schon im vorhinein über die Rechtslage informieren.
Das Bundesland ist Berlin, die Schulform ein Gymnasium.
Vielen Dank für die Hilfe und freundliche Grüße,
goldrhein
Was bedeutet "Zu knapp bemessen"? Ich kann nur durch Erfahrungen über meinen Vater (ehemaliger Mathelehrer an einer Berufsschule) nur sagen, daß Schüler sehr schnell klagen, daß die Zeit zu kurz war... _________________ Geist ist Geil!
die gegebenen 40 Minuten waren insofern zu knapp, als das Schüler A allein für das Abschreiben der korrekten Lösungen aller Aufgaben wahrscheinlich locker diese Zeit hätte benötigen müssen. Die Zeit, die man selber zum Überlegen benötigt und die Zeit, in der man den Taschenrechner bemüht, sind hier ja noch nicht eingerechnet. Wer noch einen groben Überblick über Polynomdivision und Nullstellenberechnung hat, weiß, dass dies doch recht zeitintensiv ist. Es ist doch bezeichnend, wenn die ganze Klasse nicht mal annähernd fertig ist. Der Lehrer A hat dies auch auf jeden Fall mitbekommen und nicht mal nachgefragt, ob noch Zeit benötigt wird, denn hintenraus wären noch 50 Minuten Zeit gewesen (Schüler A wird im Block-Unterricht, 2x45min direkt hintereinander, unterrichtet).
Ein gewisses Zeitlimit ist okay und nach so vielen Jahren Schule weiß Schüler A auch, dass man dies nicht immer einhalten kann und evtl. 1-2 Lösungen fehlen. Wenn Schüler A und der Rest der Klasse jedoch nur etwa die Hälfte des Tests schafft, kann Schüler A das so nicht akzeptieren.
Deswegen wäre es eben interessant, was Schüler A rechtlich in der Hand hätte.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.04.08, 11:12 Titel:
(Gerichtlich) anfechten kann man immer nur Verwaltungsakte, also Zeugnisnoten.
Eine einzelne Klausurnote für sich allein anzufechten, insbesondere bevor diese Note überhaupt erteilt wurde, ist aussichtslos.
Solange also nicht mal bekannt ist, welchen Bewertungsmaßstab der Lehrer anlegen wird, macht es wenig Sinn, Schritte in die Wege zu leiten.
Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, 100% der Punkte erhalten zu können. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Wenn Schüler A und der Rest der Klasse jedoch nur etwa die Hälfte des Tests schafft, kann Schüler A das so nicht akzeptieren.
Das ist dass Privatproblem von A, was er akzeptiert und was nicht.
Zitat:
Deswegen wäre es eben interessant, was Schüler A rechtlich in der Hand hätte.
Nichts - da die Arbeit nicht einmal herausgegeben wurde - überhaupt nichts.
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Der Lehrer sieht ein, dass Arbeitsumfang und Zeitrahmen nicht zueinander gepasst haben und legt einen entsprechend "großzügigen" Punkteschlüssel fest. Oder: Der Notenschlüssel wird nicht angepasst, die Arbeit fällt entsprechend schlecht aus. Dann könnten die Schüler sich an die Fachleitung oder an die Schulleitung wenden und um Abhilfe bitten. Einen Rechtsanspruch gibt es hier nicht.
Es besteht nämlich durchaus auch die Möglichkeit, dass dieselbe (oder eine ganz ähnliche) Arbeit in einer Parallelklasse oder einem früheren Jahrgang schon einmal geschrieben wurde - mit erheblich besserem Ergebnis bzw. "Lösungsquote". Dann müssen sich die Schüler eben vorhalten lassen, dass sie einer leistungsschwachen Klasse angehören. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.