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Veranstalter A hat eine Lizenz gekauft zur Übertragung eines bestimmten Events auf einer Leinwand. Jedoch bekommt er gleichzeitig Auflagen was das Sponsoring dieser Veranstaltung betrifft. Er darf "Getränkeherstellern kein Sponsoringrecht einräumen" so die Formulierung. Ihm ist es jedoch gestattet Getränke auszuschenken. Diese will der Veranstalter in einem Kühlwagen lagern, der vom Getränkehändler geliehen wird, jedoch mit Getränke-Werbung bedruckt ist. Zudem wird eine recht große Menge abgesetzt, daher bekommt der Veranstalter die Getränke sehr günstig.
Frage: Ist diese Werbung auf den Kühlwagen in Ordnung oder muss der Wagen "abgehängt" werden?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.04.08, 17:12 Titel:
Es kommt natürlich auf den genauen Wortlaut des Vertrages an, aber ich würde bei verständiger Auslegung vermuten, daß der Lizenzgeber überhaupt keine Getränkewerbung auf der Veranstaltung haben will. Dementsprechend wäre also zu verfahren. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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