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ich wurde letztens zu einer anhörung von steuerfahndern vorgeladen, zu der ich aus privaten gründen nicht erschienen bin.
nun wird mir der tatvorwurf schriftlich zugestellt. es wird erwägt das steuerstrafverfahren im wege eines strafbefehls abzuschliessen. zudem ist das schreiben als letzte möglichkeit zur äusserung vorgesehen.
wie soll ich dem jetzt widersprechen, wenn ich mit dem tatvorwurf (ganz zu schweigen von der höhe der strafe) nicht einverstanden bin?
ich bin mir der tat in der form (mglw. vorsätzlichen ust-hinterziehung?!) nicht bewusst, aber habe keine unterlagen mehr zu den geschäftsfällen um das gegenteil zu beweisen.
ps: kriegt man keine bewährungsstrafen mehr? ich bin ja nicht mal vorbestraft!
ich wurde letztens zu einer anhörung von steuerfahndern vorgeladen, zu der ich aus privaten gründen nicht erschienen bin.
nun wird mir der tatvorwurf schriftlich zugestellt. es wird erwägt das steuerstrafverfahren im wege eines strafbefehls abzuschliessen. zudem ist das schreiben als letzte möglichkeit zur äusserung vorgesehen.
wie soll ich dem jetzt widersprechen, wenn ich mit dem tatvorwurf (ganz zu schweigen von der höhe der strafe) nicht einverstanden bin?
ich bin mir der tat in der form (mglw. vorsätzlichen ust-hinterziehung?!) nicht bewusst, aber habe keine unterlagen mehr zu den geschäftsfällen um das gegenteil zu beweisen.
ps: kriegt man keine bewährungsstrafen mehr? ich bin ja nicht mal vorbestraft!
danke im voraus - critical
hallo,
ich rate mal: du hast keinen steuerberater der zugleich rechtsanwalt ist als "verteidiger"??? das ist der groesste fehler den du machen kannst.
vorweg: strafverfahren und steuerfestsetzung sind zu trennen. hier muss ein guter berater viele dinge schnellstmoeglich pruefen:
welche beweise hat die staatsanwaltschaft? denn immerhin gilt immernoch in deutschland die unschuldsvermutung "in dubio pro reo". nicht du musst die unschuld beweisen, sondern die staatsanwaltschaft die schuld.
hier handelt es sich um eine auflage mit gegenleistung also wohl par. 153a StPO. hier sollte zumindest an der SCHULD der tat kein zweifel seitens der staatsanwaltschaft mehr bestehen... das nur als anhaltspunkt!
wenn dann bekannt ist, welche beweismittel der StA vorliegen, kann man eine vernuenftige taktik planen. entweder ist die ablehnung des "angebots" sinnvoll, da ein richter die anklage gar nicht erst zulaesst bzw. das urteil positiv ausfaellt. vielleicht ist aber auch das "angebot" nun sinnvoll...
das laesst sich nicht so in einem forum diskutieren...
danke erstmal für die schnelle antwort. jetzt habe ich also die qual der wahl. nehme das "angebot" an, bin ich "schnell" das verfahren vom hals (allerdings mit vorbestrafung!), lehne ich ab, kann es noch dicker kommen wenn die StA nicht geblöfft hat. da fällt mir ein, die blöffen kaum oder?
bloeff? du musst selber abschaetzen, welche beweise sie von wo bekommen haben koennen. waren betriebspruefungen / durchsuchungen bei ehem. geschaeftspartnern? liegt denn wirklich eine steuerverkuerzung vor? das alles musst du rekapitulieren!!! diese fragen wird dir auch ein anwalt stellen, die entscheidung liegt letztendlich bei dir. nur ein vorteil: der anwalt kann dir den ablauf des verfahrens, chancen und risiken nennen und eingehend beraten. er kann tips geben, die dir helfen herauszufinden woher die StA ihre hinweise etc. hat...
das ist es eben, die haben mich etwas weniger geschätz als beim auftraggeber geprüft wurde. ohne eigene unterlagen kann ich nix beweisen/widerlegen. also ausgeliefert? leider bin ich mittellos, also kann mich nur auf eure empfehlungen stützen, ein anwalt wäre unbezahlbar.
btw. wenn ich was hinterzogen hätte, hätte ich mir spätestens jetzt einen anwalt geleistet /ironie off
Ein Strafbefehl heisst nicht, dass man vorbestraft ist. Erst Verhängung von 90 Tagessätzen + gilt man als vorbestraft.
Ein Strafbefehlsverfahren hat nichts mit einer Einstellung nach § 153a StPO zu tun. Eine Einstellung gem. § 153a StPO ist oft für den Steuerpflichtigen von den Folgen wesentlich günstiger (wenn auch evtl. teurer).
Es sollte unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden. Dieser kann (und wird ) Akteneinsicht bei der BuStra nehmen. Danach kann abgeschätzt werden, welche Informationen der BuStra überhaupt vorliegen und ob sich eine Verteidigung lohnt.
Ein Strafbefehl heisst nicht, dass man vorbestraft ist. Erst Verhängung von 90 Tagessätzen + gilt man als vorbestraft...
Man kann in meinem Fall die Strafe absitzen (90+ Tagessätze) oder abbezahlen. Also ist man dann schon vorbestraft nehme ich an.
- Was könnte passieren wenn ich dem widerspreche, geht das dann zum Amtsgericht, die da mit/ohne Prozess entscheiden, oder wie läuft sowas ab?
- Wie wirkt es sich auf spätere Strafverfolgungen aus? Man glaubt es kaum, wie schnell sowas gehen kann.
Ich kann es nur nochmals betonen: Bei der dargestellten Höhe (90 Tagessätze + x) sollte ein Anwalt beauftragt werden. Das Geld ist in jedem Fall gut angelegt. Ein Laie ist m.E. nicht in der Lage, bei dem wohl im Raum stehenden Schuldvorwurf durch Postings in einem Forum die richtigen Entscheidungen zu treffen. Weitere "Hilfestellung" in dieser Richtung halte ich daher für nicht seriös. Sorry
Ich kann es nur nochmals betonen: Bei der dargestellten Höhe (90 Tagessätze + x) sollte ein Anwalt beauftragt werden. Das Geld ist in jedem Fall gut angelegt. Ein Laie ist m.E. nicht in der Lage, bei dem wohl im Raum stehenden Schuldvorwurf durch Postings in einem Forum die richtigen Entscheidungen zu treffen. Weitere "Hilfestellung" in dieser Richtung halte ich daher für nicht seriös. Sorry
critical hat folgendes geschrieben::
leider bin ich mittellos, also kann mich nur auf eure empfehlungen stützen, ein anwalt wäre unbezahlbar.
lol, ich bekomme nicht einmal sozialhilfe. ich kenne keinen der anwalt der umsonst arbeitet, erst recht nicht bei so einem fall.
fuer das Internet hast du scheinbar noch genug Geld! Dann gib mal bei google.de folgenden Suchbegriff ein: "Prozesskostenhilfe", vielleicht solltest du dich da mal schlau machen und dann das machen, was dir geraten wird...
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