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Anmeldungsdatum: 01.10.2004 Beiträge: 3 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.10.04, 15:07 Titel: Arbeitslosenhilfe bis 31.12.04/ 1.1.05 Gesetzesänderung
Ich habe eine Verständnisfrage: Ab 1.1.05 tritt Hartz IV in Kraft. Dabei soll das Zusatzblatt Bedürftigkeitsprüfung ausgefüllt werden. Da diese Gesetzesänderung erst 2005 wirksam wird, ist die Frage, wie es sich bis 31.12.04 mit der Pflicht das Zusatzblatt auszufüllen verhält.
Muß das Zusatzblatt/ Bedürftigkeitsprüfung vor dem 1.1.05 ausgefüllt werden, wenn man jetzt Arbeitslosenhilfe beantragt?
Danke
Gruß rantanplan
Auch die jetzige Arbeitslosenhilfe ist eine Sozialleistung und setzt Bedürftigkeit voraus.
Nach meinem Kenntnisstand sind sie Ansatzpunkte aber unterschiedlich. Besorgen sie sich einen jetzt gültigen antrag (bis 31.12) imd einen Hartz IV antrag und vergleichen beide.
Ihre Frage ist ein wenig eigenartig. Niemand kann Sie zwingen, Antragsformulare auszufüllen. Nur hat das Konsequenzen.
Wenn Sie jetzt Arbeitslosenhilfe beantragen und wissen, dass Sie zum Ende des Jahres einen Job haben oder in Rente gehen, müssen Sie das Formular nicht ausfüllen.
Wenn Sie hingegen an Januar Alg II beziehen wollen und das möglichst nahtlos, sollten Sie den Antrag stellen. Können Sie auch erst im Januar machen. Aber dann kann die Bundesagentur auch erst später zahlen. _________________ Bestens,
H.
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