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Verfasst am: 23.04.08, 14:58 Titel: Formfehler!wiederholung der Klassenkonferenz ok?Hamburg
HAMBURG SCHÜLER 17 Jahre alt
Hallo zusammen,...
ich habe eine Frage bezüglich einer Klassenkonferenz.
Ich habe auf der Klassenreise getrunken (war in Maßen erlaubt), ich hatte etwas zu viel und hab daraufhin angeblich Mist gebaut. (Sachverhalt nicht entscheidend)
Nun ist es laut §49, Absatz 5 des Hamburgischen Schulgesetztes so, dass der Schüler (minderjährig) im beiseien eines oder mehreren Erziehungsberechtigten angehört werden muss und beide dazu Stellung nehmen können.
SCHULGESETZ:
(5) Vor einer Ordnungsmaßnahme sind die Schülerin oder der Schüler
und deren Erziehungsberechtigte zu hören. Sie können dabei eine zur
Schule gehörende Person ihres Vertrauens beteiligen.
Es wurde in meinem Fall jedoch nur mündl daraufhin gewiesen, dass ich mit meinen Eltern darüber reden könne.(kein wort von mitbringen)
Nun hat die Konferenz in meinem Beiseien getagt und
hat mir einen schriftl Verweis + 3 Tage Schulabstinenz und einen Entschuldigenden Brief verdonnert.
Was kann ich tun? wenn ich auf Formfehler Klage?
Kann die Konferenz zum selbigen Thema im Beiseien meiner Mutter tagen?
Andere Vorschläge, als die Strafe hinzunehmen?
Verfasst am: 23.04.08, 21:46 Titel: Re: Formfehler!wiederholung der Klassenkonferenz ok?Hamburg
schuelerHH hat folgendes geschrieben::
Was kann ich tun?
Den Vorsitzenden der Konferenz auf diesen Fehler hinweisen.
Zitat:
wenn ich auf Formfehler Klage?
1. Für derartige Klagen muss man erst mal Geld in die Hand nehmen.
2. Soll die Ordnungsmaßnahme auch eine "erzieherische Wirkung" haben. Durch ein Klage zeigt man, dass man genau gar nichts begriffen hat - wird die Konferenz von Neuem abgehalten (im Beisein der Eltern) könnte eine neue, durchaus härtere Ordnungsmaßnahme erfolgen. Oder der Schüler wird gleich von der Schule verwiesen - wegen zerstörtem Vertrauensverhältnis.
Zitat:
Kann die Konferenz zum selbigen Thema im Beiseien meiner Mutter tagen?
Wenn "die Konferenz" erfährt, dass das gewünscht ist, kann "die Konferenz" darüber entscheiden.
Zitat:
ndere Vorschläge, als die Strafe hinzunehmen?
Der Schüler kann dem Konferenzbeschluss mit Hinweis auf die Rechtslage widersprechen und verlangen, dass 1. Eltern(teil) und 2. Lehrer des Vertrauens hinzugezogen werden und der "Fall" von vorne verhandelt wird. Der Widerspruch kann mündlich oder schriftlich erfolgen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 23.04.08, 21:49 Titel: Re: Formfehler!wiederholung der Klassenkonferenz ok?Hamburg
schuelerHH hat folgendes geschrieben::
Ich habe auf der Klassenreise getrunken (war in Maßen erlaubt),
Haben die begleitenden Lehrer kein Hirn? Welcher 17-jährige kennt schon seine Grenzen?
Zitat:
ich hatte etwas zu viel und hab daraufhin angeblich Mist gebaut. (Sachverhalt nicht entscheidend)
Bei 'nem Filmriss wohl eher viel zu viel. Und der Sachverhalt ist vielleicht nicht für die Rechtslage, wohl aber für das "Strafmaß" entscheidend. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ein Schüler habe auf der Klassenreise getrunken (war in Maßen erlaubt), er hatte etwas zu viel und habe daraufhin angeblich Mist gebaut. (Sachverhalt nicht entscheidend)
Doch, der Sachverhalt ist entscheidend. Und wenn sich der Schüler gar nicht mehr daran erinnert, hatte er viel zu viel getrunken.
Zitat:
Nun hat die Konferenz in seinem Beisein getagt und
hat ihm einen schriftl Verweis + 3 Tage Schulabstinenz und einen entschuldigenden Brief verdonnert.
Was kann er tun? wenn er auf Formfehler Klagt?
Kann die Konferenz zum selbigen Thema im Beisein seiner Mutter tagen?
Hä? Nicht im Ernst, oder?
Es kann jedem mal passieren, dass er zu viel trinkt. Aber es kann auch jeder selbst gerade stehen dafür, insbesondere Schüler, die demnächst als volljährig gelten wollen.
Wenn ich Teilnehmer der Konferenz wäre und wegen so einem Mist nochmal antanzen müsste, dann würde ich zusätzlich die Androhung des endgültigen Schulausschlusses für den Wiederholungsfall fordern.
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 25.04.08, 23:19 Titel: Re: Formfehler!wiederholung der Klassenkonferenz ok?Hamburg
mitternacht hat folgendes geschrieben::
schuelerHH hat folgendes geschrieben::
Ich habe auf der Klassenreise getrunken (war in Maßen erlaubt),
Haben die begleitenden Lehrer kein Hirn? Welcher 17-jährige kennt schon seine Grenzen?
Finde ich sehr drastisch formuliert - ich bin ab und zu als Teamer auf sog .TdO/Besinnungstagen unterwegs. Dabei habe ich durchwegs die Erfahrung gemacht, dass kontrollierte Alkoholabgabe durch die Lehrer zu deutlich fitteren Schülern am Morgen führt Wenn jeder im Gemeinschaftsraum ein Weißbier zu sich nimmt rotiert nicht zeitgleich auf den Zimmern die Wodkaflasche.
Ich frage mich, was durch das Beisein der Eltern erhofft wird...ein geringeres Strafmaß?
Ich denke aber auch, dass das bisherige Strafmaß nicht sonderlich hoch ist - es dürfte zu verkraften sein. Es wird sich sicherlich besser auswirken, wenn man den Entschuldigungsbrief schreibt und damit Einsicht zeigt. Das wird einem angerechnet.
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