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kostenübernahme im arbeitsrecht

 
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beinchen
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 10:39    Titel: kostenübernahme im arbeitsrecht Antworten mit Zitat

hi ich habe mal eine kleine frage:

wie ist das, wenn

ein Student eine Prozess im Arbeitsrecht führt. er als student ein bedürftigen ist, da er bafög bekommt.und eine antrag auf prozesskostenhilfe einreicht und auch als genehmigt befunden wird.

Er aber den prozess gewinnen würde und somit zu geld käme muss er dann die rechnung des anwalts von dem "gewonnenem" Geld bezahlen oder läuft das dann über die Prozesskostenhilfe die ja am anfang eines prozesses beantragt wird????
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Prozeßkostenhilfe kann nachträglich nur unter engen Voraussetzungen, die in § 124 ZPO geregelt sind, aufgehoben werden. Allerdings wird jährlich (ich meine, drei Jahre lang) geprüft, ob derjenige, der in den Genuß von PKH gekommen ist, später bessere Vermögensverhältnisse hat und daher die gewährten Zahlungen, ggf. auch in Raten, zurückzugewähren hat, vgl. § 120 IV ZPO.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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beinchen
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

dnake für die schnelle antwort, das heißt also kurz übersetzt, dass der student wen er durch den prozess zu geld kommt er die rechnung tragen muss und keine pkh mehr zählt.

ich hoffe ja noch, dass der student da ohne prozessführung rauskommt.bzw. zu seinem geld kommt.

ich wußte nicht dass das noch jahre später geprüft wird ob man dann besser verdient. dann muss das echt wieder die pkh zurückgezahlt werden???? Ist das nur im arbeitsrecht so oder auch bei anderen angelegenheiten.??? Im Scheidungsverfahren wird ja seeeehr oft pkh bewilligt und bnisher habe ich das noch nie mitbekommen dass das noch nachverfolgt wird und die pkh wieder zurückgezahlt wird.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
dnake für die schnelle antwort, das heißt also kurz übersetzt, dass der student wen er durch den prozess zu geld kommt er die rechnung tragen muss und keine pkh mehr zählt.

Nicht unbedingt, das kommt auf die jeweiligen Prüfungsfristen des Gerichts an. Hier in Berlin beispielsweise wird nur jährlich überprüft, d. h. wenn derjenige, der PKH bekommen hat, ein Jahr nach Ende des Prozesses das Geld wieder ausgegeben und kein die PKH-Grenzen übersteigendes Einkommen hat, muß er nichts zurückzahlen.
Zitat:
ich wußte nicht dass das noch jahre später geprüft wird ob man dann besser verdient.

Wie gesagt, das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Es gibt auch Gerichte, die überprüfen nie wieder. Die Berliner Gerichte sind da genauer als andere.
Zitat:
Ist das nur im arbeitsrecht so oder auch bei anderen angelegenheiten.???

Bei allen PKH-Angelegenheiten.

Beste Grüße

Metzing
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beinchen
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

aha, so so, danke für die super antwort jetzt weiß ich bescheid,

ich hoffe trotzdem das student ohne gerichtliches verfahren auskomt, wenn nicht weiß ich nun bescheid was auf den studenten dann zukommen würde.

vielen dank nochmal.

viele grüße
beinchen
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt... Cool

Beste Grüße

Frank
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