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Verfasst am: 27.04.08, 16:28 Titel: Beratung oder Besprechung
Ist es für die Schweigepflicht
eines Anwalts irgendein Unterschied ob er das Beratung
oder Besprechung nennt ?
Darf er mit irgendjemand Kontakt
aufnehmen wenn er bei der Vereinbarung des Termins Zettel
erhält die man am nächsten Tag
beim Termin mit ihm besprechen will ?
Beispielsweise mit dem Anwalt
wo man vorher war wie aus einer Kopie hervorgeht ?
Oder mit irgendwelchen Behörden wenn er meint man habe irgendwas gesagt oder geschrieben was möglicherweise
eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat in seinen Augen darstellt ?
Darf er sich Dinge die man ihm
ausdrücklich zur Aufbewahrung gibt ansehen ?
Jemand der völlig überfordert
ist mit vielem würde sich über ausführliche Antworten sehr freuen.
Wie ist die Rechtslage ? _________________ Vielen Dank,
Silverfish
Verfasst am: 27.04.08, 18:52 Titel: Re: Beratung oder Besprechung
Silverfish hat folgendes geschrieben::
Ist es für die Schweigepflicht
eines Anwalts irgendein Unterschied ob er das Beratung
oder Besprechung nennt ?
nein.
Silverfish hat folgendes geschrieben::
Darf er mit irgendjemand Kontakt
aufnehmen wenn er bei der Vereinbarung des Termins Zettel
erhält die man am nächsten Tag
beim Termin mit ihm besprechen will ?
Beispielsweise mit dem Anwalt
wo man vorher war wie aus einer Kopie hervorgeht ?
Oder mit irgendwelchen Behörden wenn er meint man habe irgendwas gesagt oder geschrieben was möglicherweise
eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat in seinen Augen darstellt ?
In gewissen Fällen schon.
Silverfish hat folgendes geschrieben::
Darf er sich Dinge die man ihm
ausdrücklich zur Aufbewahrung gibt ansehen ?
Ich würde sagen, dass muss er sogar. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Verfasst am: 27.04.08, 19:44 Titel: Bitte um ausführliche Antworten, das macht mich unsicher
"In gewissen Fällen schon"
Was bedeutet das genau ? Das macht mir Angst,
Ich habe den Anwalt ja aufgesucht weil ich wissen will ob etwas legal war,
eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat.
Und dazu habe ich Zettel mitgebracht damit er das für mich abschätzen kann.
Wenn er meint, das wäre eine Straftat, darf er sich das alles kopieren
und irgendwo einreichen ?
Nur in bestimmten Rechtsbereichen ? Nur unter bestimmten Voraussetzungen ?
Wie gesagt ich bin psychisch krank und überhaupt nicht lebenstüchtig,
habe ich meine Probleme eventuell größer gemacht obwohl ich Hilfe suchte
um sie zu bewältigen ?
"Ich würde sagen, das muss er sogar"
Das verstehe ich überhaupt nicht,
wenn ich ihm noch mehr Zettel und Dokumente ausdrücklich
zur Aufbewahrung gebe und nur zur Aufbewahrung,
wieso muss er sich das ansehen ? _________________ Vielen Dank,
Silverfish
Verfasst am: 27.04.08, 19:46 Titel: Bitte um ausführliche Antworten, das macht mich unsicher
"In gewissen Fällen schon"
Was bedeutet das genau ? Das macht mir Angst,
Ich habe den Anwalt ja aufgesucht weil ich wissen will ob etwas legal war,
eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat.
Und dazu habe ich Zettel mitgebracht damit er das für mich abschätzen kann.
Wenn er meint, das wäre eine Straftat, darf er sich das alles kopieren
und irgendwo einreichen ?
Nur in bestimmten Rechtsbereichen ? Nur unter bestimmten Voraussetzungen ?
Wie gesagt ich bin psychisch krank und überhaupt nicht lebenstüchtig,
habe ich meine Probleme eventuell größer gemacht obwohl ich Hilfe suchte
um sie zu bewältigen ?
"Ich würde sagen, das muss er sogar"
Das verstehe ich überhaupt nicht,
wenn ich ihm noch mehr Zettel und Dokumente ausdrücklich
zur Aufbewahrung gebe und nur zur Aufbewahrung,
wieso muss er sich das ansehen ? _________________ Vielen Dank,
Silverfish
nein, bei "normalen" Straftaten braucht man sich keine Sorgen machen. Es gibt aber Fälle, da kollidiert der Straftatbestand "Nichtanzeige von Straftaten" mit der Verschwiegenheitspflicht. Hierbei handelt es sich um schwerste Verbrechen, wo es bestimmt keinen Anwalt braucht, um das Unrechtsgehalt abzuschätzen.
Ich denke, wenn ein Mandant einem ernsthafte Suizidabsichten mitteilt, würde ich ebenfalls die Behörden informieren.
Aber wie gesagt, dass sind Extremfälle. Im Regelfall erfüllt die unbefugte Offenbarung anvertrauter Geheimnisse einen Straftatbestand.
Im Ausgangspost war die Rede von Dingen, nicht von Dokumenten.
Könnten ja Drogen, Waffen oder oder gestohlene Bankdaten sein... aber auch bei Dokumenten: Nachher behauptet der Mandant, im verschlossenen Briefumschlag wären 500000,- € gewesen oder das einzige Originaltestament des verstorbenen Onkels...
Für die diskrete Aufbewahrung gibt es Bankschließfächer... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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