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Übernimmt Versicherung Selbstbeteiligung der Anwaltskosten?

 
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123fred
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 11:36    Titel: Übernimmt Versicherung Selbstbeteiligung der Anwaltskosten? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen man beauftragt als Geschädigter zur Regulierung eines Unfallschadens (KFZ) einen Anwalt. Es ist bekannt, dass der Unfallverursacher (gegnerische Versicherung ) auch Schuld hatte.

1.) Wird dann die gegnerische Versicherung auch die Erstberatungskosten vom Anwalt übernehmen, wenn man nicht rechtsschutzversichert ist?

2.) Wenn man bei einer Selbstbeteiligung von 150€ rechtsschutzversichert ist, wird dann auch die Selbstbeteiligung (150€) übernommen?


LG Fred
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fragestellung lässt mutmaßen, dass der Geschädigte beim Anwalt zunächst eine Gebührenvereinbarung für die Erstberatung unterzeichnet hat, in der eine Anrechnung der Beratungsgebühr auf eine nachfolgende Geschäftsgebühr ausgeschlossen wurde.

Denn normalerweise fordert ein Anwalt im Rahmen der Regulierung seine Geschäftsgebühr als Schadensposition gleich mit bei der Gegenseite ein.

Sollte der Geschädigte eine solche Vereinbarung unterzeichnet haben, liegt hierin meines Erachtens ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht und führt zum Wegfall des Erstattungsanspruches.
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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123fred
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Geschädigte hat in diesem fiktiven Fall noch gar keinen Anwalt zu Rate gezogen, da er sich vorab gerne informieren möchte.

Wie würde es denn mit der Selbstbeteiligung aussehen? Würde die in einem fiktiven Fall ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Unfall unverschuldet war, d. h. keinerlei Mitschuld oder Anrechnung der Betriebgefahr des eigenen Kfz besteht, hat die gegnerische Versicherung den gesamten Schaden einschließlich der vollständigen Rechtsanwaltskosten (sowie etwaiger Gutachterkosten, soweit die Einschaltung eines Sachverständigen notwendig war) zu tragen. Den von der Rechtsschutzversicherung übernommenen Teil muß man dann natürlich an diese erstatten.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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