Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - info über DE- bankkonto forderung aus titel - ex in UK
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

info über DE- bankkonto forderung aus titel - ex in UK

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Kazzy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 11:26    Titel: info über DE- bankkonto forderung aus titel - ex in UK Antworten mit Zitat

Hallo,

wie kann ich herausfinden ob der in england lebende ex ein deutsches bankkonto eröffnet hat -
intergrund: britischer ex (noch in britischer armee) ist nach scheidung heimlich nach uk verzogen und hat vergleich (unterhalt und immobilien) komplett ignoriert. bei armeeangehörigen kann nicht gepfändet werden. habe nun erfahren, dass er immobilie in D gekauft hat und nach dem ende der armeezeit möglicherweise dort wohnen wird.
ich kann nur in D von deutschem konto vollstrecken lassen. -

wie kann ich rausfinden. ob er ein deutsches bankkonto hat von dem ich dann vollstrecken kann?

2.Anfrage mit bitte um hilfe:
wir haben noch ein gemeinsames haus in UK - er weigert sich dieses zu verkaufen - (haus ist vermietet und er müsste mir teil der miete zukommen lassen)

lt englischem anwalt würde es mich ca 30.000 gbp kosten ihn über ein gericht zu zwingen dieses zu verkaufen. gibt es noch andere möglichkeiten für mich? haus ist teil des deutschen vergleichs

meine wichtigste frage is alledings die 1. bezüglich der info über deutsches bankkonto.
bin für jeden tip dankbar da ich hier schon knapp 4 jahre am kämpfen bin. sollte er ein deutschse konto eröffnet haben, dann habe ich vielleicht eine kleine chance meine ansprüche geltend zu machen.

ps. er hat vor ca 2 jahren meine u-schrit gefälscht und bei der kapitalversicherung eine menge geld kassiert. die polizei der brit. armee hat dies nachgewiesen - aber nix ist passiert. - kann ich ihn dafür nachträglich noch in D anzeigen? es ging nicht an ein englisches gericht -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat aber alles (auch wenn es noch so bedauerlich ist) nichts mit Sozialrecht zu tun.

Hast du deinen vollstreckbaren Titel mal an einen Gerichtsvollzieher weiter gegeben? Der sollte doch wissen wie man Konten findet.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Das hat aber alles (auch wenn es noch so bedauerlich ist) nichts mit Sozialrecht zu tun.

Hast du deinen vollstreckbaren Titel mal an einen Gerichtsvollzieher weiter gegeben? Der sollte doch wissen wie man Konten findet.

MfG
Matthias


Zum einen ist der Schuldner nicht in Deutschland und zum anderen ist es nicht Aufgabe des Gerichtsvollziehers für den Gläubiger Nachforschungen durchzuführen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.