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Fahrtkosten zum Gerichtstermin gerechtfertigt?

 
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Organiac
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 15:38    Titel: Fahrtkosten zum Gerichtstermin gerechtfertigt? Antworten mit Zitat

Mandant M wird von seinem Anwalt A bei einer arbeitsrechtlichen Sache vertreten. Dank Rechtschutzversicherung ist M abgesichert, A holt vor jedem relevanten Schritt (z.B. Berufungsverhandlung) Kostendeckungszusage von der Versicherung ein.

Mandant M bekommt bisher keinerlei Rechnungen zu Gesicht, alles wird direkt zwischen Anwalt A und der Versicherung abgewickelt. Nicht so bei der letzten Verhandlung. Da flattert M auf einmal eine Rechnung über Fahrtkosten zum auswärtigen Gerichtstermin (Berufungsverhandlung) ins Haus, mit der Begründung, diese Kosten seien durch die Rechtschutzversicherung nicht gedeckt (Gerichtskosten und Anwaltshonorar wurden dagegen anstandslos beglichen).

Frage: wenn der Rechtschutz diese Kosten nicht zahlt, sind sie dann überhaupt rechtens, bzw. darf sie der Anwalt überhaupt in Rechnung stellen?

Danke & Gruss
Organiac
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich darf der Anwalt die Fahrtkosten in Rechnung stellen. Wenn die RSV von M diese Kosten nicht übernimmt - wer als M soll sie zahlen? Auftraggeber und Kostenschuldner ist nach wie vor der Mandant.
M kann froh sein, daß der Anwalt die Abrechnungen direkt mit der RSV erledigt, ohne dafür weiteres Honorar von M zu verlangen - das könnte er nämlich tun, da es sich hier um eine andere gebührenrechtliche Angelegenheit handelt, als die Sache, wegen der der Anwalt bereits für M tätig ist. So macht er das als Serviceleistung.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Im Übrigen sollte M wissen, was für Verträge er abschließt und das Kleingedruckte der ARB (allgemeine Rechtschutzbedingungen, § 5) lesen. Die Fahrtkosten sind regelmäßig bei RSV nicht mit abgedeckt.....

und bevor jetzt der klassische Einwand kommt von wegen "Mein Anwalt hätte ja....": Nein, muss er nicht.. er kann davon ausgehen, dass die Leute wissen, für was sie monatlich 20 € zahlen.....
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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