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Hallo,
wenn jemand einen Rechtstreit verloren hat, muss er die gesamten Kosten + Zinsen tragen. Das ist ja auch ok so. Die gesamten Kosten werden vom Verklagten bezahlt erst mal ohne Zinsen. Dannn kommt die Zinsrechnung-was ja auch soweit ok ist. Müssen jetzt aber die Zinsen auch noch verzinst werden, so wie es vielleicht der Anwalt fordern könnte??
Danke für die Antworten Pauline
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