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Besteht die Möglichkeit, dass A einen Rechtschutzversicherung abschleßt, obwohl er weder in BRD wohnt, arbeitet, und keine Erlaubnis hat, sich in Deutschland aufzuhalten (Weder Aufenthalserlaubnis/genehmigung oder duldung)? Es wurde jedoch ein Antrag bei der BVA gestellt.
Nein, da der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland haben muß, wenn er sich hier RS versichern möchte. Selbst Deutsche die ins benachtbarte europäische Ausland auswandern können ihren Vertrag nicht hier weiterführen, sofern hier kein Wohnsitz mehr angemeldet ist. In solch einem Fall kann der Kunde dann wählen zwischen Aufhebung seines Vertrages um ihn vor Ort neu abzuschließen, oder auch nicht, oder wenn die Gesellschaft die Möglichkeiten hat, den Vertrag an ihre Partnergesellschaft im jeweiligen Land zu übertragen, wo dann der Vermittler im neuen Heimatland nur noch die Umstellung auf die landesüblichen Bedingungen vornehmen muß mit dem VN.
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