Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich habe eine kleine Frage, mit der ich einfach nicht zurecht komme, vielleicht könnt ihr mir weiter helfen:
Warum darf eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der Auskunft und Beratung nicht auf Produkte einer Privaten Krankenversicherung zur Kranken- und Pflegeversicherung und auf ergänzende Altersvorsorge hinweisen sowie entsprechende Antragsformulare ausfüllen?
Meiner Meinung nach ist es ja logisch, dass die GKV das von sich aus nicht machen will, weil sie sich ja damit das Geschäft kaputt macht, wenn sie die grundsätzliche PKV gut heißt und Kunden dazu berät. Aber Zusatzprodukte sind doch in Ordnung oder nicht?
Ich denke ja auch, dass die GKV das darf, nur leider spricht meine Erfolgskontrolle da etwas anderes, in der Aufgabe heißt es nämlich deutlich:
...Begründen Sie, weshalb das nicht möglich ist?...
Ich komm einfach nicht drauf, was die da für eine Antwort wollen, bin schon kurz davor zu schreiben, das sie das dürfen und deinen geschrieben Paragraphen als Begründung benutze....
Ich vermute mal, dass die Frage auf die §§ 14, 15 SGB I zielt. Danach besteht ein Anspruch des Bürgers gegenüber der GKV nur auf Beratung und Auskunft über Angelegenheiten "nach diesem Gesetzbuch" - und die PKV ist nun mal eben nicht im SGB verankert ... _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
ich könnte mir vorstellen, dass die Krankenkassen auch nicht mehr beraten dürfen, weil diese sonst für die private Krankenkasse haften.
Der Bundesverband an welchen wir angegliedert sind, hatte als die Zusatzversicherungen aufkamen, einen Kooperationsvertrag mit einer PKV für Zusatzversicherungen abgeschlossen (günstigerer Massentarife ohne Gesundheitsprüfung). Bis vor einigiger Zeit durften wir den Versicherten diese Tarife auch noch mehr oder weniger erklären. Als Azubi hätte ich zu diesen Tarifen eine Schulung erhalten können, welche jedoch ungünstig lag, weshalb ich nicht teilgenommen habe.
Als ich jetzt vor ein paar Wochen im Kundenbereich war um ein Ehepaar über den Kassenwechsel zu beraten, kam dann auch das Gespräch auf die Zusatzversicherungen. Ich wollte mir dann eine Kollegin zur Hilfe holen, die die Tarife besser kennt, da hieß es jedoch, dass wir seit ein paar Wochen dies nicht mehr dürften und nur noch die Flyer austeilen. Zur Beratung müssten sich die Versicherten an die PKV wenden.
Da das Versicherungsvertragsgesetz zum 01.01.2008 ja geändert wurde, kann ich mir vorstellen, dass die Änderung mit dieser Gesetzesänderung zu tun hat.
Normaler Weise wäre das UWG die Grundlage, da Behörden keine Empfehlungen für Privatunternehmen abgeeben dürfen (Krankenkassen dürfen keinen Optiker oder Zahnarzt empfehlen, Schulen kein Nachhilfeinstitut und keine Malkastenhersteller, die Verkehrspolizei keine Automarken usw.). Aber die Ermächtigung in § 194 ist da eine Einschränkung vom allgemeinem Grundsatz, die aber erst noch per Satzung umgesetzt werden muß.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.