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Verfasst am: 03.03.05, 22:10 Titel: Ausschluss vom Unterricht wegen Verweigerung einer Blutprobe
Hallo,
darf die Schule den Schüler A, (ca. 19 Jahre alt) vom Unterricht ausschließen, weil A eine auf seiner Schule durchgeführten "Blutprobenserie", der Polizei diese verweigerte?
Eine staatl Schule, Gym/Real usw. Wurde durch eine Freund übermittelt. Die Polizei holt an irgendeiner Schule Blutproben eint, um Schüler auf Drogen etc. zu testen. Dieser will verweigern. Hat er dafür eine Grundlage?
Hi
die Polizei muss schon einen gewichtigen Grund haben, in ein Grundrecht (körperliche Unversehrtheit) eingreifen zu können. Eine Reihenuntersuchung "einfach so" oder aus "erziehrischen Gründen" oder "es könnte ja sein" ist mE nicht zulässig.
Daher würde ich auch verweigern.
Gegen einen Ausschluss vom Unterricht würde ich sämtliche Rechtsmittel ausnutzen.
Hi
die Polizei muss schon einen gewichtigen Grund haben, in ein Grundrecht (körperliche Unversehrtheit) eingreifen zu können. Eine Reihenuntersuchung "einfach so" oder aus "erziehrischen Gründen" oder "es könnte ja sein" ist mE nicht zulässig.
Daher würde ich auch verweigern.
Gegen einen Ausschluss vom Unterricht würde ich sämtliche Rechtsmittel ausnutzen.
Gruß
HaWeThie
Zustimmung! So einfach geht das nicht. Vor allem muß sich eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme auf Fehlverhalten in Hinblick auf die Schule beziehen und nicht nur auf eine polizeiliche Maßnahme (v.a. nicht eine rechtswidrige!), die in der Schule stattfindet.
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