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Eine Mutter fährt mit ihrem schulpflichtigen Kind ( Grundschule 3. zur 4. Klasse ) im Sommer am 12.08. in ein anderes Bundesland 6 Wochen zur Kur.
Das Kind stammt aber aus einem Bundesland ( Mecklenburg / Vorpommern ), in dem zu Kurbeginn bis 30.08. Sommerferien sind.
Im Kurort sind allerdings von Kurbeginn an ( seit 02.08. ) keine Ferien mehr.
( Rheinland/ Pfalz )
Müsste das Kind am Kurort sofort am Unterricht der Kureinrichtung teilnehmen ?
Nein, dass Kind müsste nicht beschult werden, denn es hat einen Anspruch auf Ferien. Das geht sogar so weit, dass ein Kind frei bekommt, wenn wegen eines Wechsels des Bundeslandes die Ferien ausfallen würden.
Ich kenne einen Fall, wo jemand von Bayern (Ferienbeginn Anfang August) nach Hessen (Ferienende Anfang August) gewechselt hat und deswegen in Hessen erst ab Mitte August die Schule besuchen musste.
Eine Rechtsvorschrift dazu kenne ich allerdings nicht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Meiner Meinung nach eine Zeit zur Erholung und Regeration.
Nee, dafür ist der Urlaub da.
Sollte es eine Mutter-Kind-Kur sein, dann würde das Argument - soweit überhaupt - auch für das Kind gelten. Wenn das Kind 'nur' Begleitkind ist, könnte es anders aussehen, In jedem Fall gibt es sicherlich auch andere Beschäftigungs- und/oder Betreuungsangebote für das Kind. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 765 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 04.05.08, 21:11 Titel:
Da Kurunterricht nach meiner Erfahrung in der Regel sehr mäßig (also nur sehr eingeschränkt, also sehr wenige Stunden pro Tag) erfolgt, wird es dem Kind wohl nicht schaden, wenn es seine vorhandenen Kenntnisse etwas auffrischt bzw. neue Erkenntnisse (des neuen Schuljahres) zumindest ansatzweise aufnimmt.
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