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im letzten Jahr haben wir eine Immobilie gekauft und sämtliche anfallenden Kosten (Notar, Amtsgericht, Grundbucheintrag etc.) wurden von uns sofort bezahlt.
Letzte Woche erhielten wir von unserem Notar folgendes Schreiben:
Frau XY hat leider die auf Sie anfallenden Notargebühren nicht gezahlt.
Die Vollstreckung ist vergeblich verlaufen.
Ich sehe mich leider gezwungen, die restlichen Gebühren bei Ihnen geltend zu machen da Sie als GesamtschuldnHallo,
er für die Notargebühren haften!
Wir sind im Zuge des Kaufvetrages nie darauf hingewiesen worden, dass wir für die Notargebühren der gegnerischen Partei haften müssen.
Nun unsere Fragen:
1. Müssen wir die Notargebühren begleichen?
2. Wenn ja, wo steht dieses? (Paragraph)
Über hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar!
P.S.: Die Bundesnotarkammer stützt meine These auf der Internetseite:
4. Kostenschuldner
Bei Abschluss eines Vertrags müssen sich die Beteiligten darüber einigen, wer die Notarkosten und Steuern zu tragen hat. Sollte dieser aber nicht zahlen wollen oder können, dann muss allen Beteiligten klar sein, dass der Notar die gesamten Gebühren von jedem Vertragsteil erheben kann.
http://www.bnotk.de/notar/Notarkosten/Notarkosten.html#4 _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Man kann anschließend im Innenverhältnis die XY in Anspruch nehmen. Aber leider scheint da nichts zu holen zu sein..... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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