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Rentenversicherungspflicht für privat pflegende Person

 
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Justin0511
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 14:47    Titel: Rentenversicherungspflicht für privat pflegende Person Antworten mit Zitat

Person A pflegt im Wochendurchschnitt den Onkel 21 Stunden lang.
Dem Onkel war bis zum Monat Januar die Pflegestufe I zuerkannt, seitdem die Pflegestufe II.
Zusätzlich zu Person A pflegt morgens und abends ein Pflegedienst mit einer Rechnung von monatlich ca 1200 € abzgl. bisher 384 €. Den Rest zahlte bisher der Onkel aus Eigenmitteln.
Seit Febr. 08 wären als Sachleistung 921 € (abzgl. der bereits geleisteten 384 €) aus der Pflegeversicherung bei nachträglicher Einreichung der Febr., März und Aprilrechnungen fällig.
Verliert Person A ihre Rentenversicherungspflicht in diesem Fall, obwohl sie zusätzlich zum Pflegedienst durchschnittliche 21 Std. Pflege leistet? Sie erfüllt alle weiteren Voraussetzungen die für die Rentenbeitragszahlungen notwendig sind.
Sollte der Onkel besser Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen?
Die Rentenversicherungsleistungen der Pflegekasse möchte er der pflegenden Person unter allen Umständen ermöglichen.

Vielen Dank für Eure/Ihre Auskünfte und Erfahrungen mit diesem Thema!
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Angaben zu Stufe I können nicht ganz stimmen. Wenn ein Pflegedienst bereits ca. die dreifache Pflegeleistung erbrachte, die von der Pflegeversicherung abgedeckt wäre, kann kaum noch Bedarf für 21 Stunden Pflege durch eine Privatpereson bestehen. Denn 21 Stunden ist bereits die Obergrenze in Stufe 1, da wäre für den Pflegedienst gar nichts mehr übrig geblieben.

Man kann hier nicht von den tatsächlichen Anwesenheitszeiten in der Wohnung des Onkels ausgehen, sondern muß die im Pflegegutachten festgestellten Zeitbedarfe nehmen.
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Justin0511
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke ich habe mich wohl ungenau ausgedrückt, sorry!

Die Pflegeleistung der Person A beträgt erst seit ca Nov.07 zwischen 14 und 21 Stunden. Der gesundheitliche Zustand des Onkel verschlechtete sich zunehmend (Demenz, Inkontinenz) und die Pflegestufe II wurde leider erst im Febr. 08 beantragt und gewährt.

Während der Zeit der Pflegestufe I wurde keine Rentenversicherungspflicht beantragt. Der Umfang der Leistungen des Pflegedienstes soll sich auf Wunsch des Onkels bzw. der Person A nun mit der Pflegestufe II nicht erhöhen, sondern sie möchte den erhöhten Pflegebedarf selbst (weil doch wohl niemand besser pflegt als ein Familienangehöriger) selbst abdecken.

Also nochmal und vielleicht jetzt klarer von mir formuliert: Der Pflegedienst soll weiterhin eine Pflegedienstleistung von ca. 1200 € erbringen, allerdings kann er jetzt Sachleistungen in Höhe von 921 € anstatt wie bis einschl. Januar 384 € bei der Pflegekasse geltend machen. Der Eigenanteil des Onkels wird also wesentlich niedriger.

Und jetzt die Frage: Bekommt bei dieser Konstellation die Person A Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse? Bisher bezog sie sie nicht.

Zur Info: Der Pflegedienst leistet und leistete In Pflegestufe I und auch jetzt in Pflegestufe II täglich ca 1 Stunde beim Onkel (Beobachtungen der Person A). Oder kann man dem Pflegedienst unterstellen in der Pflegestufe I eine erhöhte Rechnung ausgestellt zu haben??? Böse

Puh, schwer zu schildern
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