Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kostenlos ABE's anbieten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kostenlos ABE's anbieten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
plus1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 20:18    Titel: Kostenlos ABE's anbieten Antworten mit Zitat

Hallo zusammen. Seit Tagen sitze ich nun schon und bin am überlegen, ob es "erlaubt" ist kostenlos ABE's bzw. Gutachten von Felgen, Anbauteilen usw. für Autos anzubieten. Als Beispiel: Eine Webseite die kostenlos eine Menge von diesen Sachen zum Download bereitstellt. Die Firmen selbst machen dies auch, dennoch bin ich mir unsicher ob man es selbst machen darf.

Vielleicht weiß jemand von euch darüber bescheid und könnte mich in diesen Fal aufklären?

Edit: Entschuldigung. Ich habe soeben gesehen, das vor kurzer Zeit ein ähnliches Thema behandelt wurde. Dennoch ohne Schlußfolgerung... glaube ich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fand meine Antwort im anderen Thread ziemlich schlüssig.
Wie gesagt:
Ist die Schöpfung ein Werk, steht einem das Urheberrecht im weg und man darf es nur mit Nutzungsrechten oder sonst. "Schlupflöchern" verwerten.
Wenn es kein Werk ist, steht der Verwertung von Urheberseite nichts im Wege.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
plus1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

ThePhil hat folgendes geschrieben::
Ich fand meine Antwort im anderen Thread ziemlich schlüssig.
Wie gesagt:
Ist die Schöpfung ein Werk, steht einem das Urheberrecht im weg und man darf es nur mit Nutzungsrechten oder sonst. "Schlupflöchern" verwerten.
Wenn es kein Werk ist, steht der Verwertung von Urheberseite nichts im Wege.


Die Frage die sich mich nun stellt: Ist eine ABE ein Werk? Aus dem UrhG kann ich das nicht wirklich erlesen. Weißt du vllt. mehr oder kannst du mir auf die Sprünge helfen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

plus1 hat folgendes geschrieben::
Die Frage die sich mich nun stellt: Ist eine ABE ein Werk?

Wenn die notwendige Schöpfungshöhe erreicht wird: ja - wenn nicht: nein Sehr glücklich
Oder ernsthaft: das wird so niemand beantworten können. Deshalb ist es i. d. R. so, dass im Streitfall ein Richter zu entscheiden hat ob es sich um ein Werk handelt oder nicht. Das einzige, was man mit Sicherheit sagen kann ist das, dass Fotos in jedem Fall urheberrechtlich geschützt sind und Sie die nur in Ausnahmefällen (gemeinfrei, Schutzfrist abgelaufen) ohne Nutzungsrecht veröffentlichen dürfen.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das gleiche was nordlicht02 gesagt hat nur ein bisschen später ....-.-:

Die Frage stellt sich jedem, ob eine Schöpfung ein Werk ist oder nicht.
Im Endeffekt kann das nur ein Gericht entscheiden.
Der Wikipedia-Artikel über das Thema Schöpfungshöhe ist m.E. sehr lesenswert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
plus1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Also würde man sich auf dünnen Eis begeben, wenn diese kostenlos im Internet angeboten werden... Ich bedanke mich erst einmal für die Hilfestellung Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RogerR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann die Hersteller um Erlaubnis bitten, wenn man sich absichern will. Diese werden kaum etwas dagegen haben zukünftig weniger Anfragen von anderen Interessierten zu bekommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.