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Schüler A weigert sich Geld für eine Schulveranstaltung zu bezahlen, da seine persönliche Verhältnisse dies nicht zu lassen. Schüler A erläutert dem Schulleiter seine finanzielle Verhältnisse sowie seine persönliche Lebenssituation! Darf der Schulleiter nun mit Schüllersprecher B über Schüler A reden, ihm dabei die Situation von Schüler A offenlegen und ihn anhäuern Schüler A zu überreden das Geld dennoch zu bezahlen?
Schüler A weigert sich Geld für eine Schulveranstaltung zu bezahlen, da seine persönliche Verhältnisse dies nicht zu lassen. Schüler A erläutert dem Schulleiter seine finanzielle Verhältnisse sowie seine persönliche Lebenssituation! Darf der Schulleiter nun mit Schüllersprecher B über Schüler A reden, ihm dabei die Situation von Schüler A offenlegen und ihn anhäuern Schüler A zu überreden das Geld dennoch zu bezahlen?
Datenschutz und auch Schulrecht sind Landesrecht. Wenn ich jetzt die Rechtslage in Bremen raussuche, nutzt das für Berlin grad' gar nichts.
Zitat:
Welche möglichkeiten hat Schüler A?
Möglichkeit 1: Den Schulleiter fragen, warum er diese Vorgehensweise für rechtmäßig hält.
Möglichkeit 2: Eltern/Sorgeberechtigte einschalten. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wie alt ist der SchülerA - muss er alles selbst zahlen? ("Schüler A weigert sich ....) - oder weigern sich nicht eher die Eltern?
Um welche Veranstaltung handelt es sich - also um wie viel Geld geht es?
Bei Geld für Schulfahrten gibt es an der Schule ja oft die Möglichkeit der monatlichen Ratenzahlung oder für "Härtefälle" einen Fölrderverein, der für so etwas einspringt.
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