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GEZ: Zuhause mit Firmen-Laptop TV schauen
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 21:35    Titel: GEZ: Zuhause mit Firmen-Laptop TV schauen Antworten mit Zitat

Hallo,

was kann die GEZ mir anhaben wenn ich behaupte zwar TV zu schauen, allerdings auf einem Firmen-Laptop mit DVB-T-Stick?

Muss ich dafür einen Nachweis bringen oder die Adresse meiner Firma rausrücken?
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elcativa
Gast





BeitragVerfasst am: 06.05.08, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwo heisst es glaube ich, wer ein Gerät zum Empfang bereithält ist Rundfunkteilnehmer.

Wem gehört den überhaupt der DVB Stick?
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Naja gut aber man kann ja behaupten der Laptop befindet sich sonst immer tagsüber in der Firma...

Der DVB-T-Stick ist glaub sowieso unrelevant, da ja ein PC/Laptop an sich schon als "Empfangsgerät" zählt (wegen Web-TV z.B.).
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es spielt m. E. keine Rolle wo das Gerät bereitgehalten wird, sondern dass es bereitgehalten wird.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann doch aber nicht der Chef UND ich GEZ dafür zahlen müssen?

Chef = Eigentümer = GEZ-Zahler (sofern er es tut)
Ich = Besitzer/Nutzer/Mitarbeiter
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dann würde ich evtl. mal den Chef fragen ob er Gebühren für das Gerät zahlt Mit den Augen rollen
Ich kenne Leute die fahren einen Firmenwagen und der AG zahlt die Gebühren, ebenso kenne ich Leute die fahren einen Firmenwagen und müssen die Gebühren selbst zahlen.
_________________
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schorschiii
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

@jonas82: lieber allgemein fragen und keine einzelfallentscheidungen erfragen

dennoch: wenn man gegenüber der zuständigen behörde zugibt, dass man empfangsgeräte besitzt (welcher art auch immer), dann muss man dafür idR auch zahlen. ob das gerät nun zur arbeit oder privat genutzt wird, ist dabei unrelevant. "neuartige empfangsgeräte" entfallen allerdings der rundfunkgebühr, wenn sie privat oder ehrenamtlich genutzt werden. neuartige empfangsgeräte unterscheiden sich von den "normalen" empfangsgeräten dadurch, dass sie ohne rundfunkempfangsteil rundfunkprogramme empfangen können. M. E. unterfällt ein laptop dieser kategorie, wenn das empfangsteil fester bestandteil ist, also intern bereits verkauft wird!
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage ist natürlich FIKTIV! Ich rede nur von mir um es besser darstellen zu können.

Auf der GEZ-Website findet man dies:

Ich bin ehrenamtlich für einen Verein tätig. Für meine Arbeit nutze ich meinen Laptop. Ist der Laptop jetzt als neuartiges Rundfunkgerät gebührenpflichtig?
Neuartige Rundfunkgeräte, die ausschließlich für private oder ehrenamtliche Tätigkeiten genutzt werden, sind nicht zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig. Halten Sie allerdings nur den Laptop zum Empfang bereit, ist dieser als Erstgerät anmelde- und gebührenpflichtig.

Man beachte das unterstrichene.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

schorschiii hat folgendes geschrieben::
...."neuartige empfangsgeräte" entfallen allerdings der rundfunkgebühr, wenn sie privat [..] genutzt werden.

Aber auch nur dann, wenn bereits Gebühren für "normale" Geräte gezahlt werden. Dann gilt das "neuartige" Gerät nämlich als Zweitgerät - und das ist immer, egal ob "normal" oder "neuartig" gebührenbefreit. Geschockt
_________________
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, aber das ist ja eigentlich nicht das Thema.

Ausgangspunkt ist ja:

Chef = Eigentümer von Laptop (ev. GEZ-Zahlender)
Mitarbeiter = Besitzer von Laptop (nutzt diesen zuhause auch)

Fragen hierzu:

a) Kann der GEZ-Kontrolleur einen Nachweis verlangen wem der Latop gehört?
b) Muss er sich mit "gehört der Firma" zufrieden geben?
c) Kann er einfach eine Zwangsanmeldung vornehmen?
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schorschiii
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

@nordlicht02: dieses "zusätzlich" ist nicht kumulativ, sondern alternativ zu verstehen: denn ein satz weiter steht, dass der laptop dann unter die gebührenpflicht fällt, wenn er einzig zum empfang bereitgehalten wird.[/quote]
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schorschiii
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

@nordlicht02:

dieses "zusätzlich" ist nicht kumulativ, sondern alternativ zu verstehen: denn ein satz weiter steht, dass der laptop dann unter die gebührenpflicht fällt, wenn er einzig zum empfang bereitgehalten wird. was darauf schließen lässt, dass ein laptop nicht zusätzlich angemeldet werden muss. d.h. nicht, dass es anmelde- und gebührenpflichtig ist, sobald es das einzige gerät ist. was meiner meinung nach auch ein bißchen an der "ehrenamtsbefreiung" vorbei ginge.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

§jonas82 hat folgendes geschrieben::
Chef = Eigentümer von Laptop (ev. GEZ-Zahlender)

Das sollte man vielleicht erstmal klären.

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Kann der GEZ-Kontrolleur einen Nachweis verlangen wem der Latop gehört?

Der kann nichtmal verlangen, dass Sie sich überhaupt mit ihm unterhalten.

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Muss er sich mit "gehört der Firma" zufrieden geben?

Wenn Sie sich denn unbedingt mit ihm unterhalten wollen: ich denke, er muss sich nicht damit zufrieden geben (könnte ja jeder kommen und sagen: "Nö, ich brauch nicht zahlen, der Fernseher gehört meiner Oma")

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Kann er einfach eine Zwangsanmeldung vornehmen?

So wie ich den Laden kenne, versuchen die es.

Ach, ist es doch schön erstmal für die nächsten fünf Jahre von den Gebühren befreit zu sein - und dann wieder fünf und wieder fünf....... Sehr glücklich
_________________
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schorschiii
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

@jonas82:

zu a) kann idR nur der Tatrichter, also nein

zu b) in hinblick auf antwort a), ja

zu c) wenn du ihm sagst, dass du einen laptop hast, auch wenn er der firma gehört, kann er dich anmelden. du solltest ihn dann, im eigenen interesse genaue angaben zum gerät geben um hinterher zu beweisen, dass du nicht eigentümer des laptops bist
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

@schorschiii

GEZ hat folgendes geschrieben::

In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

Hervorhebung durch mich

Und hier die ganze Seite.

So wie ich es aus dem ET herauslese geht es ja darum, dass ausschließlich der Laptop zum Empfang genutzt wird - und dann ist er gebührenpflichtig.
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