Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Veranstalter kündigt vor Reisebeginn eine Baustelle an
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Veranstalter kündigt vor Reisebeginn eine Baustelle an

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
DocAdams
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 22:09    Titel: Veranstalter kündigt vor Reisebeginn eine Baustelle an Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine rhetorische Frage.
Wenn ein Reiseveranstalter Wochen vor einer fest gebuchten Reise schriftlich ankündigt, dass in unmittelbarer Nähe des Hotels ein neues Hotel gebaut wird und optische und akustische Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind, ist doch davon auszugehen, dass er den zugesagten Zweck der Urlaubsreise nicht erfüllen kann.
Er kann also seinen Teil des Vertrages nicht einhalten und müsste dann entweder einen gleichwertigen Ersatz anbieten oder unter Übernahme der Stornokosten (auch Dritter, z.B. Mietauto) vom Vertrag zurücktreten, oder?
_________________
Viele Grüße
Holger Adam
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ob die zitierten Ansprüche in der Form auch zutreffen, wird von der tatsächlichen Beeinträchtigung abhängen und von der Gesamtlage des Hotels.

Denn nur wenn der Mangel schwerwiegend ist, muss der Reiseveranstalter einen kostenfreien Rücktritt anbieten und wird unter Umständen Schadenersatz pflichtig. Beispiele: handelt es sich um ein einsam gelegenes Hotel, das laut Katalog "Ruhe und Entspannung verspricht", wird eine Lärmbelästung sicherlich gravierender sein, als wenn man an einem Strand mit 1.000 Hotels und Einkaufsstraßen rundherum gebucht hat. Auch wird die "optische Beeinträchtigung" zu überprüfen sein: es gibt "sauber" aufgezogenen Baugerüste und ordentlich eingerichtete Baustellen, es gibt gräusliche Bauruinen mit wegstehenden Stahlträgern und es gibt natürlich auch Baustellen, die scheren sich einen Dreck um die Umgebung und walzen alles nieder, auch auf Bereichen, die gar nicht zum Grundstück der Baustelle gehören.

Das ganze Thema ist meines Erachtens heikel und schwierig über ein Forum zu lösen ohne Kenntnis der genauen Reiseausschreibung usw.

Aus der hier bekannten Version meine ich, man wird den Urlaub antreten müssen und kann nur im Fall von erheblichen Beeinträchtigungen Abhilfe verlangen sprich, ein Ersatzhotel.

Die Krux an der Geschichte ist, dass ein Veranstalter nun einmal verpflichtet ist, alle Dinge dem Kunden mitzuteilen, die von seiner Reiseausschreibung seit Buchung abweichen. Das bedeutet aber nun nicht gleich, dass man kostenlos zurücktreten kann usw. Es handelt es sich eben um eine Informationspflicht. Die Schwere der Abweichung ist dann das entscheidende Kriterium.

Meint
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
DocAdams
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
man kann die Argumente verstehen, aber um eine Baustelle optisch und akustisch zu erleben, kann man auch 3 Straßen weiter gehen und muss deshalb nicht ans Mittelmeer fliegen Smilie Der Weg zum 200m entfernten Strand führt direkt an der Baustelle vorbei.

Laut GoogleEarth 2003 (OK, 5 Jahre, aber in Kundenrezensionen war von keiner erhöhten Bautätigkeit die Rede) sind im Umkreis von 400 m nur ganz wenige kleinere Gebäude zu sehen. Das kann ein Kriterium sein. In der Hotelbeschreibung ist die Rede von einem herrlichen Blick auf das Meer und ungestörtem Badevergnügen. Wenn man zum 200m entfernten Meer an der Baustelle vorbei muss, wie angekündigt, wird es wohl bei flachem Land gar keinen Blick zum Meer geben.

Eine jetzt getätigte äquivalente Buchung wäre etwas über 10% billiger, ohne den damals genutzten Frühbucherrabatt. Da scheint der neue Wissensstand eingearbeitet zu sein. Die Reise ist für Ende Juni geplant, also auch kein LastMinute-Preis.

Es wird angeboten, ohne Änderungsgebühren in ein anderes Hotel umzubuchen, allerdings zu den im Katalog ausgeschrieben Reisepreisen.
Da könnte man befürchten, draufzuzahlen, wegen fehlendem Frühbucherrabatt und weil bei den dem Urlauber wichtigen Kriterien zu dem geplanten Preis nichts mehr frei ist.
Noch eine ganz andere Frage, wer ist nun eigentlich der Ansprechpartner?
Das Internetportal, wo ich die Reise gebucht habe, oder der Reiseveranstalter, der jetzt informiert hat?

Vielleicht gehört noch zur Geschicht, dass es mit 50 Jahren die allererste Pauschalreise des Urlaubers werden soll. Deshalb steht er da überhaupt nicht im Stoff. Und er ist auch keiner, der im Nachhinein tolle Ermäßigungen herausschlagen will. Darum die vorauseilende Besorgnis.
Man möchte halt Stress von vornherein vermeiden. Womöglich wird dann argumentiert, ihr habt es doch gewusst, dass es laut und hässlich wird.
_________________
Viele Grüße
Holger Adam
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ich schon schrieb: ohne die exakte Ausschreibung samt Bildern zu kennen, kann man hier nichts Näheres dazu sagen.

Ein Hotel kann klein oder groß sein. Der Blick geradeaus frei, nur links oder rechts die Baustelle. Baustellen sind ein Bestandtteil der Welt... Also hängt alles wirklich vom konkreten Ort und der Ausschreibung ab.

Ansprechpartner ist immer der Reiseveranstalter.

Meint
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.