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Einzug von Inkassogebühren

 
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imglashaus
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 4
Wohnort: münchen

BeitragVerfasst am: 03.03.05, 00:23    Titel: Einzug von Inkassogebühren Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe eine Frage und zwar folgende:

Jeder Mensch kennt das, man vergisst am 1. des Monats eine neue Fahrkarte zu kaufen und wird schwups kontrolliert. Keine Begründung zieht und als rechtsschaffender Mensch, der die letzten Jahre pünktlich seine Monatsmarke gelöst hat, ist natürlich sehr verärgert. Böse
Nun habe ich vor kurzem gelesen, dass eine Behörde nicht berechtigt ist, mehr Geld anzunehmen, als auf dem Bußgeldbescheid steht.
Also wenn die Strafe 20€ ist, darf sie eine Zahlung von 20,01 nicht annehmen.
Ist das korrekt? Dies wurde auf irgendwo im Netz als die "Tolle Lösung, bei der Inkassostelle einen Bürokratischen aufwand zu erzeugen" angepriesen. Smilie
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CDS
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 03.03.05, 22:57    Titel: Re: Einzug von Inkassogebühren Antworten mit Zitat

> ... ist natürlich sehr verärgert.

Hoffendlich über die eigene Dummheit !

>Nun habe ich vor kurzem gelesen, dass eine Behörde nicht berechtigt ist, mehr Geld >anzunehmen, als auf dem Bußgeldbescheid steht.

Merke: 99.9999999% von dem was man 'mal gelesen' oder 'mal gehört' hat ist quatsch.

> Dies wurde auf irgendwo im Netz als die "Tolle Lösung, bei der Inkassostelle einen >Bürokratischen aufwand zu erzeugen" angepriesen. :)

Und wozu ? Um die Verkehrsbetriebe dafür zu bestrafen das nich püktlich am 1. morgens jemand vorbeigekommen ist uns sich erkundigt hat warum der liebe rechtschaffene Fahrgast denn noch keine Dauerkarte gekauft hätte oder wie ???
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imglashaus
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 4
Wohnort: münchen

BeitragVerfasst am: 03.03.05, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

soo...

allem anschein nach kommst du, CDS, nicht aus München.

Man kann diese "taktik" nutzen, um bei den Verkehrsbetrieben einen hohen bürokratischen Auwand zu erzeugen. Quasi um diese dreiste abzocke zu rechtfertigen.

Aber schonmal herzlichen Dank, dass du meine Frage so präzise beantwortet hast Geschockt
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.03.05, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist Abzocke daran?

Wer vom Konbzept "Nix Fahrschein, nix fahren dürfen" geistig überfordert ist und das für "Abzocke" hält, darf normalerweise eh nicht ohne Begleitperson fahren.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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imglashaus
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 4
Wohnort: münchen

BeitragVerfasst am: 03.03.05, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

auch an dich ein herzliches Dankeschön für deine explizite Antwort!

Aber gut, vielleicht bist du ja auch einfach mit meiner Fragestellung überfordert.


Schließlich ist das hochgepriesene "vergessen" auch nur eine menschliche Eigenschaft
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.03.05, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Und? Dafür sinds dann auch nur 20 € erhöhter Beförderungsentgelt und keine Strafanzeige geworden.

Wie schwer ist das zu verstehen: Den Leuten in der Inkassostelle ist es schnurzegal, wieviel die Aktion kostet. Sie zahlens nicht.

Wer zahlt so ´nen Blödsinn genauso wie die Zusatzkosten durch Horden von Schwarzfahrern? Der MVV-Kunde? Und wieso immer nur der? Ganz einfach: Der Verkehrsverbund hat ein Quasi-Monopol. Was passiert also, wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht decken? Man erhöht ganz einfach die Preise.

Was sonst soll so ein Schwachsinn noch erreichen?
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imglashaus
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 4
Wohnort: münchen

BeitragVerfasst am: 03.03.05, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

der mvv hat nicht nur ein quasi-monopol. Das einzige was an alternativen an öffetnlichen verkehrsmitteln zur verfügung steht, ist das taxi.

Gut, das würde nun in eine Grundsatzdiskussion ausarten aber meiner meionung anch ist ja ohnehin ein system wie es in Tokio, London etc. bereits praktiziert wird fällig (zutritt nur mit gültier marke möglich)
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